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Stellungnahme zum Haushalt 2022 der Gemeinde Kappelrodeck

Stellungnahme zum Haushalt 2022

der Gemeinde Kappelrodeck

Gemeinderatssitzung am 20.12.2021

Werte Anwesende,

bevor ich mit meiner Stellungnahme zum Haushalt 2022 beginne, möchte ich eines vorausschicken:

am 22.11.2021 hat Herr Bürgermeister Hattenbach den Haushalt für das Jahr 2022 eingebracht. In der Sitzung noch, habe ich ihn gebeten, dass er mir seine Ausführungen, zum besseren Verständnis der Inhalte, zur Verfügung stellen möge. Ebenso zur besseren Vorbereitung der Beratungen meinerseits. Dies lehnte er ab, obgleich dies eigentlich durchaus üblich ist, dass die Gemeinderäte die HH-Rede des Bürgermeisters ausgehändigt bekommen. Sein Hinweis war, dass dies sein geistiges Eigentum sei. Zwei Tage später, habe ich nochmals per Mail um diese Inhalte gebeten. Bis heute warte ich vergebens, auf eine Antwort. Dies halte ich einem Gemeinderat gegenüber für nicht fair, um nicht zu sagen, aus Sicht der Demokratie, für sehr bedenklich. Mit diesem kleinen Exkurs soll es aber gut sein.

Dies ist nun der 3. HH unserer Gemeinde nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Kassenrecht. Inzwischen liegen auch die Zahlen, wie man zumindest als Laie erkennen kann, schon eher näher an der Realität als im Dezember 2019.

Nach der Haushaltsaufstellung für 2021 hatten wir gehofft, dass bei der Aufstellung für 2022 die Corona-Pandemie überwunden ist  und wieder alles beim alten ist. Weit gefehlt, es stellt sich heraus, dass Corona weiterhin eine große Belastung, sowohl für die Bundesregierung als auch die Länder, Kreise und Kommunen auch im zweiten Jahr noch immer ist. Dies nicht nur, was sich damit an zusätzlicher Arbeitsbelastung ergibt, sondern auch in finanzieller und psychologischer Hinsicht,  dessen Folgekosten sich noch nicht abschätzen lassen. Bedauerlicherweise ist hierbei noch immer kein Ende in Sicht. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Verwaltung, für deren Einsatz die Pandemie und deren Auswirkungen, im Rahmen ihrer Aufgabenstellung, auf die Bürgerinnen und Bürger, so gering möglich zu halten.

Der Haushaltsplan ist für die Gemeinde eines der wichtigsten Planungsinstrumente. Aber er ist halt wie das Wort schon sagt, ein Plan der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres enthält. Er ist aufgeteilt in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt. Beide Teil-Haushalte müssen eigentlich ausgeglichen sein, das heißt, die Einnahmen sind jeweils genauso hoch wie die Ausgaben.

Für das Jahr 2022 kommen wir diesem Ziel, schon gefährlich nahe. Nachdem der Ergebnishaushalt nach dem ersten Planentwurf noch ein Defizit von 486.000 Euro enthielt, konnte dies nach Beratungen im VW-Ausschuss auf  380.950 Euro reduziert werden. Durch das Ministerium für Finanzen wurden anfangs des Monats die neuen Orientierungsdaten  zum Kommunalen Finanzausgleich übermittelt, die letztlich eine Verringerung unseres Defizits auf 64.850 Euro zur Folge haben.

Dies beweist wieder einmal mehr, dass die Bereiche, Schlüsselzuweisungen, dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie die Gewerbesteuer für uns existenziell wichtige Einnahmen sind, die von einer florierenden, auf Wachstum ausgerichteten Wirtschaft abhängig und einzig und allein davon getragen werden. In meiner Gemeinderatstätigkeit habe ich nie etwas anderes erfahren, nämlich dass wir in Kappelrodeck, sicherlich strukturbedingt, am Tropf für finanzschwache Kommunen hängen.

Aber auch die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz, werden künftig verstärkt zur Verringerung des Defizits im Ergebnishaushalt beitragen. So hat der Gemeinderat im Oktober 2021in nichtöffentlicher Sitzung, auf Vorschlag der Verwaltung, mit großer Mehrheit die Anhebung der Grundsteuer A und B um 20 Punkte beschlossen, dies sind in Summe ca. 51.000 Euro/Jahr an Mehrbelastung für Grundstückseigentümer. Steuern zu erhöhen als Kommune, ist grundsätzlich nicht sehr populär. In Zeiten von Corona, und der damit verbundenen Belastung der Bürgerinnen und Bürger, sowie der gesamten Wirtschaft und der bereits genannten inflationären Entwicklung, halte ich dies für nicht richtig. Ursprünglich war geplant, eine Neuordnung dieser Steuer dann vorzunehmen, wenn die hierzu notwendig Verordnung durch das Land Baden-Württemberg erlassen ist, wie sie durch das Bundesverfassungsgericht gefordert wurde. Aber nichtsdestotrotz, eine Demokratie lebt von Mehrheiten. Und das ist in jedem Fall positiv.

Gerade deshalb kommen wir in Kappelrodeck nicht umhin, jede Ausgabeposition, sowohl im  Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf ihre Nachhaltigkeit zu überprüfen. Denn es ist unsere Verantwortung mit Steuergeldern aller, bewusst umzugehen. Dabei ist festzustellen, dass die bisherigen Konjunkturdaten stramm nach oben zeigten. Inzwischen ist dies nach den neuesten Prognosen, nicht zuletzt durch Corona bedingt, eine ähnliche Situation wie im vergangenen Jahr. Darüber hinaus haben wir eine Inflation, mit über 5% wie seit 30 Jahren nicht mehr. Aufgrund der Zinspolitik der EZB verlieren die Geldvermögen erheblich an Wert. Mit all den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Auch die von uns vorgesehenen Investitionen werden sich voraussichtlich auf Grund dieser Tatsache verteuern. Ob damit alle HH-Ansätze den Lacmustest bestehen werden, wird sich im Laufe des Jahres zeigen.

Nach diesen grundsätzlichen Anmerkungen, möchte ich mich einigen wenigen Einzelmaßnahmen zuwenden die mir wichtig sind:

Im Investitionsprogramm für das Jahr 2022 ist als Maßnahme unter Gebäudemanagment der Erwerb einer Immobilie mit 330.000 Euro vorgesehen. Auf Nachfrage in der öffentlichen Sitzung des VW-Ausschusses, konnte meine Frage nach dem Verwendungszweck dieses Gebäudes kein konkreter Bedarf genannt werden. Aus diesem Grunde sehe ich diese Maßnahme für mich als nicht umsetzbar an. Deshalb plädierte ich für die Streichung im Investitionsprogram. Die Mehrheit des Ausschusses votierte jedoch für den Erwerb. Somit verbleibt der Ansatz bestehen. Vielleicht ergibt sich vor der endgültigen Entscheidung für den Erwerb noch eine Nutzung, die diesen rechtfertigt.

Auch die energetische Sanierung/Modernisierung bzw. Neubau des Rathauses ist weiterhin im Investitionsprogramm. Zusammen mit den in 2021 eingeplanten und nicht in Anspruch genommenen  200.000 Euro.  plus 400.000 Euro für 2022 sind hierfür insgesamt  5.250.000 Euro veranschlagt. Nach Abzug eines Zuschusses durch das Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZP) mit 2.034.000 Euro sowie dem Ausgleichsstock 2023 mit 600.000 Euro, verblieben zu Lasten der Gemeinde 2.616.000 Euro. Sollte dieses Projekt, nach 5 Jahren endlich die Umsetzungsreife bestehen, würde Kappelrodeck in Bezug auf die Klimaneutralität, gegebenenfalls einen Schritt nach vorne machen.

Anders sehe ich die geplante Investition in einen mit E-Motor angetriebenen Lkw. Dieses Gerät wird zunächst angemietet, um dessen Tauglichkeit in der Geografie von Kappelrodeck zu testen. Kritisch sehe ich dies deshalb, weil ein E-Auto bis es zugelassen ist, bereits so viel Co² beansprucht hat wie ein Verbrenner nach 100.000 gefahrenen Kilometern. Und ich denke, das ist für ein Bauhoffahrzeug eine ganze Menge. Im Übrigen sind E-Autos nur für eine Übergangszeit, denn in 10 Jahren sind die Rohstoffvorkommen die hierfür benötigt werden, bereits erschöpft.

Bezüglich der Ausstattung unserer Feuerwehr vor 2009, möchte ich eine Lanze für den Gemeinderat und den damaligen Rathauschef brechen. Denn auch damals hatte die Ausstattung unsere Wehr, eine herausragende Bedeutung. Dabei denke ich an den Bau des Gerätehauses, der natürlich die Investitionen in den Fahrzeugpark einschränkte, der zugegebenermaßen in den Folgejahren modernisiert und erneuert wurde. Deshalb begrüße ich auch die Anschaffung eines Ersatzes für das LF16/12 das für 2023 mit voraussichtlich 520.000 Euro. eingeplant. Die eingeplanten Zuschüsse betragen nach heutigem Stand 295.000 Euro. Trotzdem sollten die für 2022 eingestellten 20.000 Euro an Planungskosten, dazu genutzt werden, ob es unbedingt erforderlich ist die gesamte Summe von 520.000 Euro auszugeben oder es eventuell bei der Ausstattung es auch Alternativen gibt.

Für mich haben die Investitionen in gute Bildung und Betreuung stets oberste Priorität.

Familienfreundliche Gemeinde darf nicht nur ein hohles Zitat ohne Inhalt sein, denn für Familien die eine Ablehnung für einen Kitaplatz erhalten haben und sich fragen wie sie Familie und Beruf unter einen Hut bringen, muss dieser Begriff zynisch klingen. So halte ich die Ausgaben für die Förderung von Kindern der Tageseinrichtungen/-pflege, sprich Kitas, die inzwischen gut 10% und damit rd. 1.4 Mio. Euro unseres Ergebnishaushaltes ausmachen, nach wie vor für eine der besten Investitionen in die Zukunft.

Dass auch in schwierigem Fahrwasser, die Förderung der Vereine, in gewohnter Weise aufrechterhalten wird, ist deren Engagement auch in Zeiten von Corona geschuldet. Denn gerade jetzt sind deren Einnahmen mit Sicherheit in vielen Fällen mehr oder weniger weggebrochen.
 

Es könnten noch viele Positionen sowohl im Ergebnis- als auch Investitionshaushalt angesprochen werden, die durchaus auch positive Züge aufweisen und wichtig für das Gemeinschaftswesen unserer Gesamtkommune sind. Das soll es jedoch für heute von mir gewesen sein.

Abschließen möchte ich mich bedanken bei der Verwaltung, der Kämmerei mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Aufbereitung der Haushalte, sowie der erforderlichen Erläuterungen des Zahlenwerkes in den Sitzungen des Gemeinderates und des VW-Ausschusses.

Mein Dank gilt auch der Presse, die unsere öffentlichen Sitzungen begleitet und stets objektiv und fair berichtet und damit dem Gemeinderat ein Gesicht gibt.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

Bleiben Sie gesund!

Kappelrodeck, den 20.12.2021

SPD-Gemeinderat

gez. Werner Mandat

Zum Leserbrief der IG-Steinbruch Waldulm „Grundrecht beschnitten“ in der Ausgabe des ABB v.13.07.21

Zum Leserbrief der IG-Steinbruch Waldulm „Grundrecht beschnitten“ in der Ausgabe des Acher- und Bühler Boten vom 13.07.2021

Der Sachverhalt, der hierbei beschrieben wurde, geht völlig am Inhalt meines Leserbriefes, vom 05.07.2021 vorbei. Mein Leserbrief ergänzte lediglich die völlig unzureichende Berichterstattung über die Gemeinderatssitzung an diesen Abend und beleuchtete insbesondere den Abstimmungsprozess sowie ein fehlendes Schreiben der Stadtverwaltung Renchen, adressiert an die Gemeinderäte von Kappelrodeck, denen dieses aber durch die Verwaltung nicht weitergeleitet wurde.

Deshalb halte ich es schlichtweg für eine Anmaßung, der Interessengemeinschaft IG Steinbruch Waldulm, meinen Leserbrief zum Anlass für den am 13.07.2021 veröffentlichen Leserbrief zu nehmen, ohne in irgendeiner Weise auf dessen Inhalte einzugehen und hierbei auch noch meinen Namen zu nennen.

Dabei drücken die Verfasser im ersten Absatz auf die Tränendrüse der Mitarbeiter des Steinbruchunternehmens. Hierzu muss jedoch festgestellt werden, dass diese Überlegung, so meine Wahrnehmung, in der Vergangenheit durch die IG Steinbruch Waldulm nie eine Rolle spielte. Danach schreiben sie wörtlich “Jedoch wir Anwohner werden ……..“ usw.usw. Anders ausgedrückt, es interessieren uns nur unsere eigenen Interessen.

Weitere endlose Aufzählungen folgen, die in der Tat längst bekannt und abgearbeitet sind. Einerseits durch die ablehnende Beschlusserteilung des Petitionsausschusses des Landtages sowie der Änderungsgenehmigung mit zahlreichen fundierten Gutachten.

Die Feststellung, dass sich bisher niemand verpflichtet gefühlt habe, die betroffenen Anwohner und Winzer, über die Offenlage eines Regionalplanes, wie in dem Leserbrief vom 13.07.2021 angesprochen, zu informieren, ist natürlich zu Bedauern. Aber mit diesem Vorwurf müssen sie sich an die Gemeindeverwaltung Kappelrodeck wenden. Denn diese kannte mit Sicherheit, dessen 1. und 2. Offenlage, in den Jahren 2013 bzw. 2016.

Werner Mandat

Kappelrodeck

Widerspruch gegen Änderungsgenehmigung zur Erweiterung des Steinbruchs Kappelrodeck-Waldulm "Kleinwäldele/Eckeshalde"

Beratung zum Widerspruch gegen die Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Landratsamtes Ortenaukreis zu Erweiterung des Steinbruchs Kappelrodeck-Waldulm „Kleinwäldele/Eckeshalde“ um eine Fläche von 3,75 ha auf dem Grundstück Flst.Nr. 5624 der Gemarkung Renchen

Als Gemeinderat von Kappelrodeck, sehe ich mich gezwungen die Berichterstattung vom 23.06.2021 zu ergänzen. Denn wenn man den Bericht liest und selbst anwesend war, kommt man zum Schluss in einer anderen Veranstaltung gewesen zu sein.

Bereits zu Beginn der Veranstaltung schwor Bgm. Hattenbach, die Gemeinderäte darauf ein, dass der Gemeinderat als Lobbyist der Bürger, seiner Verantwortung bei der Abstimmung gerecht werden muss. Was er wohl damit meinte? Aus meiner Sicht, sind außer den betroffenen Anwohnern, die Interessen sowohl des betroffenen Unternehmers als auch dessen Mitarbeiter, insbesondere der Teil, nämlich 16 an der Zahl, jeweils mit Familien, die ebenfalls Bürger der Gesamtgemeinde sind. Deren Existenz ist letztlich in Gefahr. Auch diese sollten eine Lobby bekommen. Außerdem hat man doch in der Vergangenheit, das Engagement des Unternehmers zum Wohle der Allgemeinheit gerne angenommen.

Was sicherlich inhaltlich richtig erwähnt wurde, war die schon Mantra hafte Wiederholung der Aussage von Bürgermeister und Ortsvorsteher, dass sich der Widerspruch weder gegen die Firma noch gegen die Person des Inhabers richte. Dies läuft natürlich, aus Gründen wie o.g. ins Leere.

Die Änderungsgenehmigung des Landratsamtes Ortenau enthält unzählige Auflagen um die Sprengungen die so umfassend sind, dass eine Gefährdung aus fachlicher Sicht, mehr als unwahrscheinlich anzusehen ist. Als Laie muss ich mich auf die vielen Gutachten verlassen denn auch im Rathaus von Kappelrodeck sitzen schließlich keine Spezialisten. Und darin liegt der Knackpunkt: gerade Kenner der Materie kommen zum Schluss, dass für die eher konservativ erstellten Gutachten keine Angriffsfläche vorhanden ist.

Nun sich aber hinzustellen und zu sagen: wir wollen durch den Widerspruch beim Regierungspräsidium klären lassen, weil dort das Amt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau angesiedelt, deren Mitarbeiter auf diese Thematik spezialisiert sind gegenüber dem Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht beim Landratsamt. Dies ist meines Erachtens, starker Tobak.

Der sogenannte Misston, der wie berichtet in die Debatte eingebracht wurde, ergab sich aus der Tatsache, dass die Verwaltung dem Gemeinderat ein Schreiben der Stadtverwaltung Renchen vom 14.06.2021 nicht weitergeleitet, obwohl dies unter anderem an die Kappelrodecker Gemeinderäte adressiert war. Offensichtlich hatte unser Bürgermeister an diesem Abend zunächst wohl keine Lust auf diese Anschuldigung zu antworten. Erst nach der 2. oder 3. Wortmeldung kam ich an die Reihe, dabei machte ich ihm unmissverständlich klar, dass dies ein Vertrauensbruch ist, der nicht mehr wieder gut gemacht werden kann. Es gibt im Zusammenhang mit laufenden Prozessen keine Schriftstücke über die nicht zu informieren ist. Auch über Gespräche die stattfanden haben wir nie eine Info erhalten. Seine lapidare Erklärung hierzu: dieses Schreiben ist für die Entscheidung heute Abend nicht relevant. Sollte dies einmal relevant werden, würden wir es bekommen (dies wurde mir inzwischen zugespielt).  Im Übrigen ist dessen Inhalt sehr pikant und wäre für die Abstimmung mehr als relevant gewesen. Desweiteren ist in dem Schreiben der Stadt Renchen, ein Schreiben der Gemeinde Kappelrodeck vom 27.05.2021 erwähnt, zu dem uns ebenfalls jede inhaltliche Information fehlt.

Die Stellungnahme der ReA Bender Harret Krevet vom 28.04.2021 zur Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erhielten wir erst mit den Sitzungsunterlagen am 11.06.2021 ebenso die Änderungsgenehmigung für den Steinbruch vom Landratsamt das vom 22.02.2021 datiert. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vom 12.02.2021 haben wir lediglich vom Steinbruchbetreiber erhalten nicht von der Gemeinde, dies soll in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben.

Eine weitere unvorstellbare Erklärung des Bürgermeisters an diesem Abend, aber nicht nur an diesem Abend ist, als Gemeinderat kann man alle Unterlagen anfordern. Wie soll das gehen, Unterlagen anfordern von deren Existenz dem Gemeinderat  nichts bekannt? Hier liegt schlicht und einfach bei ihm die Bringschuld.

Vor Beginn der namentlichen Abstimmung stellte ich den Antrag auf „geheime Abstimmung“. Seine Antwort hierauf war: das weis ich jetzt gar nicht, ob hier eine geheime Abstimmung möglich. Diese Aussage trifft ein Bürgermeister, der seit 2009 im Amt und Verwaltungswirtschaft studiert hat. Dieser Sachverhalt sollte eigentlich das kleine Einmaleins eines jeden Bürgermeisters sein. Daher suchte er Rat bei RA Seith vom Büro Bender Harrer Krevet zu seiner Linken, der als Rechtsbeistand der Gemeinde anwesend. Dieser forderte von mir eine Begründung. Allerdings ist diese lt. Aussage der Kommunalaufsicht nicht erforderlich, lediglich der Hinweis von mir, den ich im Dialog auch gegeben habe: dass ich mich nicht frei fühle bei einer offenen Abstimmung, genügt breits. Trotzdem verweigerte mir Bgm. Hattenbach die für eine geheime Abstimmung notwendige im Voraus zu erfolgende Abstimmung. Danach beantragte die FWV eine normale öffentlich Abstimmung,  anstatt der namentlichen Abstimmung durchzuführen. Dieser Antrag wurde mit einer Stimme Mehrheit durch den Gemeinderat  beschlossen.

Was aber dann von unserem Bürgermeister inszeniert wurde entbehrt jedem Anstand und den gesetzlichen Regeln. Zunächst wollte er ein Bild machen in dem Moment wenn die Mitglieder ihre Hände zur Abstimmung hochhalten. Darauf habe ich ihm erklärt, das lassen sie. Nach einem „Nein“ und einem kurzen Zögern, legte er sein Smartphone jedoch aus der Hand. Was aber dann tat und das kann man getrost sagen war ein Fauxpas und eine gesetzliche Zuwiderhandlung ohne gleichen. Die Gemeinderäte mussten ihre Hände bei der entsprechenden Abstimmung so lange hoch halten, bis er jeden einzelnen Namen seinem Hauptamtsleiter, der das Protokoll führte, laut und vernehmlich für jeden Anwesenden in der Halle, diktiert hatte und dieser den jeweiligen Namen notierte. Damit hat er faktisch den Beschluss des Gemeinderates, eine offene Abstimmung durchzuführen, ausgehebelt und in eine namentliche umgewandelt.

Werner Mandat, Gemeinderat

Stellungnahme zum Haushalt 2021 der Gemeinde Kappelrodeck

Stellungnahme zum Haushalt 2021

der Gemeinde Kappelrodeck

Gemeinderatssitzung am 01.02.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,

sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien,

sehr geehrte Damen und Herren,

als wir vor mehr als einem Jahr, im Dezember 2019, den Haushalt für das Jahr 2020 zum ersten Male, nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Kassenrecht (NKHR) verabschiedeten, an Stelle des bisherigen kameralen Haushaltsplans, konnte noch niemand von uns ahnen, was uns, die Bundesrepublik Deutschland, ja die ganze Welt im Jahre 2021 in massivster Weise bedrohen und belasten könnte.

Ganz ehrlich, zu jenem Zeitpunkt sah ich, mal abgesehen von dem aus heutiger Sicht Miniproblem NKHR noch optimistisch in die Zukunft, obwohl Teilbereiche der Wirtschaft damals bereits erhebliche Probleme hatten.

Es ist nicht ganz einfach, den von uns Corona bedingt, ohne Kommentierung und Diskussion bereits im Dezember verabschiedeten Haushalt, heute, aus damaliger Sicht zu beleuchten. Schließlich ist die Entwicklung vorangeschritten und insbesondere bei dieser Pandemie haben verlässliche Aussagen, eine sehr kurze Halbwertszeit.

Welche teilweise exorbitanten Auswirkungen die derzeitige Situation der Wirtschaft künftig auf die Gemeindehaushalte haben wird, aber auch schon im Jahre 2021 hat, lässt sich noch nicht voraussagen. Hat das Bundeswirtschaftsministerium die Wachstumsprognose von Ende vergangenen Jahres,  von mehr als 4%, auf aktuell gerade mal 3% reduziert, was zwar immer noch sehr gut klingt. Doch wir alle wissen, positives Denken  in der Wirtschaft ist von hoher psychologischer Bedeutung und hat einen erheblichen Anteil an deren Entwicklung.

Den coronabedingten Mehraufwendungen und Mindereinahmen im Gemeindehaushalt stehen zwar Soforthilfen und außerordentliche Zuschussprogramme des Bundes und des Landes gegenüber, die aber voraussichtliche Mindereinnahmen nicht gänzlich ausgleichen werden. Letztlich werden weitere Hilfen von Bund und Land auf Dauer, in der derzeitigen Größenordnung, nicht zu realisieren sein.

Gerade in den Bereichen der Schlüsselzuweisungen, des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer sowie die Gewerbesteuer sind für uns existenziell wichtige Einnahmen, die von einer florierenden, auf Wachstum ausgerichteten Wirtschaft abhängig sind. Reduzieren sich diese Einnahmen in erheblichem Maße, wird unser Handlungsspielraum sehr eingeschränkt und damit unsere Investitionstätigkeit behindert. Dies hätte zur Folge, dass gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die öffentliche Hand, sich schwer tun würde, sich antizyklisch zu verhalten. Antizyklisches Verhalten hilft jedoch den Betrieben und sichert Arbeitsplätze.

Die Schlüsselzuweisungen, der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie die Gewerbesteuer sind die wichtigsten Einnahmen des Ergebnishaushaltes nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht. Der neben dem laufenden Verwaltungs-, Unterhaltungs-, und den betrieblichen Aufwendungen auch die Abschreibungen umfasst. Wenn wir für uns in Anspruch nehmen, nachhaltig und generationengerecht zu wirtschaften, muss der Ergebnishaushalt die Abschreibungen  erwirtschaften und in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Nach einem geplanten ordentlichen Ergebnis in 2020 von - 821.600 €, beläuft sich dies in 2021 wiederum auf - 993.300 €. Erstmals 2023, ist ein positives Ergebnis, mit 268.800 € eingeplant.

Festhalten will ich, dass coronabedingt die unsichere wirtschaftlich Gesamtsituation im Blick auf den Ergebnishaushalt, von uns ein noch umsichtigeres finanzielles Handeln, als

wir es in der Regel eh schon an den Tag legen, erforderlich macht. Notwendiges muss von Wünschenswertem getrennt werden.

Notwendiges, muss aber dennoch begonnen werden. Übertriebenes Sparen an bereits beschlossenen und gut begründeten Vorhaben, könnten sich gar in Zukunft zum Nachteil der Gemeinde auswirken.

Nach diesen grundsätzlichen Anmerkungen, möchte ich mich einigen wenigen Einzelmaßnahmen zuwenden die mir wichtig sind.

Als eine „never-ending-story“ betrachte ich die geplante Rathaussanierung. Nachdem das Projekt, uns als Gemeinderat, seit den HH-Beratungen für 2017, also seit 2016 mehr oder weniger beschäftigt, habe ich mir ernsthaft überlegt ob ich dies überhaupt nochmal ansprechen möchte. Da es aber für Kappelrodeck beim Investitionsvolumen, mit Sicherheit einen Spitzenplatz einnehmen würde, möchte ich kurz darauf  eingehen. Deshalb stelle ich mir die Frage: ob die Verwaltung es ernst meint mit dessen Umsetzung, oder ob das Ganze nur noch als Platzhalter dient? Bei einer Investitionssumme von geplant 5,5 Mio. €, müssten nach Abzug von Ausgleichsstock und ASP-Zuschuss 2,464 Mio. € aus dem Gemeindehaushalt  finanziert werden. Seit Jahren wurde versprochen eine Planung vorzulegen. Leider bis dato Fehlanzeige. Die Netto-Investitionssumme sollte ursprünglich aus einer angesparten Rücklage finanziert werden. Daran schließt sich die Frage an: welche Summe von den einst genannten Rücklagen, nach all den Jahren des Wirtschaftens und des Investierens noch vorhanden ist? Dass hier eine ressourcenschonende und energetische Verbesserung der derzeitigen Situation, in welcher Form und Größenordnung auch immer, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten würde ist unbestritten und sollte auch die Situation der Beschäftigten spürbar verbessern. Bei einer eventuellen Erweiterung der Räumlichkeiten, sollten jedoch die in Zeiten von Corona gewonnen Erkenntnisse in Bezug auf Homeoffice Berücksichtigung finden.

Die Sanierung der Pfarrberghalle sollte eigentlich bereits 2020 begonnen werden. Die endgültige Planung, hat nun aber erst Ende 2020 den Gemeinderat passiert. Bedauerlicherweise erhalten wir aus dem Ausgleichstock, die beantragte Summe nicht in voller Höhe, aber auch die Zuschüsse aus dem ELR-Programm sind erheblich geringer gegenüber der Planung. Aufgrund weiterer Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung, erhöht sich der Eigenanteil  der Gemeinde an den Kosten, um ca. 700 Tsd. €. In Prozenten bedeutet dies, dass der Anteil der Gemeinde an den Gesamtkosten im Investitionsplan 2020 noch ca. 44% betrug, aktuell sind es 67%. Auch hier gilt, was bereits für das vorgenannte Projekt maßgeblich ist, dass die Sanierung der Halle auch den Energieverbrauch einschließt, was die laufenden Bewirtschaftungskosten positiv beeinflussen sollte. Trotz allem werden wir mit diesen Maßnahmen nicht am großen Klimarad drehen. Aber immer wo wir einen Beitrag dazu leisten können und es Sinn macht, sollten wir es tun.

Damit ist aus meiner Sicht, nach dem Umbau der alten Schule zum Vereinsheim, der Schaffung des Dorfplatzes und der Erneuerung des Kirchplatzes, der Ortsteil Waldulm,

der Intension „Unser Dorf soll schöner werden“ auch ohne Wettbewerb, doch sehr nahe gekommen. Realisierbar waren und sind diese Investitionen nur mit Hilfe der Zuschüsse aus dem ELR-Programm und aus dem Ausgleichs-Stock.

Hohe Priorität, müssen meines Erachtens nach wie vor die Erweiterungs- und Digitalisierungsmaßnahmen im Schulbereich haben, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Krise. So begrüße ich die für 2021 geplanten Beträge die den Aufwand in 2020 ergänzen.

Aber auch den Kindergärten muss unsere ganze Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die derzeitigen Schließungen sind aus meiner Sicht die richtigen Maßnahmen, zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dabei darf nicht vergessen werden, dass hier, aber auch bei den Schulen die Eltern die Hauptlast dieser Schließungen zu tragen haben. Die Kitagebühren den Eltern zu erlassen, ist ohne Zweifel richtig. Uns als Kommunen aber, diese Beträge jedoch nur zu 80% zu erstatten und damit nochmals zur Kasse zu bitten, da wir gerade im Bereich Bildung und Betreuung, ohnehin schon auf einem gewaltigen Berg von Kosten sitzen bleiben, ist nicht akzeptabel.

Etwas Sorge bereitet mir die Entwicklung des Rodeck-Stadions, nachdem ein künftiger Nutzer des geplanten multifunktionalen Spielfeldes seine Planung derzeit nicht realisieren möchte. Trotzdem sollte man baldigst das Ganze neu ordnen und die schon seit Jahren angedachte, Bowl-Bahn, in diesem Bereich zeitnah realisieren. Dies würde auch zu einer Belebung des Dorfplatzes beitragen.

Bei den Investitionen für die Sanierung Ortskern III sind für den Erwerb von Grundstücken 395 Tsd. €  geplant. Einem solchem Erwerb kann ich nur dann positiv gegenüberstehen, wenn die künftige Nutzung abgesichert ist. Vorrang hätte für mich, wenn ein solches Grundstück dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten würde.

Wenn ich mich in meiner Haushaltsrede nur auf wenige Schwerpunkte beschränkt habe, so ist dies ausschließlich der Redezeit geschuldet und bedeutet nicht, dass andere Haushaltsansätze weniger wichtig sind.

Beim Team des Rechnungsamtes unter der Leitung von Frau Dr. Timbur bedanke ich mich für die Aufstellung der Planwerke, für die mit großem Engagement und zeitlichem Einsatz geleistete Arbeit.

Mein Dank gilt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und unserem Bürgermeister, die sich in Zeiten der Pandemie oft über das normale Maß hinaus für die Funktionsfähigkeit des Rathauses, des Bauhofes und der Kläranlage eingesetzt haben.

Bedanken möchte ich mich ebenfalls bei den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, für die faire und sachliche Zusammenarbeit.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Bleiben Sie gesund.

 

 

Termine Gengenbach

hier finden sich die nächsten Termine in des Ortsvereins Gengenbach. Eine Übersicht aller Termine der umliegenden Ortsvereine findet sich unter Termine.

Der Rote Ortenauer

(Zeitung des SPD-Kreisverbands Ortenau)

Rotes aus der Ortenau

findet sich unter https://www.roter-ortenauer.de

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23.03.2024 09:27 Nord-Süd – Neu denken
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung „Nord-Süd – Neu denken“ eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten. Weiterlesen auf spd.de

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