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Widerspruch gegen Änderungsgenehmigung zur Erweiterung des Steinbruchs Kappelrodeck-Waldulm "Kleinwäldele/Eckeshalde"

Veröffentlicht am 06.07.2021 in Gemeinderatsfraktion

Beratung zum Widerspruch gegen die Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Landratsamtes Ortenaukreis zu Erweiterung des Steinbruchs Kappelrodeck-Waldulm „Kleinwäldele/Eckeshalde“ um eine Fläche von 3,75 ha auf dem Grundstück Flst.Nr. 5624 der Gemarkung Renchen

Als Gemeinderat von Kappelrodeck, sehe ich mich gezwungen die Berichterstattung vom 23.06.2021 zu ergänzen. Denn wenn man den Bericht liest und selbst anwesend war, kommt man zum Schluss in einer anderen Veranstaltung gewesen zu sein.

Bereits zu Beginn der Veranstaltung schwor Bgm. Hattenbach, die Gemeinderäte darauf ein, dass der Gemeinderat als Lobbyist der Bürger, seiner Verantwortung bei der Abstimmung gerecht werden muss. Was er wohl damit meinte? Aus meiner Sicht, sind außer den betroffenen Anwohnern, die Interessen sowohl des betroffenen Unternehmers als auch dessen Mitarbeiter, insbesondere der Teil, nämlich 16 an der Zahl, jeweils mit Familien, die ebenfalls Bürger der Gesamtgemeinde sind. Deren Existenz ist letztlich in Gefahr. Auch diese sollten eine Lobby bekommen. Außerdem hat man doch in der Vergangenheit, das Engagement des Unternehmers zum Wohle der Allgemeinheit gerne angenommen.

Was sicherlich inhaltlich richtig erwähnt wurde, war die schon Mantra hafte Wiederholung der Aussage von Bürgermeister und Ortsvorsteher, dass sich der Widerspruch weder gegen die Firma noch gegen die Person des Inhabers richte. Dies läuft natürlich, aus Gründen wie o.g. ins Leere.

Die Änderungsgenehmigung des Landratsamtes Ortenau enthält unzählige Auflagen um die Sprengungen die so umfassend sind, dass eine Gefährdung aus fachlicher Sicht, mehr als unwahrscheinlich anzusehen ist. Als Laie muss ich mich auf die vielen Gutachten verlassen denn auch im Rathaus von Kappelrodeck sitzen schließlich keine Spezialisten. Und darin liegt der Knackpunkt: gerade Kenner der Materie kommen zum Schluss, dass für die eher konservativ erstellten Gutachten keine Angriffsfläche vorhanden ist.

Nun sich aber hinzustellen und zu sagen: wir wollen durch den Widerspruch beim Regierungspräsidium klären lassen, weil dort das Amt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau angesiedelt, deren Mitarbeiter auf diese Thematik spezialisiert sind gegenüber dem Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht beim Landratsamt. Dies ist meines Erachtens, starker Tobak.

Der sogenannte Misston, der wie berichtet in die Debatte eingebracht wurde, ergab sich aus der Tatsache, dass die Verwaltung dem Gemeinderat ein Schreiben der Stadtverwaltung Renchen vom 14.06.2021 nicht weitergeleitet, obwohl dies unter anderem an die Kappelrodecker Gemeinderäte adressiert war. Offensichtlich hatte unser Bürgermeister an diesem Abend zunächst wohl keine Lust auf diese Anschuldigung zu antworten. Erst nach der 2. oder 3. Wortmeldung kam ich an die Reihe, dabei machte ich ihm unmissverständlich klar, dass dies ein Vertrauensbruch ist, der nicht mehr wieder gut gemacht werden kann. Es gibt im Zusammenhang mit laufenden Prozessen keine Schriftstücke über die nicht zu informieren ist. Auch über Gespräche die stattfanden haben wir nie eine Info erhalten. Seine lapidare Erklärung hierzu: dieses Schreiben ist für die Entscheidung heute Abend nicht relevant. Sollte dies einmal relevant werden, würden wir es bekommen (dies wurde mir inzwischen zugespielt).  Im Übrigen ist dessen Inhalt sehr pikant und wäre für die Abstimmung mehr als relevant gewesen. Desweiteren ist in dem Schreiben der Stadt Renchen, ein Schreiben der Gemeinde Kappelrodeck vom 27.05.2021 erwähnt, zu dem uns ebenfalls jede inhaltliche Information fehlt.

Die Stellungnahme der ReA Bender Harret Krevet vom 28.04.2021 zur Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erhielten wir erst mit den Sitzungsunterlagen am 11.06.2021 ebenso die Änderungsgenehmigung für den Steinbruch vom Landratsamt das vom 22.02.2021 datiert. Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vom 12.02.2021 haben wir lediglich vom Steinbruchbetreiber erhalten nicht von der Gemeinde, dies soll in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben.

Eine weitere unvorstellbare Erklärung des Bürgermeisters an diesem Abend, aber nicht nur an diesem Abend ist, als Gemeinderat kann man alle Unterlagen anfordern. Wie soll das gehen, Unterlagen anfordern von deren Existenz dem Gemeinderat  nichts bekannt? Hier liegt schlicht und einfach bei ihm die Bringschuld.

Vor Beginn der namentlichen Abstimmung stellte ich den Antrag auf „geheime Abstimmung“. Seine Antwort hierauf war: das weis ich jetzt gar nicht, ob hier eine geheime Abstimmung möglich. Diese Aussage trifft ein Bürgermeister, der seit 2009 im Amt und Verwaltungswirtschaft studiert hat. Dieser Sachverhalt sollte eigentlich das kleine Einmaleins eines jeden Bürgermeisters sein. Daher suchte er Rat bei RA Seith vom Büro Bender Harrer Krevet zu seiner Linken, der als Rechtsbeistand der Gemeinde anwesend. Dieser forderte von mir eine Begründung. Allerdings ist diese lt. Aussage der Kommunalaufsicht nicht erforderlich, lediglich der Hinweis von mir, den ich im Dialog auch gegeben habe: dass ich mich nicht frei fühle bei einer offenen Abstimmung, genügt breits. Trotzdem verweigerte mir Bgm. Hattenbach die für eine geheime Abstimmung notwendige im Voraus zu erfolgende Abstimmung. Danach beantragte die FWV eine normale öffentlich Abstimmung,  anstatt der namentlichen Abstimmung durchzuführen. Dieser Antrag wurde mit einer Stimme Mehrheit durch den Gemeinderat  beschlossen.

Was aber dann von unserem Bürgermeister inszeniert wurde entbehrt jedem Anstand und den gesetzlichen Regeln. Zunächst wollte er ein Bild machen in dem Moment wenn die Mitglieder ihre Hände zur Abstimmung hochhalten. Darauf habe ich ihm erklärt, das lassen sie. Nach einem „Nein“ und einem kurzen Zögern, legte er sein Smartphone jedoch aus der Hand. Was aber dann tat und das kann man getrost sagen war ein Fauxpas und eine gesetzliche Zuwiderhandlung ohne gleichen. Die Gemeinderäte mussten ihre Hände bei der entsprechenden Abstimmung so lange hoch halten, bis er jeden einzelnen Namen seinem Hauptamtsleiter, der das Protokoll führte, laut und vernehmlich für jeden Anwesenden in der Halle, diktiert hatte und dieser den jeweiligen Namen notierte. Damit hat er faktisch den Beschluss des Gemeinderates, eine offene Abstimmung durchzuführen, ausgehebelt und in eine namentliche umgewandelt.

Werner Mandat, Gemeinderat

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