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Gedanken der Jury - Rede-

Dr. Wolfgang Achnitz

Marta-Schanzenbach-Literaturpreis 2025

Zum dritten Mal wird der Marta-Schanzenbach-Literaturpreis verliehen. Aus aktuellem Anlass – aber auch, weil man damit dem Leben und dem Wirken der sozialdemokratischen Politikerin aus Gengenbach gerecht wird – war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in diesem Jahr das Thema „Wehrhafte Demokratie“ vorgegeben. Eingereicht wurden 20 Beiträge von Frauen und Männern fast jeder Altersstufe. Die große Beteiligung ist für die Veranstalter sehr erfreulich und vielleicht auch der aktuellen Brisanz des Themas zu verdanken.

Die Jury hatte die künstlerische und literarische Qualität der Beiträge und deren Auseinandersetzung mit dem Wettbewerbsthema zu bewerten. Die literarischen Formen waren dabei sehr unterschiedlich: Neben Kurzerzählungen und fiktiven Gesprächssituationen gab es essayistische Texte, Gedichte und Lieder. Dass es sich bei mehr als der Hälfte der eingereichten Wettbewerbstexte um Lyrik handelt, hat die Jury durchaus überrascht. Die literarische Qualität der Beiträge war ebenfalls unterschiedlich, aber bei den Preisträgern auf hohem Niveau. Deshalb wurde sich die Jury auch recht schnell darüber einig, welche Texte für einen Preis in Frage kommen.

Die Inhalte waren bunt gemischt: Wir haben den Alltag im Pflegebereich erlebt, sind Herrn Demo Kratias als Personifikation in einem Aufzug begegnet, haben von Zusammenhalt und Menschlichkeit gelesen. In den Texten war von vergangenen Zeiten, von der Nationalhymne, von Arbeiterliedern, Wahlkampf, freien Wahlen und von freier Meinung die Rede. Nicht ganz einfach war zu beurteilen, ob und wie die eingereichten Werke dem aufgegebenen Thema gerecht geworden sind. Das gibt mir Gelegenheit, einige Überlegungen da-zu anzustellen, was „wehrhafte Demokratie“ meint.

Das griechische Wort „Demokratie“ bezeichnet eine Regierungsform, deren wesentliches Element die Beteiligung der Bevölkerung ist – die auf unterschiedliche Weise erfolgen kann. Dazu gehören außerdem freie Wahlen, die Aufteilung der Staatsgewalt auf voneinander unabhängige Organe für Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung, die Garantie von Grundrechten wie Gerechtigkeit, Gleichheit, Versammlungs-, Meinungs- oder Pressefreiheit sowie der besondere Schutz von Minderheiten.

Für Deutschland haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes nach dem Zweiten Weltkrieg und nach den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur für die Staatsform einer repräsentativen Demokratie entschieden. Daher stimmen bei uns die Bürgerinnen und Bürger nicht direkt über politische Entscheidungen ab, sondern wählen in regelmäßigen Abständen und auf verschiedenen politischen Ebenen Volksvertreter als Repräsentanten, wie es in vielen modernen Demokratien der Fall ist. Doch warum muss eine solche Demokratie wehrhaft sein und wie gelingt das?

Die Weimarer Republik ist ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn eine Demokratie nicht wehrhaft ist: Sie wurde in den Jahren vor 1933 mit rechtskonformen Mitteln von antidemokratischen Kräften unterwandert und schließlich von den Nationalsozialisten abgeschafft. Unsere heutige Demokratie verteidigt sich gegen Feinde, um unsere gemeinsamen Grundwerte und die Institutionen von Exekutive, Legislative und Judikative zu schützen. Damit soll verhindert werden, dass demokratische Prinzipien wie Meinungsfreiheit, freie Wahlen oder Rechtsstaatlichkeit von extremistischen Kräften erneut untergraben werden.

Dafür hat unsere wehrhafte Demokratie im Grundgesetz besondere Schutzmechanismen erhalten. Zu ihnen gehört beispielsweise, dass sich Staatsbedienstete und politische Repräsentanten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen oder dass wir einen gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Außerdem darf der Staat Grundrechte einschränken, wenn sie zur Bekämpfung der Demokratie missbraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht kann verfassungsfeindliche Parteien verbieten und laut Artikel 20 des Grundgesetzes haben wir sogar das Recht, uns gegen jeden zu wehren, der versucht, die Demokratie abzuschaffen – das galt natürlich nicht für Querdenker, die sich unter Berufung auf diesen Artikel gegen die Pandemiemaßnahmen wehren wollten.

Zu einer wehrhaften Demokratie gehört auch der Auftrag der Politik zur Aufklärung über Demokratie und zur Bildung der Bevölkerung. Zentraler Bestandteil der demokratischen Ordnung sind dabei die politischen Parteien. Sie haben nach Artikel 21 des Grundgesetzes die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Seit vielen Jahren macht das eine rechtsextremistische Partei am erfolgreichsten – das sollte uns zu denken geben.

Das alles steht in unserem Grundgesetz und das alles dient dem Schutz der Demokratie vor Feinden. Und von all dem handeln auch die meisten der eingereichten Texte. Doch es wurde auch über Dinge geschrieben, mit denen ich als Mitglied der Jury nicht gerechnet hatte. So ging es immer wieder auch um Migration, Integration, Asyl und Sicherheit – als passende Motive dazu war die Rede von Mauern, Grenzen und Schlagbäumen: Mehrere Beiträge behandelten die Gefährdung unserer Gesellschaft durch Zuwanderung, Gewalt und Krieg.

Mich hat das erschreckt, denn ich bin zutiefst davon überzeugt, dass unsere Demokratie nicht von außen bedroht wird, auch wenn der russische Diktator Deutschland und andere Staaten durch hybride Angriffe in den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine hineinziehen will. Wenn wir über „Wehrhafte Demokratie“ reden, geht es aber nicht darum, die Außengrenzen unseres Landes gegen militärische Angriffe zu schützen. Dafür sind Bundeswehr und Nato zuständig.

Unsere Regierungsform und unsere freie Gesellschaft gegen Kräfte im eigenen Land zu verteidigen, die unsere Staatsform ablehnen und beseitigen wollen: Das meint „Wehrhafte Demokratie“. Das ist eine Aufgabe für uns alle und dies thematisieren auch die Gewinnerinnen und Gewinner in ihren Beiträgen zum diesjährigen Marta-Schanzenbach-Literaturpreis, denen ich herzlich gratuliere.

Wolfgang Achnitz

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