Aktuelles
Das Bundeskartellamt hatte dem Land die gemeinsame Holzvermarktung weitgehend untersagt. Dagegen ging das Land gerichtlich vor. Nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 15. März 2017 die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts gegen das Land Baden-Württemberg im sog. "Rundholz-Kartellverfahren" im Wesentlichen bestätigt.
Dem Land Baden-Württemberg bleibt es untersagt, die Vermarktung von Rundholz für Körperschafts- und Privatwälder mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar durchzuführen. Ebenso darf das Land für Besitzer von Waldflächen mit einer Größe von über 100 Hektar nicht mehr die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst durchführen.
Zur Begründung hieß es, dass der Verkauf durch das Land ein aufgrund europäischer Kartellrechtsvorschriften verbotenes Vertriebskartell darstelle, das den freien Wettbewerb verfälsche.
Im Streit um den Holzverkauf in Baden-Württemberg will das Land nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Die SPD stand voll hinter der Klage gegen die Bundeskartellbehörde. „Der Wald mit seinen vielen gesellschaftlichen und ökologischen Aufgaben kann nicht kartellrechtlich betrachtet werden wie eine Schraubenfabrik“, so Reinhold Gall, forstpolitischer Experte der Fraktion.
Doch anstatt sich immer nur weiter auf das Klagen zu konzentrieren, solle man sich nun verstärkt darum bemühen, das Beste aus dem Urteil zu machen und soviel wie möglich vom Einheitsforstamt, das für alle Waldbesitzer da war, retten. „Das sind wir dem Wald, der Natur, den Kommunen und Privatwaldbesitzern und den Beschäftigten im Forst schuldig“, so Gall. Die SPD wende sich nicht dagegen, in die nächste Instanz zu gehen, die sinnvolle Neuordnung der Forstwirtschaft müsse aber Vorrang haben.
Volles Haus beim politischen Aschermittwoch der SPD im Gasthof Rotochsen in Sontheim-Brenz.

Auf Einladung des SPD-Ortsvereins Sontheim-Brenz und des SPD-Kreisverbands Heidenheim durfte ich die Rede beim traditionellen politischen Aschermittwoch in
Sontheim halten.
Dazu gab es hervorragenden Wurstsalat und Bier vom Fass. Besonders erfreulich: Nach der Rede gab es einen spontanen Eintritt in die SPD direkt vor Ort. Die SPD ist im Aufwind, der Bundestagswahlkampf kann kommen!
„AfD-Fraktionschef Meuthen hat im Parlament gelogen. Denn entgegen seiner dort geäußerten Bestätigung sind beim Landtag bis zur Stunde keine Rückzahlungen von Zuschüssen aus der Fraktionsspaltung eingegangen.“ Zu dieser Schlussfolgerung kommt Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, im Lichte eines aktuellen Antwortschreibens des Landtagsdirektors auf seine schriftliche Nachfrage von Anfang Februar.
„Meuthen und seiner Chaostruppe kann man nicht über den Weg trauen. Wer wie der AfD-Mann wiederholt bewusst nicht die Wahrheit sagt, disqualifiziert sich selbst und hat jeden Anspruch auf Glaubwürdigkeit verloren“, tadelte Gall. Er kündigte an, den Vorgang bei nächster Gelegenheit im Präsidium des Landtags zur Sprache zur bringen.
Auf ihrer Pressekonferenz zur Wiedervereinigung am 11. Oktober 2016 hatte die AfD angekündigt, dass man aus der Fraktionsspaltung resultierende Gelder an die Landtagsverwaltung zurückzahlen werde. Diese bezifferte den Betrag auf 182.573 Euro.
AfD-Fraktionschef Meuthen hatte in der Plenarsitzung am 9. Februar 2017 laut Protokoll auf die Frage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke, ob die AfD das Geld aus Zeiten der Fraktionsteilung inzwischen zurückbezahlt habe, wörtlich mit „Ja, natürlich“ geantwortet. Daraufhin hatte Rülke noch angemerkt, „dann nehmen wir das zu Protokoll: es wurde alles zurückbezahlt“.
Mit Schreiben vom selben Tag (9. Februar 2017) hakte dann SPD-Mann Gall bei der Landtagsverwaltung umgehend nach und bat um Auskunft, „ob die erwähnten Gelder in der Zwischenzeit tatsächlich an die Landtagsverwaltung zurückgeflossen sind.“ Der Landtagsdirektor teilte inzwischen in einem Brief an Gall mit Datum vom 24. Februar 2017 mit, bisher seien „noch keine Rückzahlungen erfolgt“. Die ABW-Fraktion in Liquidation habe nach dem Fraktionsgesetz bis zum 11. März 2017 Zeit, Rechnung zu legen und sei dann verpflichtet, das noch vorhandene Vermögen zurückzuzahlen.
„Dass es Meuthen mit der Wahrheit nicht so genau nimmt“, zeigt nach Ansicht Galls auch ein weiterer politisch schwerwiegender Fall. Anfang Februar hatte der AfD-Fraktionschef zugeben müssen, dass der AfD-Abgeordnete Räpple bei der Fusion von AfD und ABW im Oktober 2016 eine Präambel zur Abgrenzung von Antisemitismus und Rassismus und somit den Zusammenführungsvertrag nicht unterschrieben hat. Meuthen hatte damals aber wahrheitswidrig beteuert, "jeder einzelne" habe die Präambel unterschrieben.
Der neue Infobrief ist erschienen.
Themen u.a. der Landeshaushalt und die Kürzungen bei den Kommunen.
Johannes Richter, Leiter des Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) und Hauptgeschäftsführer Ralf Schnörr führten Andreas Stoch und Reinhold Gall durch die Betriebs- und Ausbildungsräume des BTZ in Heilbronn.
Das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) steht für ein breites Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildung. Auszubildende, Fachkräfte, Führungskräfte und Unternehmer finden hier praxis- und zukunftsorientierte Dienstleistungen.
Die Handwerkskammer hat sehr gute Erfahrungen mit der Einführung der Gemeinschaftsschule gemacht. Außerdem entwickelt sie zukunftsweisende Konzepte im Bereich der Erwachsenenausbildung, etwa modularisierte Ausbildungen.
hier finden sich die nächsten Termine in des Ortsvereins Gengenbach. Eine Übersicht aller Termine der umliegenden Ortsvereine findet sich unter Termine.
(Zeitung des SPD-Kreisverbands Ortenau)
Rotes aus der Ortenau
findet sich unter https://www.roter-ortenauer.de
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