Wie viele Stimmen habe ich für die Wahl des Gengenbacher Stadtrats (Gemeinderats)?
➜ 22 Stimmen
Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu wählen sind. In Gengenbach besteht der Stadtrat nach Aufhebung der unechten Teilortswahl aus 22 Stadträten.
Wie viele Stimmen kann ich auf eine Kandidatin /einen Kandidaten verteilen?
➜ Bis zu 3 Stimmen pro Person
Mit seinen Stimmen kann der Wähler beliebige Kandidaten aus den verschiedenen Listen wählen. Er kann jeder Kandidatin und jedem Kandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben. Insgesamt darf er aber nicht mehr als 22 Stimmen abgeben.
Was mache ich, wenn ich am Wahltag verreist bin oder nicht ins Wahllokal gehen kann?
➜ Briefwahl
In diesem Fall ist Briefwahl möglich. Die Unterlagen für die Briefwahl stellt Ihnen die Stadtverwaltung zur Verfügung. Sie können die Briefwahlunterlagen entweder persönlich im Bürgerservice abholen oder mit der Wahlbenachrichtigungskarte schriftlich anfordern. Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 24. Mai 2019, 18.00 Uhr. Ihr Wahlbrief mit Ihrem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 26. Mai 2019, 18.00 Uhr, bei der angegebenen Adresse eingegangen sein.
Macht es einen Unterschied, ob die Kandidaten in der Kernstadt oder in den Ortsteilen wohnen?
➜ Nein.
Durch die Aufhebung der unechten Teilortswahl macht es für die Stadtratswahl keinen Unterschied, wo die Kandidaten wohnen. Im Gegensatz zu früher können jetzt auch deutlich mehr Kandidaten aus den Ortsteilen im Stadtrat vertreten sein.
Was passiert, wenn ich eine ganze Liste unverändert wählen möchte?
➜ Jeder auf der Liste erhält genau eine Stimme.
Sie können nur die ausgewählte Liste ohne Kennzeichnung oder mit einer deutlichen Listenkennzeichnung abgeben. In diesem Fall erhält jeder Kandidat auf der Liste automatisch eine Stimme. (Achtung: Sobald sie auf der Liste eine Veränderung vornehmen, z. B. Namen durchstreichen oder hinzufügen, gelten nur die extra gekennzeichneten Kandidaten als gewählt!)
Kann ich meiner favorisierten Liste Kandidaten von anderen Listen zufügen?
➜ Ja.
Dazu ergänzen Sie den Namen des/der Kandidaten auf der favorisierten Liste und geben allen Kandidaten, die Sie wählen wollen, die gewünschte Anzahl von Stimmen (maximal 3 pro Kandidat).
Kann ich mir meinen persönlichen Wunsch-Stadtrat zusammenstellen?
➜ Ja.
Dazu geben Sie jedem Ihrer Kandidaten, egal auf welcher Liste er steht, 1 bis 3 Stimmen. Achtung: Nicht mehr als 22 Stimmen vergeben, und kein Kandidat darf mehr als 3 Stimmen von Ihnen bekommen! Konkret heißt das, dass Sie z. B. 7 Kandidaten je 3 Stimmen geben können (21 Stimmen) und einem Kandidaten 1 Stimme, macht zusammen 22 Stimmen.
hier finden sich die nächsten Termine in des Ortsvereins Gengenbach. Eine Übersicht aller Termine der umliegenden Ortsvereine findet sich unter Termine.
(Zeitung des SPD-Kreisverbands Ortenau)
Rotes aus der Ortenau
findet sich unter https://www.roter-ortenauer.de
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