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Zukunftsfähiger Kompromiss bringt Privatschulen Planungssicherheit

Veröffentlicht am 22.01.2014 in Allgemein

Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Januar 2014, mit der Umstellung der Privatschulförderung befasst und diese mehrheitlich begrüßt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der Grünen-Abgeordnete Siegfried Lehmann, mit. „Die Landesregierung und die Privatschulen haben sich auf einen Kompromiss zur Finanzierung der nicht-staatlichen Schulen geeinigt“, berichtete Lehmann. Ab August 2014 erhöhe das Land die Zuschüsse für die Privatschulen um 6,7 Millionen Euro. „Damit liegt der Kostendeckungsgrad jetzt bei 75,4 Prozent und ist so hoch wie noch nie. Und er wird schrittweise weiter erhöht, bis die vereinbarten 80 Prozent erreicht sind“, freute er sich.

Im Gegenzug beteiligten sich die Privatschulen ab August 2014 an der Versorgungsabgabe für ab diesem Zeitpunkt neu eingestellte, verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer. „Für Beamte, die ab dem Schuljahr 2014/2015 an Privatschulen tätig sein wollen und sich dafür im öffentlichen Dienst beurlauben lassen, müssen die Privatschulen eine Versorgungsabgabe aufbringen“, so der Ausschussvorsitzende. Lehrerinnen und Lehrer, die bereits an der Privatschule tätig seien, würden von der neuen Regelung ausgenommen. „Hier gilt der Besitzstand“, betonte Siegfried Lehmann. Der gefundene Kompromiss sei zukunftsfähig und bringe den Freien Trägern Planungssicherheit.

Kosten der Versorgung seien bislang schon in das Bruttokostenmodell eingerechnet worden und somit Gegenstand der Bezuschussung. „Bei der geplanten Erhebung der Versorgungsabgabe handelt es sich auch um den Abbau der Doppelförderung, die unter anderem vom Rechnungshof beanstandet wurde“, legte Lehmann dar. Es sei wichtig, nun eine saubere Finanzierung zu haben. „Privatschulen konkurrieren auf einem Markt um immer weniger Schüler. Jetzt haben alle die gleiche Chance und jeder kann sich auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen“, so Lehmann. Denn Privatschulen, die Lehrerinnen und Lehrer im Angestelltenverhältnis beschäftigten, hätten ja bislang schon für die Sozialleistungen aufkommen müssen.

Die finanzielle Förderung von Schulen in freier Trägerschaft sei ein wichtiges Mittel zum Erhalt der vielfältigen Bildungslandschaft in Baden-Württemberg. Schulen in freier Trägerschaft bildeten mit ihrem besonderen Angebot eine attraktive Alternative und Ergänzung zu den öffentlichen Schulen. „Rund ein Zehntel der Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg nutzt das Bildungsangebot einer Schule in freier Trägerschaft“, sagte Lehmann. Im Schuljahr 2013/14 unterrichteten 5.900 verbeamtete Lehrer an Privatschulen. Ob und wie sich die neue Vereinbarung auf die Schullandschaft der Freien Träger auswirkt, werde im nächsten Bericht der Landesregierung (im Jahr 2015) dargestellt.

Homepage Dr. Stefan Fulst-Blei: Für Mannheim im Landtag von Baden-Württemberg

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