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Weirauch kritisiert Land und Stadt für schleppendes Vorgehen bei Tempo 30 auf der Seckenheimer Hauptstraße

Veröffentlicht am 01.06.2022 in Kommunalpolitik

Der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Boris Weirauch zeigt sich irritiert über die unbefriedigende Antwort von Verkehrsminister Winfried Herrmann (Grüne) auf seinen Abgeordnetenbrief zur Thematik „Tempo 30“ auf der Seckenheimer Hauptstraße und kritisiert Landesregierung wie Stadtverwaltung gleichermaßen, den Lärm- und Immissionsschutz in Seckenheim auf die lange Bank zu schieben.

Weirauch fordert schon seit mehreren Jahren auch für die Seckenheimer Hauptstraße analog des "Feudenheimer Modells" ganztägig Tempo 30 einzuführen. In Feudenheim hatte die Stadt sich lange mit Verweis auf den ÖPNV gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung gesperrt. Weirauch hatte damals beim Land eine Ausnahmegenehmigung für die RNV erreicht, so dass der Fahrplan nicht geändert werden musste und die Bahnen weiter mit 50 km/h fahren durften. Pendlerinnen und Pendler können seitdem auf die Umgehungsstraße ausweichen, die Verkehrsbelastung in der Hauptstraße hat sich nach dem Eindruck Weirauchs dadurch deutlich entspannt.

Dies war nun auch der Plan des SPD-Abgeordneten für die Seckenheimer Hauptstraße, zumal eine parlamentarische Anfrage Weirauchs im März 2020 (Drucksache 16/7804) ergeben hatte, dass die Lärmbelastungswerte für die Seckenheimer Hauptstraße gemäß dem Lärmschutz-Kooperationserlass der Landesregierung ein Einschreiten erfordern. Hinsichtlich der Möglichkeit, den Lärm durch eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu verringern, führte das Verkehrsministerium in der Antwort auf Weirauchs Anfrage im März 2020 aus, dass bei einer positiven Bewertung der in der Feudenheimer Hauptstraße gemachten Erfahrungen der Lösungsansatz für alle vergleichbaren Sachverhalte ab dem Jahr 2021 zur Anwendung kommen könne. Der Verkehrsversuch in Feudenheim, den Weirauch als Berichterstatter der zugrundeliegenden Landtagspetition der Bürgerinitiative  „Lebenswertes Feudenheim“ mit angestoßen hatte, sollte von November 2018 bis Dezember 2020 laufen und danach evaluiert werden.

Jetzt musste der grüne Verkehrsminister auf ein weiteren Abgeordnetenbrief von Weirauch zugestehen, dass auch anderthalb Jahre nach Beendigung des Verkehrsversuchs in Feudenheim immer noch keine finale Evaluierung vorliegt, die Stadt daher nur vorläufig von einem sich abzeichnenden positiven Ergebnis spricht. „Das hat mir die Stadt schon im Februar 2021 über das Verkehrsministerium mitteilen lassen. Passiert ist seitdem offenbar nichts“, bringt der Sozialdemokrat seinen Unmut zum Ausdruck.

Aus der Antwort des grünen Verkehrsministers geht hervor, dass für den Verkehrsversuch in Feudenheim weiterhin die "vorläufige Einschätzung" vom März 2021 gilt. Eine abschließende Evaluation, wie eigentlich angekündigt, wird nicht erwähnt oder in Aussicht gestellt. Die Ausnahmegenehmigung für den ÖPNV in Feudenheim wurde bis 2023 verlängert, danach muss eine weitere Evaluation erfolgen. Bezüglich der Frage der Anwendbarkeit des Feudenheimer Modells auf die Seckenheimer Hauptstraße antwortet die Landesregierung ausweichend und verweist auf Abstimmungsprozesse um den kommunalen Lärmaktionsplan und die Stadt.

„Das ist ingesamt keine Glanzleistung der Landesregierung, aber auch kein gute Zeugnis für die Stadt Mannheim. Es bringt nichts, wenn man immer wieder betont, dass man sich für Geschwindigkeitsbeschränkungen einsetzt, es dann für die Umsetzung aber jahrelangen Druck aus der Bevölkerung und von Abgeordneten braucht. Ich will nicht dauernd erklärt bekommen, warum etwas nicht klappt, sondern dass es klappt“, macht Weirauch deutlich, dass er mehr Engagement von Land und Stadt erwartet. "Der Lärmschutz und Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger muss oberste Priorität haben", zeigt sich Weirauch über das abwartende Vorgehen von sowohl Land als auch Stadt verärgert. Um überhaupt eine Antwort von Minister Hermann bekommen, musste Weirauch sogar androhen, die Thematik Tempo 30 in Seckenheim auf die nächste Sitzung des Landtags setzen zu lassen. Dieses Recht haben Abgeordnete nach der Geschäftsordnung des Landtags, wenn ein Ministerium einen Abgeordnetenbrief nicht innerhalb von 3 Wochen beantwortet. Im zugrundeliegenden Fall hat sich das Verkehrsministerium fast 11 Wochen Zeit gelassen und den Abgeordneten immer wieder vertröstet. Nachdem die Landtagsdirektorin das Verkehrsministerium förmlich angemahnt hatte, kam jetzt endlich die verspätete und in mehrfacher Hinsicht unbefriedigende Antwort aus Stuttgart. 
 
 
Hintergrund:


Als parlamentarischer Berichterstatter einer Petition der Bürgerinitiative „Lebenswertes Feudenheim“ hatte Weirauch 2018 mit durchgesetzt, Tempo 30 auf der Feudenheimer Hauptstraße im Rahmen eines Modellversuchs bis Ende 2020 ganztägig einzuführen. In Feudenheim, wie auch in anderen Stadtteilen mit hoher Lärmbelastung, war dem Vorschlag einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h lange entgegen gestanden, dass eine solche Geschwindigkeitsreduzierung nicht mit der Taktung und den Fahrplänen des ÖPNV vereinbar sei. Dieses Problem wurde in Feudenheim dann durch einen Modellversuch gelöst, bei dem der ÖPNV mit Ausnahmegenehmigung weiter mit alter Geschwindigkeit fahren kann und daher keine kostspieligen Fahrplanänderungen notwendig sind. Dieser Modellversuch lief von November 2018 bis Dezember 2020 und sollte nach danach evaluiert werden. Weirauch will dieses "Feudenheimer Modell" auf andere Stadtteile, die mit vergleichbarer Lärmbelastung zu kämpfen haben, übertragen sehen. In Feudenheim und Seckenheim gibt es zudem jeweils Umgehungsstraßen, die den Durchleitungsverkehr ohne Probleme um die Ortskerne herumführen kann.

Ministerbrief von Abgeordneten sind laut Paragraph 61a der Geschäftsordnung des Landtags innerhalb einer dreiwöchigen Frist zu beantworten. Falls keine Antwort erfolgt, kann der Abgeordnete verlangen, dass das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung´ gesetzt wird.

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