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Weirauch: Gerichtsentscheidung zu rechtsradikalen Wahlplakaten ist das richtige Signal gegen Antisemitismus

Veröffentlicht am 05.05.2020 in Kommunalpolitik

Der SPD-Rechtsexperte Boris Weirauch begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wonach gegenüber der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nun ausdrücklich angeordnet wurde, dass in Bezug auf die im Europa- und Kommunalwahlkampf 2019 durch die Partei „Die Rechte“ verbreiteten Wahlplakate „Zionismus stoppen. Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“ und „Wir hängen nicht nur Plakate“ Ermittlungen gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufzunehmen sind.

Weirauch fordert nun in einem Schreiben an Justizminister Guido Wolf Konsequenzen und eine unter Beachtung der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe vorzunehmende Neuausrichtung der Strafverfolgung im Bereich des Straftatbestands der Volksverhetzung.

„Die Gerichtsentscheidung ist das richtige Signal gegen Antisemitismus und eine schallende Ohrfeige für die grün-schwarze Landesregierung“, nimmt Weirauch den Gerichtsbeschluss zum Anlass, seine Kritik an der grün-schwarzen Landesregierung zu erneuern. Die SPD-Landtagsfraktion hatte die Plakate der Partei „Die Rechte“ bereits in ihrer Großen Anfrage im Juni 2019 thematisiert (Landtagsdrucksache 16/6463).

Die Landesregierung hatte in ihrer Antwort Ermittlungen wegen des Anfangsverdacht der Volksverhetzung abgelehnt und dies u.a. bei dem Plakat mit dem Slogan „Wir hängen nicht nur Plakate“ damit begründet, dass weder aus dem Wortlaut noch aus dem Kontext ein eindeutiger Bezug zu einem durch § 130 Absatz 1 StGB geschützten Bevölkerungsteil hergestellt werden könne, „zumal die Partei in ihrem Wahlprogramm zur Europawahl im Fall von Mord-, Hoch und Landesverrat die Wiedereinführung der Todesstrafe fordere“.

Weirauch hatte bereits im vergangenen Sommer die verharmlosende Haltung der grün-schwarzen Landesregierung kritisiert und sieht sich nun durch die Entscheidung des OLG Karlsruhe bestätigt. Weirauch hatte damals bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe speziell die in Mannheim aufgehängte Plakate der Partei „Der III. Weg“ im Rahmen einer Prüfbitte angezeigt. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch eingestellt, da von Seiten der Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten festgestellt werden konnte. Weirauch bittet Justizminister Wolf in diesem Zusammenhang auch um eine neuerliche Bewertung der damaligen Vorgänge in Mannheim.

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