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SPD will verhindern, dass das Schulessen durch Gerichtsurteil teurer wird

Veröffentlicht am 21.06.2009 in Landespolitik

Quelle: photocase.com / thesweetg

Die SPD-Landtagsfraktion will durch einen parlamentarischen Antrag verhindern, dass das Schulessen durch eine neue Umsatzsteuerpflicht künftig teurer wird. Der finanzpolitische Sprecher Nils Schmid fordert die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zu schnellem Handeln auf: "Wenn jetzt die Umsatzsteuer auf das Schulessen erhoben wird, ist jetzt schon absehbar, dass viele Eltern sich das Essen dann nicht mehr leisten können." Sollte es keine Änderung geben, würde sogar das Engagement der Eltern, die sich ehrenamtlich engagieren, steuerlich belastet. Zusätzlich seien die Eltern dazu gezwungen, einen übermäßigen Aufwand zu betreiben, um Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug organisieren zu können. "Es kann doch nicht sein, dass die Eltern für ihr Engagement bestraft werden", sagte Schmid.

Die Landesregierung solle durch gesetzliche und organisatorische Veränderungen im Schulwesen des Landes sicher stellen, dass das Schulessen durch ehrenamtliches Engagement als Teil der Leistung der jeweiligen Schule definiert werden könne. Damit wäre sie bereits nach geltendem Recht von der Umsatzsteuer befreit.

Da sich die Landesregierung beim Mittagessen an Ganztagesschulen aus der Verantwortung gestohlen habe, müssten an vielen Schulen Elternvereine dafür sorgen, sagte Schmid. Daher seien in Baden-Württemberg besonders viele ehrenamtliche Initiativen von dem Richterspruch betroffen. "Die Landesregierung ist deshalb stark gefordert, die Folgen dieses Urteils für die betroffenen Eltern abzuwenden", sagte Schmid. "Es kann nicht sein, dass die Väter und Mütter erneut im Stich gelassen werden."

Darüber hinaus fordert Schmid ergänzende Initiativen der Landesregierung zum Mehrwertsteuerrecht und zur Praxis der Besteuerung, um die Umsatzsteuer abzuwenden. So solle die Landesregierung einen Vorstoß ins Auge fassen, um die Freistellung von der Umsatzsteuer zu erreichen. Die Landesregierung könne auch versuchen, einen so genannten Nicht-Anwendungserlass für die Steuerbehörden durchzusetzen. Damit bleibe die Wirkung des Finanzurteils auf den konkreten Klagefall beschränkt und habe keine allgemeine Gültigkeit für die Praxis der Besteuerung.

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