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Persönliche Erklärung: Debatte zur Sterbebegleitung

Veröffentlicht am 06.11.2015 in Bundespolitik

Wir haben im Bundestag am Donnerstag die Verbesserung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit, beschlossen, damit das Leben bis zum Tod erträglicher wird. Und am Freitag über mögliche Regelungen der passiven Sterbebegleitung debattiert. Für mich war diese Debatte eine Sternstunde des Parlaments.

Für mich persönlich ist die ganze Debatte eine Bereicherung und ein persönliches, aber auch ein gesellschaftliches Geschenk – denn zum Leben gehört der Tod dazu. Vom Tod meiner Mutter habe ich gelernt: Zum Leben lassen gehört auch das Sterben lassen dazu. Mein Eindruck ist aber, dass Sterben nach wie vor ein persönliches wie gesellschaftliches Tabuthema ist. Ich denke, dass die Debatten rund um die Vorsorgevollmacht und jetzt über die Sterbehilfe helfen, den Tod und den Umgang damit in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Diskurses zu rücken. Das fordert uns alle, aber ich finde es richtig.

Ich bin froh, dass sich Abgeordnete unterschiedlicher Parteien in sogenannten Gruppenanträgen überparteilich zusammengefunden haben. Es gab im Vorfeld der Debatte einen intensiven, parteiübergreifenden Austausch über das Thema. Besonders berührt hat mich auch die Podiumsdiskussion in der Pforzheimer Versöhnungsgemeinde zu dem Thema. Auf Einladung von Pfarrerin Dorothea Patberg kamen neben der SPD-Bundestagsabgeordnete der Pforzheimer CDU-Abgeordneten Gunther Krichbaum, der Grünen-Abgeordnete Matthias Gastel sowie die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben Elke Baezner und der ehemalige Vorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands Nikolaus Schneider. Diese Diskussion war eine der besten Veranstaltungen in meinen vergangenen 10 Jahren als Mitglied des Deutschen Bundestags.

Ich selbst habe schon mehrfach erlebt, wie Freunde bei todbringender Krankheit irgendwann selbst entscheiden wollten, wann sie ihr Leben nicht mehr lebenswert finden. Das ist eine sehr private Entscheidung und ich finde, Deutschland sollte bei seinem liberalen Recht zur passiven Sterbehilfe bleiben. Wichtig ist es mir an dieser Stelle noch einmal zu betonen, dass wir über Regelungen zur passiven, nicht zur aktiven Sterbebegleitung debattiert haben – aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten und das ist richtig so.

Heute ist es so, dass die passive Sterbehilfe gesetzlich möglich ist. Allerdings gibt es viele Ärztekammern, die diese ihren Mitgliedern untersagen. Deshalb will ich durch eine Präzisierung im Bürgerlichen Gesetzbuch das Arzt-Patienten-Verhältnis ausdrücklich stärken, in dem Kriterien für die passive Sterbehilfe definiert werden. Denn meiner Ansicht nach sollte jeder Todkranke im Extremfall auf die vertrauensvolle Hilfe seines Arztes zurückgreifen können, ohne dass der Arzt befürchten muss, dass strafrechtlich gegen ihn vorgegangen wird. Für den Arzt darf es aber keinen Zwang geben. Deswegen habe ich für den Antrag der Bundestagsabgeordneten Carola Reimann, Karl Lauterbach und Peter Hintze gestimmt, der diese Regelungen vorsieht. Wichtig ist mir, dass wir das Leben bei der Debatte nicht aus dem Blick verlieren, deshalb bin ich froh, dass wir am Donnerstag im Bundestag die Verbesserung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit beschlossen haben.

Der Bundestag hat am Freitag mit Mehrheit den Gesetzentwurf beschlossen, der von einer Abgeordnetengruppe Kerstin Griese (SPD) und um Michael Brand (CDU) vorgelegt worden war. Damit ist geschäftsmäßige Sterbehilfe zukünftig verboten.

Einen Überblick über alle Anträge gibt es hier.

Homepage Katja Mast MdB

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