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MdL Kaufmann will mit Körperschaftsteuerguthaben der Unternehmen Finanzierungsmöglichkeiten der Wirtschaft verbessern

Veröffentlicht am 18.12.2008 in Pressemitteilungen

Pressemitteilung vom 17. Dezember 2008

Allein in Baden-Württemberg ist dabei mit 2,3 Milliarden Euro zu rechnen.

Die derzeitige Krise auf den Finanzmärkten wird nicht nur die großen Konzerne in der Region wie die Daimler AG treffen, sondern auch Auswirkungen auf den Mittelstand haben. Darin ist sich der SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Rastatt/Murgtal, Gunter Kaufmann, sicher. Konsequenz dessen könnte sein, dass insbesondere mittelständische Unternehmen in den nächsten Jahren Liquiditätsprobleme bekommen und deshalb auf die Unterstützung durch Banken angewiesen sind, so der SPD-Parlamentarier weiter.

„Wir können den Mittelstand bei der Kreditbeschaffung sofort helfen, wenn wir ihm erlauben, seine Körperschaftsteuerguthaben bei den Banken als Sicherheit einzusetzen“, erklärte Gunter Kaufmann. Nach seinen Informationen weigern sich die Finanzämter allerdings bei einer Abtretung dieser Forderungen an die Banken, auf den so genannten Verrechnungsvorbehalt zu verzichten und machen damit eine Kreditierung der Körperschaftsteuerguthaben faktisch unmöglich.

Die Auszahlung der in den Jahren 1978 bis 1999 angesammelten Körperschaftsteuerguthaben der Unternehmen erfolge nämlich ab 2008 in zehn Jahresraten durch die Finanzämter. Banken könnten diese Auszahlungsansprüche ankaufen und den Unternehmen sofort als liquide Mittel zur Verfügung stellen, schwebt Gunter Kaufmann vor. Voraussetzung dafür sei, dass die Finanzverwaltung den neuen Gläubiger anerkennt und nachträglich keinerlei Verrechnungen mit späteren Steueransprüchen geltend macht.

Dafür müssten die politisch Verantwortlichen die notwendigen Vorgaben machen und die Abgabenordnung entsprechend modifizieren, fordert Gunter Kaufmann. Den Vorschlag hat er bereits gestern der SPD-Landtagsfraktion erläutert. „Ich gehe davon aus, dass aber auch die Landesregierung ein Interesse an einer unbürokratischen Hilfe für die mittelständischen Unternehmen haben muss“, betonte der SPD-Parlamentarier.

In einer Antwort auf seine Anfrage hat die Landesregierung dargelegt, dass zur Zeit in Baden-Württemberg 2,3 Milliarden Euro zur Auszahlung an die Unternehmen in den Jahren 2009 bis 2017 anstehen. Im gesamten Bundesgebiet sind es rund 16 Milliarden Euro. Diese Gelder sind nach Auffassung von Gunter Kaufmann in der Finanzkrise sofort zu mobilisieren, da sie den Unternehmen sowieso zustehen. Wenn jedoch die Finanzverwaltung auf der Aufrechnung mit bestehenden Steuerforderungen besteht, können die Körperschaftsteuerguthaben nicht eingesetzt werden.

Angesichts der Summen, die hinter den Guthaben stehen, ist es für den SPD-Landtagsabgeordneten unverständlich, dass bislang bei der Diskussion um Konjunkturprogramme dieser Tatbestand ausgeklammert wurde. Gelder zu mobilisieren, die der Fiskus einbehalten hat, obwohl kein eigentlicher Anspruch dafür besteht, ist aus seiner Sicht doch naheliegend und angesichts der Finanzierungsklemme zahlreicher Unternehmen zwingend geboten.

Homepage Gunter Kaufmann

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