Pressemitteilung vom 20. Januar 2009
Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Ankauf von Körperschaftsteuerguthaben
Die deutschen Kreditinstitute weisen auf eine Möglichkeit hin, die Liquiditätsengpässe bei den Unternehmen zu mildern, ohne bei den öffentlichen Haushalten nennenswerte Belastungen hervorzurufen. Da viele GmbHs und Aktiengesellschaften über Körperschaftsteuerguthaben verfügen, die aus einer Umstellung des Steuersystems im Jahre 2001 resultieren, könnten diese Guthaben zur Belebung der Konjunktur eingesetzt werden.
Die Auszahlung dieser Guthaben durch die Finanzämter lag bis zum vergangenen Jahr auf Eis. Erst seit September 2008 werden die Gelder in zehn Jahresraten an die Unternehmen ausgezahlt.
Gunter Kaufmann hatte bereits Ende vergangenen Jahres in einem entsprechenden Antrag an die CDU/FDP-Landesregierung darauf hingewiesen, dass ein Ankauf von Körperschaftsteuerguthaben durch die Kreditinstitute den betroffenen Unternehmen sofort liquide Mittel zuführen würde.
Bundesweit geht es dabei um Steuerguthaben von zur Zeit 14,4 Milliarden Euro, von denen rund 2,3 Milliarden Euro auf baden-württembergische Betriebe entfallen. „Allerdings konnten die Körperschaftsteuerguthaben bisher den Banken nicht als Sicherheit für Kredite angeboten werden, da die Finanzämter immer einen sogenannten Verrechnungsvorbehalt reklamieren, um bei eventuellen Steuerforderungen auch auf diese Guthaben zugreifen zu können“, so Gunter Kaufmann.
Sowohl Sparkassen als auch die Genossenschaftsbanken und die privaten Banken schlagen daher vor, im Rahmen des Konjunkturpaketes II ein gesetzliches Aufrechnungsverbot zur Minderung von Liquiditätsengpässen zu erlassen. In einem gemeinsamen Schreiben über den zentralen Kreditausschuss wandten sie sich dieser Tage nochmals an den Bundesminister für Finanzen, mit der Bitte die Forderungsabtretungen zu erleichtern. Nach Meinung des SPD-Parlamentariers ist dies ein sinnvoller Ansatz, der den Staat kaum wesentlich belasten dürfte und zudem zur Rechtssicherheit in Steuerangelegenheiten beiträgt.
Aus der Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage ging deutlich hervor, dass die vom Staat im Jahressteuergesetz 2008 eingeführte Möglichkeit der Abtretung von Körperschaftsteuerguthaben an die Banken bislang keine echte Hilfe für die Unternehmen darstellte. Der Gesetzeszweck wurde, so der SPD-Landtagsabgeordnete, konterkariert, da die Vorschriften der Abgabenordnung und die daran knüpfenden zivilrechtlichen Regelungen immer noch eine Bremswirkung haben.
Mit einer einfachen Bestimmung im Körperschaftsteuergesetz, dass abgetretene oder verpfändete Steuerguthaben von der Finanzverwaltung nicht mehr aufgerechnet werden können, wäre das Problem gelöst. Gunter Kaufmann bat daher den Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Claus Schmiedel, sich namens der SPD-Landtagsabgeordneten an den Bundesfinanzminister zu wenden, um das Anliegen der Kreditwirtschaft entsprechend zu unterstützen.