Berlin, den 20.01.2009 Grenzgängerfamilien mit Wohnsitz in Deutschland, bei denen beide Elternteile in der Schweiz arbeiten, haben seit dem 1. Januar 2009 Anspruch auf Elterngeld, solange die Voraussetzungen des Elterngeldgesetzes erfüllt sind. "Damit wird endlich eine wichtige Forderung erfüllt, die wir Abgeordnete aus Südbaden immer wieder erhoben haben.", freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Friedrich. Auch Eltern, die vor dem 1. Januar 2009 Elterngeld beantragt und ihrer Ansicht nach zu Unrecht kein oder ein nur zu geringes Elterngeld erhalten haben, könnten rückwirkend einen Antrag auf Überprüfung stellen, so der Konstanzer Parlamentarier weiter.
Hintergrund der Neuregelung sei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Mai 2008 über den Anspruch von Familienleistungen für Grenzgängerfamilien. Zwar sei laut EU-Recht der Grenzgänger dem System der sozialen Sicherheit des Beschäftigungsstaates (also der Schweiz) zuzuordnen. Dem stünde nach Auffassung des Gerichts aber nicht entgegen, dass die Grenzgänger auch Familienleistungen im Wohnsitzstaat (also Deutschland) beziehen.
"Mit dem Urteil zwingt die EU das Bundesfamilienministerium, seine eigenen Gesetze bürgerfreundlicher auszulegen.", stellt der Konstanzer Bundestagsabgeordnete Peter Friedrich zufrieden fest. Im nächsten Schritt komme es nun darauf an, dass auch der Anspruch auf Kindergeld für Grenzgängerfamilien entsprechend ausgeweitet werde. "Ich habe das Bundesfinanzministerium um eine Entscheidung entsprechend des Elterngeldes gebeten.", so der Konstanzer Abgeordnete. Bislang werde der Anspruch verneint, sofern beide Elternteile nur in Deutschland leben, nicht aber in Deutschland beschäftigt sind.