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Mannheim: Höhere Pauschale für Flüchtlings-Unterbringung

Veröffentlicht am 22.04.2016 in Pressemitteilungen

Nach massiven Klagen, wonach die gesetzlich festgelegte Kostenpauschale des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadt und Landkreisen nicht auskömmlich sei, gibt es für die Mehrzahl der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg jetzt nachträglich mehr Geld vom Land.

Wie die SPD-Abgeordneten Dr. Stefan Fulst-Blei und Dr. Boris Weirauch aktuell mitteilen, erhalten 30 der insgesamt 43 Stadt- und Landkreise für das Jahr 2014 rückwirkend eine höhere Kostenpauschale bzw. eine entsprechende Nachzahlung. Vorausgegangen waren Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden mit dem Ergebnis, dass die Stadt- und Landkreise nach Vorlage und Prüfung der Rechnungsabschlüsse für die Jahre 2014, 2015 und 2016 ihre tatsächlichen Kosten abrechnen können. Während diese Regelung für das Jahr 2014 nur für die liegenschaftsbezogenen Kosten (Unterkunft) gilt, hat das Land bekanntlich ja bereits zugesagt, den Kommunen die Auslagen bzw. Mehrkosten der vorläufigen Unterbringung für die Jahre 2015 und 2016 nachträglich komplett zu erstatten.

„Für Mannheim bedeutet dies eine Nachzahlung in Höhe von 3102 Euro pro Flüchtling im Jahr 2014“, freut sich der Abgeordnete Dr. Boris Weirauch. „Damit ist klar, dass das Land gerade die Stadt- und Landkreise in Ballungsgebieten mit Wohnungsknappheit, hohen Miet- und Immobilienpreisen finanziell nicht im Regen stehen lässt“, so Fulst-Blei.

Die Überprüfung der Wohnungskosten bei der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen hatte regional ein höchst unterschiedliches Bild ergeben. Während die meisten Kommunen mit der Pauschale im Jahr 2014 (12.566 Euro pro Flüchtling) nicht auskamen, war sie für andere mehr als kostendeckend.  Der Landkreis Rottweil etwa kam so zu einem Überschuss in Höhe von 1.654 Euro pro Flüchtling und auch im Bodenseekreis lagen die tatsächlichen Ausgaben 1.037 Euro unter der Landespauschale. Andere Stadt- und Landkreise hingegen zahlten kräftig drauf. In Heilbronn fielen Mehrkosten in Höhe von 2.333 Euro an, im Landkreis Karlsruhe 3.043 Euro sowie 3.102 Euro in Mannheim. Die höchste Unterfinanzierung verzeichnete der Landkreis Waldshut mit Mehrkosten in Höhe von 3.734 Euro pro Flüchtling. Diese Städte bzw. Landkreise dürfen sich über einen finanziellen Nachschlag des Landes freuen.

Die entsprechende Verordnung des Integrationsministeriums über die Neufestsetzung der Pauschalen nach § 15 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für das Jahr 2014 ist seit dem 30. März 2016 in Kraft.

 

 

 

 

Homepage Dr. Stefan Fulst-Blei: Für Mannheim im Landtag von Baden-Württemberg

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