Pressemitteilung vom 22. Oktober 2007
23.10.2007 - 11:25 "Muttersprachlicher Zusatzunterricht muss zu einem fakultativen Fremdsprachenangebot aufgewertet und so auch für interessierte deutsche Schüler geöffnet werden" / VGH korrigierte Rechtsauffassung der Landesregierung
Der bislang in der alleinigen Verantwortung der diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Herkunftsstaaten durchgeführte muttersprachliche Zusatzunterricht an den baden-württembergischen Schulen soll nach dem Willen der SPD-Landtagsfraktion in das schulische Regelangebot integriert werden. Diese Forderung stieß auf einem SPD-Forum mit Vertretern der Generalkonsulate von europäischen Staaten auf breite Zustimmung.
"Der muttersprachliche Unterricht muss zu einem fakultativen Fremdsprachenangebot aufgewertet und damit auch für interessierte deutsche Schülerinnen und Schüler geöffnet werden", sagte der SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Rastatt/Murgtal, Gunter Kaufmann.
In Anwesenheit des türkischen Generalkonsuls Sadik Toprak aus Karlsruhe, der kroatischen Konsulin Prof. Jadranka Belamaric, der serbischen Konsulin Nevena Vranes, dem Schulleiter des italienischen Generalkonsulats, Dr. Mauro Bortoletto, und Vertretern aus Griechenland und Portugal herrschte bei den Teilnehmern Einigkeit, dass der muttersprachliche Zusatzunterricht weiterentwickelt werden müsse. Die Konsulate verwiesen auf dem SPD-Forum nochmals auf die enge Verbindung zwischen Beherrschung von Muttersprache und Deutschkenntnissen sowie guten Schulnoten im Allgemeinen. Zudem sei längst erwiesen, dass das geförderte Erlernen der Muttersprache auch beim Erwerb der deutschen Sprache sehr hilfreich sei.
Um diesen Unterricht zum wirklichen Fremdsprachen-Unterrichtsangebot aufzuwerten, schlug Gunter Kaufmann vor, die Lehrinhalte stärker mit dem Regelunterricht abzustimmen und mit einem klaren Curriculum unter staatliche Aufsicht zu stellen. Gerade durch den Boom bei den Ganztagsschulen ergäben sich mit Fremdsprachen-Arbeitsgemeinschaften und nachmittäglichem Regelunterricht ganz neue Möglichkeiten für das Erlernen mehrerer Sprachen.
Gunter Kaufmann zeigte sich erleichtert über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, demzufolge es den Kommunen nicht gestattet ist, sich bei der Vergabe von Schulräumen über die schul- und integrationspolitischen Vorgaben der Landespolitik, die den muttersprachlichen Zusatzunterricht unterstützt, hinwegzusetzen. Der Gemeinderat der Stadt Rastatt hatte bekanntlich gegen die Stimmen der örtlichen SPD-Räte beschlossen, dem muttersprachlichen Unterricht der Konsulate die Klassenzimmer in den Schulen der Barockstadt zu verweigern.
Dabei hatte die Landesregierung stets behauptet, der Schulträger könne dies eigenständig entscheiden und die Landesregierung habe keine Möglichkeit, entsprechend zu intervenieren. "Indem der VGH der Beschwerde türkischer Elternvertreter Recht gab und die Schulen für die Kinder wieder öffnete, hat er auch die Rechtsauffassung der Landesregierung korrigiert", sagte Gunter Kaufmann.
Insgesamt nehmen im Land ca. 54.000 Schülerinnen und Schüler aus 12 Ländern am muttersprachlichen Zusatzunterricht teil. Das Land fördert den muttersprachlichen Zusatzunterricht infolge einer EU-Richtlinie seit den 1970er Jahren durch Zuschüsse an die Konsulate. Diese lagen in den letzten Jahren bei jährlich ca. 1,5 Millionen Euro. Dies entspricht lediglich ca. 30 Euro pro Schüler pro Jahr und deckt damit nicht einmal 10 Prozent der Kosten des muttersprachlichen Zusatzunterrichts.