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Lärmbelastung: Mannheimer SPD-Abgeordneter Boris Weirauch fordert Tempolimit in der Seckenheimer Hauptstraße

Veröffentlicht am 08.07.2020 in Kommunalpolitik

In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Mannheimer SPD-Abgeordneten Dr. Boris Weirauch zur Verkehrssituation in Seckenheim hat die Landesregierung festgestellt, dass die ermittelten Lärmwerte entlang der Seckenheimer Hauptstraße im gesundheitskritischen Bereich liegen und ein Einschreiten der Stadt erforderlich ist. Weirauch wollte nach zahlreichen Gesprächen vor Ort mit seiner Anfrage die Lärm- und Abgasbelastung in Seckenheim entlang verschiedener Straßen in Erfahrung bringen. Laut Auskunft der Landesregierung ergaben Messungen in der Seckenheimer Hauptstraße tagsüber Lärmwerte bis zu 75dB(A) und in der Nacht bis zu 70 dB(A).

Bereits Werte ab 65dB(A) am Tag und 55dB(A) gelten nach der Lärmwirkungsforschung als gesundheitskritisch. Nach dem Kooperationserlass zum Lärmaktionsplan des Landes ist ab 70dB(A) tagsüber und 60dB(A) nachts die kommunale Verkehrsbehörde in der Regel zum Einschreiten verpflichtet.

Weirauch sieht mit dieser Einschätzung die Berichte zahlreicher Anwohnerinnen und Anwohner bestätigt und fordert nun ein entsprechendes Einschreiten. „Lärm macht krank. Die Werte in der Seckenheimer Straße liegen im gesundheitskritischen Bereich. Die Stadt sollte schnell Maßnahmen in Angriff nehmen, um den Lärm deutlich zu verringern“, kommentiert Weirauch die Antwort aus dem Stuttgarter Verkehrsministerium auf seinen parlamentarischen Vorstoß.

Als mögliche Lärmminderungsmaßnahme kommt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Betracht. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Seckenheimer Hauptstraße war bisher verneint worden unter anderem mit Hinweis auf den ÖPNV, der dann auch von der Geschwindigkeitsbegrenzung betroffen wäre, was einen hohen Aufwand aufgrund von Fahrplanänderungen bedeuten würde.

Landesregierung verweist auf das von Weirauch angestoßene Pilotprojekt

Die Landesregierung weist jedoch auf das von Weirauch gemeinsam mit Bürgerinitiativen für Feudenheim angestoßene Pilotprojekt hin, bei dem für die Feudenheimer Hauptstraße nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt, der ÖPNV aber mit einer Ausnahmegenehmigung weiter bis zu 50 km/h fahren darf, so dass keine Fahrplanänderung nötig war.

Weirauch hatte sich als Berichterstatter einer Petition Feudenheimer Bürgerinitiativen für die Lärmverminderung in der Feudenheimer Hauptstraße eingesetzt. Die Landesregierung weist nun darauf hin, dass nach Ende des Pilotprojekts im Dezember 2020 bei entsprechenden Ergebnissen der Auswertung dieser Lösungsansatz auch für andere Mannheimer Straßen mit hoher Lärmbelastung zur Anwendung kommen könnte.

„Die pragmatische Lösung, die wir in Feudenheim für den ÖPNV gefunden haben, sollte zur Blaupause werden“, bekräftigt Weirauch seine Position zum Lärmschutz. „Der ÖPNV kann nicht mehr als Ausrede herhalten, warum keine Geschwindigkeitsbegrenzung möglich sein sollte.“

Die Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Seckenheim Evi Korta-Petry betont, dass für die Seckenheimer Hauptstraße eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung äußerst wichtig sei, nicht nur um die Anwohner zu entlasten, sondern auch um Gefahrenstellen für alle Verkehrsteilnehmer zu entschärfen.

Korta-Petry weist auch darauf hin, dass auf der Hauptstraße bereits schon zwei Teilstücke mit 30 km/h ausgewiesen sind: „Allgemein erscheint die Argumentation, dass der ÖPNV seinen Fahrplan nicht einhalten kann, wenn die Begrenzung auf der kompletten Straße eingerichtet wird, nicht sehr schlüssig.“

Auch SPD-Stadtrat Thorsten Riehle sieht den Modellversuch in Feudenheim als richtungsweisend, für Seckenheim, aber auch ganz Mannheim: „Die Erfahrungen aus Feudenheim sind ein wichtiges Signal für die flächendeckende Einführung von 30er Zonen. Wir haben als SPD-Fraktion schon mehrmals gefordert, die Durchgangsstraßen in den Stadtteilen zu beruhigen. Das ist uns letztlich nur in der Neckarstadt-West mit der Mittelstraße gelungen. Der Hinweis auf die zu hohen Lärmwerte gilt subjektiv in vielen anderen Stadtteilen auch. Einer Umsetzung von flächendeckenden 30er Zonen sollte also nichts mehr im Wege stehen. Wichtig dabei wird jedoch sein, diese Regelung konsequent zu überwachen.“

Ein Durchgangsverbot für den Schwerlastverkehr, nach dem Weirauch ebenfalls gefragt hatte, ist nach Auskunft der Landesregierung nicht realisierbar, da die L 637 in diesem Bereich die einzige Verkehrsbeziehung über den Neckar ist. Allerdings geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Verkehre nach dem Brückenneubau der L 542 über den Neckar aus Seckenheim heraus verlagern werden.

Hintergrund

Im Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung ist aufgeführt, ab wann ein Einschreiten bei Lärmbelastung erforderlich ist und der Ermessensspielraum sich zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichtet.

Homepage Dr. Boris Weirauch: Ihre starke Stimme im Landtag von Baden-Württemberg

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