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Kultusminister Andreas Stoch MdL: Unser Ziel ist die Normalität des Miteinanders von Kindern mit und ohne Behinderung

Veröffentlicht am 20.03.2015 in Pressemitteilungen

Über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren am gestrigen Donnerstag (19. März) der Einladung von Kultusminister Andreas Stoch gefolgt, um sich in der Informationsveranstaltung „Umgang mit Vielfalt – Inklusion“ über die angestrebte Gesetzesänderung zu informieren.

 

 

 

 

 „Es ist grundsätzlich Aufgabe aller Schulen, das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zu ermöglichen“, erklärte der Kultusminister im Ulmer Kornhaus. Inklusion könne nur dann zur Normalität und Teil des Alltags werden, wenn dieses Vorhaben in einem gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss angegangen und umgesetzt wird. Der Gesetzesentwurf sieht deshalb vor, die Inklusion als integraler Bestandteil im Bildungswesen in Baden-Württemberg zu verankern und die bisherige Pflicht zum Besuch einer Sonderschule aufzuheben.

 

In der ausgebuchten Veranstaltung tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter der Politik, der Verbände, der Schulverwaltung, der Kommunalverwaltung, der Schulen, der Hochschulen, der Seminare, Eltern und weitere interessierte Personen über erfolgreiches gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung aus. Ein erfolgreiches Beispiel aus der Praxis präsentierte die Eduard-Mörike-Schule Blaustein, die auf multiprofessionelle Teamarbeit setzt. Zwei Lehrerinnen der Gustav-Werner-Schule aus Ulm veranschaulichten anhand einer Unterrichtseinheit zum Thema „Tiere im Winter“ was Zieldifferenz im Unterricht konkret bedeutet.

 

Zu Beginn der Podiumsdiskussion betonte Kultusminister Andreas Stoch MdL „Bei der Inklusion fangen wir nicht von vorne an. Wir können uns auf vielfältige Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis stützen.“ Viele davon seien in den Gesetzesentwurf zur Inklusion eingeflossen. An der Martin-Schaffner-Schule in Ulm, so berichtet die Schulleiterin Anja Prinz-Kanold, werde bereits seit fünf Jahren inklusiv unterrichtet. „Wir hatten immer das Gefühl, es muss möglich sein, dass alle Kinder aus unserem Schulbezirk gemeinsam lernen“, sagte die Schulleiterin. Gerhard Semler, Leitender Stadtverwaltungsdirektor für Bildung und Sport der Stadt Ulm, wies in der Podiumsdiskussion darauf hin, dass auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem auch noch viele Schulhäuser baulich angepasst  werden müssen und, dass dies längere Zeit in Anspruch nehmen werde. Daran, dass das Gesetz bereits überfällig und Baden-Württemberg das letzte Bundesland sei, welches die Sonderschulpflicht abschaffe, erinnerte Gerd Weimer, Landesbehindertenbeauftragter. Die Vision einer Schule, die vor Ort für alle da ist, beschreibt Kathrin Plachetka, Mitglied des Vorstands Lebenshilfe Biberach und Mutter eines achtjährigen Sohnes mit Down Syndrom: „Mangelnde Wohnortnähe verhindert eine wirkliche Inklusion am meisten.“ Die Stärkung des Wahlrechts der Eltern von Kindern mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Hinblick auf den schulischen Lernort, ist hier ein entscheidender Schritt.

 

 

 

 

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