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Gemeinderatssitzung am 25.07.2016 in Kappelrodeck - Änderung der Geschäftsordnung

Veröffentlicht am 27.07.2016 in Kommunalpolitik

Die Diskussion in genannter Gemeinderatssitzung veranlasst die Fraktion der SPD einige Ergänzungen zu veröffentlichen, da der eine oder andere Sachverhalt bei der Berichterstattung durch die regionalen Medien nicht ausführlich genug dargestellt werden konnte.

Stellungnahme der SPD Fraktion zu TOP 6 – Aktualisierung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Kappelrodeck

Bei der Begründung für den Beschlussvorschlag durch die Verwaltung, die Geschäftsordnung des Gemeinderates zu ändern, wird von dieser darauf verwiesen, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 11.01.2016 die Mindeststärke einer Fraktion wieder auf drei Gemeinderäte festzusetzen, in diesem Zusammenhang erfolgen soll.

Hierzu muss ausdrücklich festgestellt werden, dass dies nicht stimmt. Die Christlich-Demokratische-Union hat in Ihrem schriftlichen Antrag, ausdrücklich darum  gebeten, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25. Januar 2016 diese Änderung beschließen möge.

Im Übrigen legt die Gemeindeordnung in § 34 Abs.1 fest: Auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen.

Also spätestens in der Sitzung im Monat Februar hätte dies geschehen müssen. Nun holt die Verwaltung diesen Antrag nach 6 Monaten aus der Schublade. Just zu einem Zeitpunkt, wo der Beschluss zur neuen Gemeindeordnung gefasst werden soll, ohne rechtzeitig über den Antrag der CDU durch den Gemeinderat separat abstimmen zu lassen. Insofern stellt dies aus unserer Sicht ein eindeutiger Verstoß gegen die Gemeindeordnung dar.

Herr Vogel, soeben haben sie als Sprecher der Fraktion der CDU erklärt; „ es tue ihnen leid für die bisherige Fraktion der SPD“. Dazu kann ich ihnen nur sagen, für uns ist nur die CDU-Fraktion als Auslöser für diese Änderung erkennbar. Letztlich hätten sie den Antrag nicht stellen dürfen wenn es ihnen heute leid tut. Deshalb werden sie wohl nicht glauben, dass wir ihr Bedauern für echt halten.

Der Anlass für diesen Antrag, so die CDU-Fraktion sei, eine Verkomplizierung der Verwaltungsabläufe. Diese Aussage ist nicht nachvollziehbar. Sondern diese Novellierung ist allenfalls eine geringfügige Verbesserung der Minderheitenrechte zur Förderung der Demokratie. Eine wehrhafte Demokratie wie sie unser Gemeinderat darstellt, sollte dies aushalten. Denn letztlich entscheiden über Verhandlungsgegenstände nach wie vor Mehrheiten und nicht Minderheiten.

Wesentliche Änderungen nach der neuen Gemeindeordnung sind:

  1. Eine Fraktion kann verlangen, dass ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen ist
  2. Sachanträge außerhalb der Tagesordnung werden nur behandelt wenn sie vom Bürgermeister übernommen und auf die Tagesordnung gesetzt werden oder wenn sie von einer Fraktion oder einem Sechstel der Mitglieder unterzeichnet sind

 

Im November 2014 hat der Gemeinderat einstimmig den Beschluss gefasst, die zur Bildung einer Fraktion notwendige Zahl auf zwei zu reduzieren. Dies geschah auf Antrag der Gemeinde und nicht auf Antrag der zwei SPD-Mitglieder des Gemeinderates. Wir haben uns damals nicht zum Bittsteller gemacht und werden es auch heute nicht tun. Aus unserer Sicht spricht heute, aus Gründen der Fairness nichts dafür, daran etwas zu ändern. Selbst jetzt nicht, wo der Begriff Fraktion eine kleine Aufwertung erfährt, denn wie bereits erwähnt ist dies vom Gesetzgeber gewollt. Die Frage ist: wie weit kommen wir in einer Demokratie, wenn je nach Gusto, die einmal getroffenen Gesetze, Vereinbarungen etc. bei solch geringfügigen Ergänzungen geändert würden? Wollen wir mehr oder weniger Demokratie?

Die Begründung der Fraktion der Christlich-Demokratischen Union, dass hier eine Bevorteilung einer 2-Mitglieder Fraktion stattfindet, läuft schon deshalb ins Leere, weil die Bildung von Fraktionen mit 2 Mitgliedern, Land auf Land ab, durchaus üblich ist. Dafür gibt es zahllose Beispiele. Nehmen wir nur die Stadt Tübingen, die einen 40-köpfigen Gemeinderat hat. Auch diese hat in ihrer Gemeindeordnung in § 2 Abs.1 geregelt, dass eine Fraktion aus mindestens 2 Stadträtinnen bzw. Stadträten besteht. Hier wäre für eine sogenannte fraktionsübergreifende Initiative, ein Sechstel, also 7 Ratsmitglieder notwendig und dies bei einer tatsächlichen Fraktionsstärke von 2. Wie bescheiden wirkt dabei das Verhältnis in Kappelrodeck von mindestens 3 Mitgliedern zu tatsächlich 2 Mitgliedern, wenn dort ein Unterschied von 5 Mitgliedern besteht. Und sind wir doch realistisch, nur die Mitglieder der SPD ohne Fraktionsstatus, bräuchten zur einer Initiative, fraktionsübergreifend Partner. Ist dies vielleicht gerade so von den Antragstellern so gewollt? CDU und FWV sind jeweils so stark, dass eine fraktionsübergreifende Initiative nur theoretische Wahrscheinlichkeit ist.  Außerdem kann ich in meinen gut 18 Jahren als Gemeinderat, mich an keine fraktionsübergreifende Initiative erinnern, als Folge einer erforderlichen Mindestanzahl.

Auf der Homepage des CDU Ortsverbandes Kappelrodeck, war kürzlich in einem offenen Brief der CDU-Fraktion im Gemeinderat zu lesen, dass man sich über jede Sachdiskussion  und Einladung zur Erörterung von gemeindlichen Angelegenheiten mit den unmittelbar Betroffenen freue. Nur müssen wir hier feststellen, dass wir als Betroffene Gemeinderatskollegen,  weder informiert, geschweige denn ein Dialog bezüglich des Antrages von Seiten der CDU-Fraktion mit uns stattgefunden hat. So erfuhren wir erst, mit dem Zugang der heutigen Sitzungsunterlagen, von diesem Antrag. Wir sind der Meinung, wenn man andere bittet, ins Gespräch zu kommen, sollte man dies selbst auch leben.

Bei der Abstimmung hoffen wir auf Verlässlichkeit gegenüber der in dieser Legislaturperiode im November 2014 getroffenen Entscheidung.

Lassen sie uns festhalten, dass Kollege Laber und ich, uns auch künftig mit Herz und Verstand für das Wohl der Gemeinde und insbesondere der Bürgerinnen und Bürger von Kappelrodeck und Waldulm engagieren werden.

Die anschließende Diskussion brachte keine positiven Erkenntnisse. Bei den Redebeiträgen wurde gar so getan, als ob nicht der Antrag der CDU-Fraktion der Grund für die Änderung sei, sondern die Vorschriften der neuen Gemeindeordnung.  Obwohl selbst in der Beschlußvorlage der Verwaltung eindeutig erklärt wurde, dass es im Ermessen des Gemeinderates liegt, die Fraktionsstärke festzulegen. Damit wurde die neue Geschäftsordnung gegen unsere beiden Stimmen einmütig beschlossen.

Für die Fraktion der SPD

Werner Mandat

Homepage SPD Kappelrodeck

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