
In einem am 4. Januar 2016 erschienenen Gastbeitrag für das Handelsblatt gratuliert Katja Mast dem Mindestlohn zu seinem einjährigen Geburtstag und erklärt, warum keines der Horrorszenarien zum Mindestlohn eingetreten ist.

In einem am 4. Januar 2016 erschienenen Gastbeitrag für das Handelsblatt gratuliert Katja Mast dem Mindestlohn zu seinem einjährigen Geburtstag und erklärt, warum keines der Horrorszenarien zum Mindestlohn eingetreten ist.
Gastbeitrag Katja Mast, erschienen am 4. Januar 2016 im Handelsblatt
Der Mindestlohn ist ein historischer Meilenstein für die Soziale Marktwirtschaft. Seit 1. Januar 2015 profitieren rund 3,7 Millionen arbeitende Menschen von seiner Einführung - in Ost und West gleichermaßen. Mit 8,50 Euro pro Stunde setzt er eine gesetzliche Lohnuntergrenze und ist ein großer Erfolg, um die Würde der Arbeit zu schützen und Lohndumping zulasten der ehrlichen Arbeitgeber einzudämmen. Denn nach einem Jahr zeigt sich: Keines der Horrorszenarien zum Mindestlohn ist eingetreten.
Vorurteil 1: Durch den Mindestlohn wird es bis zu 1,2 Millionen zusätzliche Arbeitslose geben. Das ist schlicht falsch. Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Wir haben die geringste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Nur die Zahl der Minijobs ging zurück, bei gleichzeitig deutlich höherem Anstieg der voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Vorurteil 2: Die Zahl der sogenannten Aufstocker bleibt gleich. Fakt ist: Zehntausende Beschäftigte sind nicht mehr gezwungen, ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufzustocken. Bis August gab es rund 50 000 Aufstocker weniger. Das ist gut für die Beschäftigten, für die ehrlichen Arbeitgeber und für die Allgemeinheit. Denn bessere Löhne bedeuten mehr Steuern, mehr Sozialbeiträge und mehr Fairness beim Wettbewerb um Aufträge.
Vorurteil 3: Der Mindestlohn wird der Wirtschaft schaden. Im Gegenteil. Er nutzt ihr: Selten war die Kaufkraft der Deutschen besser als heute. Geringverdiener haben einen Lohnzuwachs von fünf Prozent, der insbesondere dem Konsum zugutekommt.
Vorurteil 4: Der Mindestlohn ist ein unverhältnismäßiger Preistreiber. Auch das hat sich nicht bewahrheitet: Wir können noch Taxi fahren, zum Friseur gehen und morgens beim Bäcker unsere Brötchen kaufen. Die Verbraucherpreise sind durch den Mindestlohn gar nicht oder nur moderat gestiegen.
Ruhig ist es um die Mindestlohnkritiker geworden. Allerdings wird jetzt über eine Absenkung des Mindestlohns für Flüchtlinge spekuliert, angeblich für eine bessere Arbeitsmarktintegration. Für die SPD ist klar: Es wird keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Flüchtlinge geben. Wir wollen nicht diejenigen, die wenig verdienen, gegen die ausspielen, die hinzukommen. Alles andere wäre sozialer Sprengstoff und befeuert nur die AfD. Es gibt bereits heute gute Instrumente zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen bei der Bundesagentur für Arbeit sie gelten für die Inländer gleichermaßen wie für die Flüchtlinge.
Darüber hinaus erschließt sich nicht, wieso das Mindestlohngesetz eine Ausnahme bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen kennt. Es gibt kaum Fälle, bei denen diese Sonderregel genutzt wird. Auch Langzeitarbeitslose brauchen Unterstützung, um in Jobs zu kommen - eine Absenkung des Mindestlohns ist aber nach wie vor der falsche Weg.
Fest steht: Ein Jahr Mindestlohn ist ein überfälliger Fortschritt. Heute gilt: Wir feiern einen Geburtstag. - Happy Birthday, Mindestlohn!
Homepage Katja Mast MdB
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