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Entlastung für kleine Betriebe und Selbstständige – Sofortabschreibung steigt auf 800 Euro

Veröffentlicht am 10.03.2017 in Bundespolitik

In dieser Woche konnte die Große Koalition auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eine Einigung über die Abschreibungsmöglichkeiten geringwertiger Wirtschaftsgüter erzielen. „Von dieser Maßnahme profitieren auch zahlreiche Betriebe in der Ortenau. Ich denke dabei an das Handwerk, den Weinbau und die Landwirtschaft.“, so die Ortenauer Bundestagsabgeordnete Elvira Drobinski-Weiß (SPD).

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Werkzeuge für den Betrieb oder Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige kleinere Geräte fürs Büro. Uns geht es darum, dass gerade Handwerksbetriebe, kleine Mittelständer und Selbständige in die Lage versetzt werden, diese Güter ohne größeren bürokratischen Aufwand sofort abzuschreiben. Bisher gab es dafür eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können.

Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld. Ab dem 1. Januar 2018 soll die neue Regelung greifen. Das ist eine echte Bürokratie-Erleichterung und setzt Anreize für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung.

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