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Der Mappus-Deal platzt! Der Rückkauf von EnBW-Aktien ist verfassungswidrig.

Veröffentlicht am 14.02.2011 in Allgemein

Es gibt wirklich gute Gründe, für einen besseren Landtag zu streiten. Mappus macht es den Wählern wirklich leicht, sich gegen eine Fortführung der schwarz-gelben Landesregierung zu entscheiden. Mit welcher Kaltschnäuzigkeit sich der CDU-Ministerpräsident am Landesparlament vorbei gemogelt hat, läßt mich schon nachdenklich werden.

Werden bei Großgeschäften noch die Grundlagen der freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie eingehalten? Denn das Milliardengeschäft hatte die Landesregierung nicht erst kurz vor Vertragsabschluss am 6. Dezember, sondern bereits am 3. November 2010 gemacht. Die Landesregierung hatte bereits am 3. November die Gesellschaft Neckarpri zur Abwicklung des Kaufs mit Staatsminister Helmut Rau als Geschäftsführer beim Handelsregister eingetragen.

Doch angesichts einer vierwöchigen Vorlaufzeit hätte Ministerpräsident Stefan Mappus den geheimen Aktien-Deal niemals mit einem sogenannten „Notbewilligungsrecht“ durchsetzen dürfen: Nur bei "unvorhergesehenen und unabweisbaren" Entscheidungen muss der Landtag nicht beteiligt werden, wovon man in diesem Fall sicher nicht sprechen kann. Ich bin froh, dass die SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit den Grünen eine Klage gegen den EnBW-Deal beim Staatsgerichtshof eingereicht hat. Es ist schon auffallend, Mappus herrscht immer noch wie der baden-württembergische Landvogt. Doch Demokratie geht ab dem 27. März 2011 wieder anders.

Homepage Dr. Stefan Fulst-Blei: Für Mannheim im Landtag von Baden-Württemberg

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