Der vorgelegte Datenschutzbericht für Baden-Württemberg zeigt, dass wir den Datenschutz besonders für Arbeitnehmer dringend weiter verbessern müssen. Wie Stuttgarter Zeitung und Heilbronner Stimme einvernehmlich berichten, bestehen trotz den Verbesserungen, die die Große Koalition beschlossen hat, weiterhin große Defizite.
Mit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes hat die SPD-Bundestagsfraktion mehr Rechtssicherheit und mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher erzielt. So muss beispielsweise das Verfahren zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Personen transparent sein und erläutert werden. Wir haben die Voraussetzungen für die Durchführung dieses „Scorings“ gesetzlich eindeutig festgelegt.
Nach den in jüngerer Zeit bekannt gewordenen Fällen von missbräuchlichem Handel mit personenbezogenen Daten verfolgen wir mit dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften eine weitere Verbesserung des Datenschutzes. Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines besonderen Kündigungsschutzes für die betrieblichen Datenschutzbeauftragten und eine deutlich erweiterte Eingriffsbefugnis der Datenschutzbehörden. Die Hinweis- und Informationspflichten z. B. bei festgestelltem Missbrauch werden ausgebaut. Die Dokumentationspflichten, z. B. bei der Datenverarbeitung im Auftrag eines Anderen, werden ausgeweitet. Dies wird flankiert durch zusätzliche und erhöhte Bußgelder. Die ursprünglich geplanten gesetzlichen Regelungen eines Datenschutzaudits sollen zunächst in einem Pilotverfahren erprobt werden.
Trotz der Datenskandale der letzten Zeit stellt die Union wirtschaftliche Interessen vor das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und vor einen effektiven Datenschutz. So lehnt sie zum Beispiel auch die von uns geforderte moderate Ausweitung des Verbandsklagerechts bei Datenschutzverstößen ab, wie auch die Abschaffung des bisherigen so genannten Listenprivilegs beim Adresshandel.