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Born fordert inklusives Wahlrecht auch bei Kommunalwahlen

Veröffentlicht am 22.06.2018 in Wahlkreis

Kommunalpolitiker zu Gast im Wahlkreisbüro bei Daniel Born

„Wir brauchen ein Wahlrecht für alle – es ist einfach nicht akzeptabel, Menschen mit Behinderung von Wahlen auszuschließen. Wir machen als Volkspartei vor Ort ein Angebot für alle und wollen, dass auch alle Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen dürfen“

Hockenheim. Zu einer Sitzung der SPD-Ortsvereinsvorsitzenden aus dem Wahlkreis Schwetzingen hatte der örtliche Abgeordnete Daniel Born MdL eingeladen. „Ein reger Austausch über kommunale Themen ist immer wichtig, aber besonders im Hinblick auf die am 26.5.2019 anstehenden Kommunalwahlen bin ich dankbar für die Initiative unseres Abgeordneten“, brachte Simon Abraham, Vorsitzender der SPD Schwetzingen, auf den Punkt, welche Bedeutung das Treffen für die Runde hatte.

Ein Punkt, der wirklich jede einzelne Kommune betrifft, war den Anwesenden besonders wichtig: „Wir brauchen ein Wahlrecht für alle – es ist einfach nicht akzeptabel, Menschen mit Behinderung von Wahlen auszuschließen. Wir machen als Volkspartei vor Ort ein Angebot für alle und wollen, dass auch alle Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen dürfen“, fasste Christoph Beil, Gemeinderat in Altlußheim und Vorsitzender der sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Rhein-Neckar die Forderung für ein inklusives Wahlrecht auf den Punkt.

Der Landtag hatte mit seiner grün-schwarzen Mehrheit in dieser Woche einen Änderungsantrag der SPD-Landtagfraktion zum inklusiven Wahlrecht abgelehnt. Daniel Born zeigte sich empört: „Zuerst bezieht die Landesregierung weder die Landes-Behinderten-Beauftragte noch die Verbände der Menschen mit Behinderungen in die Diskussion über die Wahlrechtsänderungen ein und dann wird unser Änderungsantrag im Schnellverfahren mit der fadenscheinigen Begründung abgelehnt, auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu warten.“

Die SPD wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass bei der bevorstehenden Kommunalwahl alle Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg das Wahlrecht besitzen sollen. Derzeit sind Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, vom Wahlrecht ausgeschlossen. In zahlreichen Bundesländern wie Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind entsprechende Gesetzesänderungen bereits erfolgt. Andere Landesregierungen sind auf dem Weg oder befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

Und auch die Koalitionsfraktionen im Bund haben vereinbart, bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen aufzuheben. „Andere Bundesländer sind da viel weiter. Ich verstehe nicht, warum das in Baden-Württemberg nicht möglich sein soll. Es zeigt sich, dass eine fortschrittliche Behindertenpolitik bei Grün-Schwarz keinerlei Priorität hat“, bilanziert Born. „Wer etwas erreichen will, kann das jetzt tun. Ich jedenfalls werde mich dafür starkmachen, Inklusion ernst zu nehmen und nicht Ausgrenzung zu betreiben!“

Homepage Daniel Born

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