"Die Regierung will wohl, dass sich Arbeitslose aus dem Ehrenamt verabschieden," sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Friedrich. Die Feuerwehren aber auch zahlreiche Hilfsorganisationen, die ihren ehrenamtlichen Helfern pauschale Aufwandsentschädigungen bezahlen, seien besonders von einer geplanten Änderungen des Sozialgesetzbuchs betroffen, berichtete der Abgeordnete.
Hartz-IV-Empfänger dürfen nach geltendem Recht bis zu 175 Euro pauschale Erstattungen für ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Würde der Regierungsentwurf zum Gesetz, werden alle Aufwandsentschädigungen beispielsweise für einen Bereitschaftsdienst der Feuerwehr im Konstanzer Stadttheater voll auf die Grundsicherung für Arbeitslose angerechnet. Auch soziale Dienste im Rettungswesen oder die Tafelläden honorieren das Engagement ihrer Helfer mit geringen pauschalen Zahlungen und sind ebenfalls betroffen.
Die Singener Tafel befürchtet, dass sich aufgrund der geplanten Neuregelung viele Ehrenamtliche zurückziehen werden. Es drohe eine Spaltung in Helfer, deren Einsatz honoriert werden dürfe und in Helfer, die man geradezu dafür bestrafe, dass sie freiwillig etwas tun.
Dies sieht auch Peter Friedrich so. Ehrenamt diene nicht nur der Gesellschaft, "Wer sich ehrenamtlich engagiert, erhält und entwickelt soziale Kompetenzen." Das Ehrenamt trage so dazu bei, die persönlichen Chancen Langzeitarbeitsloser auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Job-Center sollten Langzeitarbeitslose daher zum Engagement ermuntern und dieses nicht behindern, fordert Friedrich. Die SPD will im Kreistag eine Resolution einbringen, um gegen diese Abschaffung der Ehrenamtspauschale zu protestieren.