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Peter SIMON: "Panama Papers – Geldwäsche- und Steuerfluchtsumpf trockenlegen"

Veröffentlicht am 08.06.2016 in Europa

Europaparlament stimmt Untersuchungsausschuss zu und fordert umfassende Regeln gegen Steuervermeidung von Multis
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute endgültig grünes Licht für von den Sozialdemokraten geforderten Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers gegeben. Das Mandat umfasst die Untersuchung möglicher Verstöße gegen EU-Recht in den Bereichen Geldwäsche, Steuerflucht und Steuervermeidung. Der Untersuchungsausschuss nimmt seine Arbeit im Juli auf.

„Die Panama Papers sind Beleg für eine Parallelwelt mit unglaublichen Abgründen. Wir ermitteln in alle Richtungen, um den Sumpf aus Geldwäsche, Steuerflucht und Steuervermeidung trockenzulegen. Das weitgefasste Mandat gibt uns dafür großen Handlungsspielraum“, stellt der baden-Württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON, Sprecher der S&D-Fraktion im TAXE-Ausschuss gegen Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen, klar. Besonderes Augenmerk wollen die Sozialdemokraten auch auf die Rolle mancher Banken, Vermögensverwalter, Steuerberater, Stiftungen sowie sonstiger Finanzberater legen. „Die Verschleierungsindustrie muss gestoppt werden“, unterstreicht Peter SIMON.
Schluss machen wollen die Europaabgeordneten auch mit den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen. Mit großer Mehrheit mahnen sie deshalb Nachbesserungen an dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission gegen Steuerschlupflöcher an. "Wir brauchen eine eindeutige Definition für Betriebstätten, damit diese zum Steuersparen nicht mehr einfach in Niedrigsteuerländer verlagert werden können. Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden", betont Peter SIMON. Um das zu erreichen, fordern die Sozialdemokraten zudem ein Ende der Patentboxen sowie eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für ausländische Einkünfte.
Auf Druck der Sozialdemokraten soll dabei die Beweislast umgekehrt werden und die multinationalen Unternehmen künftig nachweisen, dass sie ihre Gewinne nicht nur für Steuersparzwecke in Drittstaaten verschieben, sondern tatsächlich dort wirtschaftliche Aktivitäten durchführen, die den Gewinnen zugrunde liegen. „Jeder normale Steuerzahler hat gegenüber dem Finanzamt eine Bringschuld. Er muss nachweisen, warum er etwas steuermindernd geltend macht. Warum sollten für Multis hier eigene Regeln gelten?“, kritisiert Peter SIMON.

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