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SPD-Gesetzentwurf zum beitragsfreien Kindergarten

Veröffentlicht am 14.08.2008 in Pressemitteilungen

Stuttgart, 14. August 2008

MdL Dr. Frank Mentrup: „Wer den Bildungsauftrag des Kindergartens wirklich stärken und die Familien spürbar entlasten will, muss den Kindergartenbesuch schrittweise gebührenfrei stellen“

Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Einführung des beitragsfreien Kindergartens vorgelegt. „Wer den Bildungsauftrag des Kindergartens wirklich stärken und die Familien spürbar entlasten will, muss den Kindergartenbesuch schrittweise gebührenfrei stellen“, sagte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Frank Mentrup, bei der Präsentation des Gesetzentwurfs vor der Landespresse.
Das Kindergartenbeitragsfreiheitsgesetz der SPD sieht einen Stufenplan vor, der bereits im Kindergartenjahr 2008/09 beginnt. Ab dem Kindergartenjahr 2010/11 soll nach den Plänen der SPD der Kindergartenbesuch für alle Kinder ab dem dritten Geburtstag vollständig beitragsfrei sein. Der SPD-Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass das Land den Kommunen die durch die Beitragsfreiheit entstehenden Mehrkosten vollständig erstattet.

Dr. Mentrup bezeichnete den Vorstoß seiner Fraktion als einen zentralen bildungspolitischen Baustein, der neben den erforderlichen qualitativen Verbesserungen durch kleinere Gruppen und eine bessere Ausstattung mit Personal den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens nachhaltig stärken werde. Der Besuch des Kindergartens habe nachweislich positive Auswirkungen auf die Bildungsbiografie von Kindern. Wissenschaftliche Studien belegten eindrucksvoll, dass gerade der frühkindlichen Bildung eine besondere Bedeutung im Hinblick auf den weiteren Lebensweg zukomme. „In den ersten Lebensjahren werden grundlegende Voraussetzungen für die nachfolgenden Lern- und Bildungsprozesse junger Menschen geschaffen. Je länger Kinder den Kindergarten besuchen, desto besser ist die Sprachkompetenz bei der Einschulung“, unterstrich Dr. Mentrup.

Im Gegensatz zur Schule sei in Baden-Württemberg der Besuch des Kindergartens für die Eltern bisher nicht kostenfrei. Die Höhe der Elternbeiträge variiere je nach der Gemeinde und der Art des Betreuungsangebotes erheblich. Obwohl es Regelungen für sozial bedürftige Familien gebe, stellten die Kindergartenbeiträge immer noch eine Hürde dar, die einem Kindergartenbesuch entgegen stehe.
Dr. Mentrup: „Auch wenn die Quoten beim Kindergartenbesuch insgesamt gesehen recht hoch sind, gehen in Baden-Württemberg noch längst nicht alle Kinder in den Kindergarten. Vor allem bei Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus bildungsfernen Haushalten gibt es Nachholbedarf.“

Nach den Daten des Bildungsberichts 2007 des Landesinstituts für Schulentwicklung und des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg errechnet sich für die Drei- bis Sechsjährigen – bezogen auf die Zahl aller Kinder dieser Altersgruppe – eine landesweite Besuchsquote von 93 Prozent. Diese Besuchsquote ist jedoch in den einzelnen Altersjahren sehr verschieden. Während bei den Dreijährigen rund 11 Prozent keine Tageseinrichtung besuchen, trifft dies bei den Vier- und Fünfjährigen auf rund 5 Prozent dieser Kinder zu. Bei den Sechsjährigen zeigt die Besuchsquote von rund 49 Prozent, dass rund die Hälfte dieses Jahrgangs bereits auf die Schule geht.

Nach Ansicht Dr. Mentrups stellen Kindergartengebühren für Eltern oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Dies belege jüngst eine bundesweite Erhebung über Kindergartenbeiträge in größeren Städten, die die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft zusammen mit der Zeitschrift Eltern in diesem Jahr durchgeführt habe.

Nach dieser Erhebung bewegten sich in Baden-Württemberg die jährlichen Elternbeiträge für ein vierjähriges Einzelkind für eine Familie mit einem Bruttojahreseinkommen in Höhe von 25.000 Euro zwischen 430 Euro in Ulm und 888 Euro in Heidelberg. Bei zwei im Kindergarten betreuten Kindern würden Elternbeiträge anfallen, die pro Jahr zwischen 548 Euro in Ulm und 1.332 Euro in Heidelberg liegen. Bei einem Bruttojahreseinkommen in Höhe von 45.000 Euro pro Jahr belaufe sich der jährliche Elternbeitrag für ein vierjähriges Einzelkind auf 418 Euro in Mannheim und 1.224 Euro in Reutlingen. Bei zwei im Kindergarten betreuten Kindern müssten Eltern jährliche Beiträge bezahlen, die zwischen 539 Euro in Mannheim und 1.936 Euro in Pforzheim schwanken. Bislang hätten nur sehr wenige Städte und Gemeinden den Kindergartenbesuch beitragsfrei gestellt, zum Beispiel Heilbronn und Oberkochen.

Dr. Mentrup: „Der beitragsfreie Kindergarten ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Besuchsquote. Hinzu kommt, dass die Beitragsfreiheit den Kindergarten als Bildungseinrichtung mit der Schule gleichstellt. Und die Eltern merken das positiv im Geldbeutel.“

Der SPD-Bildungsexperte kritisierte, dass die Landesregierung und die CDU im Land in Sonntagsreden immer wieder eine prinzipielle Lanze für die Beitragsfreiheit brächen, landespolitisch und erst recht gesetzgeberisch bis zur Stunde jedoch untätig geblieben seien. Dr. Mentrup erinnerte an den Beschluss des CDU-Landesparteitags vom November letzten Jahres, in dem es wörtlich heißt: „Es bleibt Aufgabe des Landes zur Vorbereitung auf die Schule ein verpflichtendes drittes Kindergartenjahr einzuführen. Dies ist der Einstieg in die Beitragsfreiheit des ganzen Kindergartens, damit verbunden der Pflichtbesuch dieser Bildungseinrichtung.“

Dr. Mentrup: „Insbesondere der Ministerpräsident redet seit Jahren immer wieder über Pflichtbesuch und Beitragsfreiheit. Konkrete Taten sind den wohlfeilen Worten jedoch bisher nicht gefolgt. Der SPD-Gesetzentwurf für einen beitragsfreien Kindergarten macht nun Nägel mit Köpfen und hilft der Landesregierung auf die Sprünge.“

Kommunen sollen für den beitragsfreien Kindergarten Kostenausgleich erhalten

Der SPD-Gesetzentwurf enthält nach den Worten Dr. Mentrups klare Regelungen, die sicherstellen, dass den kommunalen und freien Kindergartenträgern durch den Wegfall der Elternbeiträge keine Mehrkosten entstehen. Das Kindergartenbeitragsfreiheitsgesetz sehe vor, dass die Gemeinden zum Ausgleich der durch die Einführung des beitragsfreien Kindergartens entstehenden Mehrkosten pauschale Zuweisungen erhielten. Diese Zuweisungen würden im Jahr 2008 107 Millionen Euro, im Jahr 2009 178,5 Millionen Euro und ab dem Jahr 2010 250 Millionen Euro betragen.

Nach Angaben Dr. Mentrups liegt den Kostenausgleichsregelungen des SPD-Gesetzentwurfs für den gebührenfreien Kindergarten eine solide Abschätzung der Mehrkosten zugrunde, die auf der Grundlage von Daten aus der amtlichen Jugendhilfestatistik erstellt wurden. Die SPD schätzt dabei das Gesamtvolumen der Elternbeiträge mit 250 Millionen Euro deutlich höher als die Landesregierung, die sie im Jahre 2005 auf 195 Millionen Euro bezifferte. Die SPD-Berechnung fällt aber geringer aus als die Kostenschätzung des Städtetages in Höhe von 292 Millionen Euro, die auf einer Umfrage unter 103 seiner Mitgliedsstädte basiert.
Dr. Mentrup ließ keinen Zweifel daran, dass die für die Einführung des beitragsfreien Kindergartens erforderlichen Finanzmittel im Landeshaushalt solide gegenfinanziert werden können. Die SPD habe in den Haushaltsberatungen der letzten Jahre wie auch in ihren eigenen Haushaltskonzepten wiederholt dargelegt, dass im Landesetat ausreichend Spielräume für Investitionen in eine bessere Bildung und Betreuung bestünden.

Die Mehrkosten in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro ab dem Jahr 2010 müssen aus Sicht Dr. Mentrups durch eine zukunftsgerechte Haushaltspolitik finanziert werden, die auf drei Säulen ruhe:
„Erstens der Nutzung der sich durch die Steuermehreinnahmen ergebenden Haushaltsspielräume für Investitionen in Bildung und Betreuung, zweitens der Verwendung von Zinseinsparungen durch Schuldentilgung nach der Auflösung von nicht erforderlichen Rücklagen im Landeshaushalt und drittens durch gezielte Umschichtung von Mitteln im Landeshaushalt zugunsten von Bildung und Betreuung.“

Homepage Dr. Frank Mentrup MdL

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