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Volksbegehren für gebührenfreie Kitas

Veröffentlicht am 24.05.2020 in Ortsverein

Andreas Stoch zum Volksbegehren: Am 18. Mai hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg über unser Volksbegehren für gebührenfreie Kitas entschieden - und es für unzulässig erklärt.

"Ich kann das nicht schönreden. Wir haben vor Gericht verloren, das schmerzt. Aber wir haben nicht den politischen Kampf verloren."

Liebe Genossinnen,
liebe Genossen,

in der Landesregierung wird es viele geben, die sich am 18. Mai gefreut haben. Aber es gab Hunderttausende in unserem Land, die sich am 18. Mai gar nicht freuen konnten. Am 18. Mai hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg über unser Volksbegehren für gebührenfreie Kitas entschieden - und es für unzulässig erklärt.

Ich kann das nicht schönreden. Wir haben vor Gericht verloren, das schmerzt. Aber wir haben nicht den politischen Kampf verloren. Es bleibt seit dem Tag unserer Gründung eines unserer wichtigsten Ziele, dass Bildung nicht vom Geldbeutel abhängen darf. Wir sind die Partei der Bildungsgerechtigkeit, die Partei der Chancengerechtigkeit. Darauf sind wir stolz.

Ja, wir sind ein Risiko eingegangen, von Anfang an. Dieses Risiko haben wir in Kauf genommen, um endlich die Familien zu entlasten, um endlich auch die frühkindliche Bildung kostenlos zu machen. Weil wir kein Kind im Stich lassen wollen, kein einziges. Weil für uns gilt: Erst das Land, dann die Partei.

Bei jeder Aufstellung des Landeshaushalts hat die grün-schwarze Landesregierung unsere Forderung nach gebührenfreien Kitas abgelehnt. Wieder und wieder. Wir mussten daher einen anderen Weg einschlagen. Einen riskanten Weg. Wir wussten, dass wir unseren Gesetzentwurf nicht so gestalten können, wie es im parlamentarischen Verfahren möglich wäre. Ja, über öffentliche Abgaben dürfen in unserem Land keine Volksbegehren stattfinden. Darum hatte unser Gesetzentwurf zum Ziel, die Gebühren zu erstatten, wenn Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege auf die Erhebung von Kita-Gebühren verzichten. Aber obwohl der Verfassungsgerichtshof der Auffassung ist, der Gesetzentwurf betreffe mit dieser Regelung "nicht unmittelbar das abgabenrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Bürger und Staat" (Urteil, Seite 28), hat er ihn trotzdem für verfassungswidrig erklärt. Der Abgabenvorbehalt im Artikel 59 der Landesverfassung gilt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs auch für Gesetze, "die mittelbar zur Abschaffung von Abgaben führen" (Urteil, Seite 29).

Der Verfassungsgerichtshof kritisierte zudem, unser Gesetzentwurf gäbe "keine Auskunft über den Ausgleichsbetrag bei neu zur Verfügung gestellten Kinderbetreuungsplätzen" (Urteil, Seite 24). Dabei kann kein Gesetz ein Thema für alle Zeiten abschließend erfassen. Dafür gibt es Verordnungen, die nachträglich erlassen werden. Viele Gesetze dieses Landes wären an dieser Hürde gescheitert, wenn sie so eine Hürde hätten nehmen müssen.

Und anders als der Verfassungsgerichtshof hatte nicht einmal das CDU-geführte Innenministerium festgestellt, dass unser Gesetzentwurf diesbezüglich zu unbestimmt sei. Das Ministerium, für die Zulassung eines Volksbegehrens zuständig, hatte im März 2019 keine Zweifel an der Praktikabilität unseres Gesetzentwurfs. Der Verfassungsgerichtshof hat somit deutlich härtere Maßstäbe angelegt als das Innenministerium. Das ist schlimm, und es ist nicht nur für uns und unser Ziel schlimm. Wenn es bei dieser Härte bleibt, ist direkte Demokratie in Baden-Württemberg praktisch nicht mehr möglich, wenn es der Regierung nicht passt und sie das Gericht bemüht. Das ist das Gegenteil von dem, was besonders die Grünen versprochen haben.

Aber die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist zu akzeptieren, auch wenn wir nicht alle Gründe für dieses Urteil verstehen können. Für uns gilt nun, nach vorne zu schauen: Wir haben ein Ziel, für das es sich zu kämpfen lohnt. Ein Ziel, das unglaublich wichtig ist. Das hat gerade die Corona-Krise noch einmal sehr eindrücklich unterstrichen. Bildung und Betreuung ist auch vor der Schule wichtig. Es ist heute wichtiger als je zuvor.

Unser Bündnis ist stark. Unsere Partner stehen bereit. Wir stehen bereit. Wir werden die Landtagswahl im März 2021 zur Volksabstimmung über gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg machen. Dafür brauche ich, dafür braucht unsere gemeinsame Sache die Unterstützung von jedem einzelnen von Euch. Kämpfen wir für dieses Anliegen - noch überzeugter und lauter als bisher. Dann können wir für gebührenfreie Kitas einen Weg finden, auf dem uns niemand mehr aufhalten kann. Und dann werden sich all die Menschen freuen können, die am 18. Mai keinen Grund zur Freude hatten.

Lasst uns kämpfen!

Euer
Andreas Stoch

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