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Zahl der Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen ist gesunken

Veröffentlicht am 08.05.2014 in Allgemein

Stuttgart. Die Zahl der Verstöße von Waffenbesitzern gegen gesetzliche Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen ist in Baden-Württemberg gesunken.

Im Jahr 2012 wurden bei 15.353 Aufbewahrungskontrollen insgesamt 1.855 Verstöße (11,9 Prozent) festgestellt. Im Jahr 2013 führten die Kontrolleure 16.912 Überprüfungen durch, wobei 1.709 Verstöße (10,1 Prozent) erfasst wurden. Dies wurde anlässlich der Beratung eines Antrags der Grünen-Fraktion im Innenausschuss am Mittwoch, 7. Mai 2014, bekannt, wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Walter Heiler, mitteilte. Der Rückgang der Zahl der Verstöße belege, dass die Kontrollen Wirkung zeigten. In beiden Jahren seien jeweils rund 50 Prozent der Überprüfungen ohne Ankündigung erfolgt. Nach Angaben Heilers gab es Ende 2013 in Baden-Württemberg 130.000 Waffenbesitzer mit insgesamt rund 725.000 amtlich registrierten Waffen. Bei den Kontrollen habe es verschiedene Gründe für Beanstandungen gegeben: So seien etwa Waffen und Munition unzulässigerweise zusammen aufbewahrt worden, ebenso Kurz- und Langwaffen. In anderen Fällen sei die erlaubte Zahl an Waffen, die gemeinsam in einem Schrank gelagert werden dürfen, überschritten worden, oder der Waffenschrank habe nicht der geltenden Norm entsprochen. Im Jahr 2012 habe es in 2,9 Prozent der Fälle so schwere Verstöße gegeben, dass waffenrechtliche Konsequenzen wie Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden seien oder die Waffenbesitzkarte entzogen worden sei. Diese Zahl habe sich im Jahr 2013 auf 2,2 Prozent verringert. Dem Ausschussvorsitzenden zufolge stellt das Land Baden-Württemberg den Waffenbehörden ein elektronisches Verfahren zur Beteiligung der Polizei an Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen (OSIP-BW) zur Verfügung. Damit könnten Behörden ihre Anfrage elektronisch an das Landeskriminalamt (LKA) richten. Die Einführung von OSIP-BW sei ein bedeutender Schritt zur Modernisierung der Waffenverwaltung, betonte Heiler. Derzeit werde das System auf Grundlage einer Kooperation der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg weiterentwickelt. Laut Heiler befasste sich das Gremium auch mit dem seit Januar 2013 bestehenden Nationalen Waffenregister, in dem bundesweit alle privaten Waffenbesitzer und deren erlaubnispflichtige Schusswaffen elektronisch auswertbar erfasst werden. Sinn und Zweck dieses Registers sei neben einer Verbesserung und einheitlichen Gestaltung der waffenrechtlichen Verfahren insbesondere die Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Waffenhandels. Das Register leiste dadurch einen wertvollen Beitrag zur Gewährung der Inneren Sicherheit, vor allem zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Eine bundesweite Erhebung habe ergeben, dass der Großteil der polizeilichen Nutzer mit dem Register sehr zufrieden sei. Allerdings seien vor allem im Bereich der Datenqualität und bei einzelnen Suchprofilen Optimierungspotenziale festgestellt worden, erklärte der Ausschussvorsitzende. Einheitliche Standards für den Austausch und die Speicherung von Daten über Schusswaffen und Besitzer habe es vor Einführung des Registers nicht gegeben. Waffenbehörden hätten nun die schwierige und umfangreiche Aufgabe, ihren über Jahrzehnte angewachsenen Datenbestand in die vorgeschriebenen Standards zu überführen. Dafür hätten sie bis Dezember 2017 Zeit, so Heiler.

Homepage Dr. Stefan Fulst-Blei: Für Mannheim im Landtag von Baden-Württemberg

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