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Unzureichende Aufnahmekapazitäten im Frauenhaus des Vereins „Frauen helfen Frauen Ortenau e.V.“

Veröffentlicht am 05.08.2017 in Kreistagsfraktion

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Erörterungen im Kreistag in den letzten Jahren zur Finanzierung des Ortenauer Frauenhauses haben gezeigt, dass der Kreistag und Verwaltung die Bereitstellung von Plätzen für gewaltbedrohte Frauen und ihre Kinder mittlerweile als eine unverzichtbare Pflichtaufgabe des Kreises ansehen. Die Sichtweise früherer Jahrzehnte, dass die Unterstützung von Frauen in Not eine freiwillige Kann-Aufgabe ist, wird von uns allen mittlerweile als überholt angesehen.

Die Jahrzehnte lange Arbeit des Offenburger Frauenhauses, die mittlerweile neben den stationären Plätzen auch eine Übergangswohnung und eine vielfach genutzte ambulante Beratung umfasst, ist unbestritten. Die Arbeit ist fachlich qualifiziert, ist gesellschaftlich anerkannt und wird von den beteiligten Frauen mit hohem haupt- und ehrenamtlichem Engagement vorangetrieben. Entsprechend hat der Kreistag die Finanzierung des Frauenhauses in den letzten Jahren deutlich verbessert. Dennoch wird auch heute noch ein wesentlicher Teil der Arbeit durch Eigenmittel des Vereins und Spenden an ihn finanziert.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Unterzeichner der immer wieder in der Öffentlichkeit diskutierten Aussage nachgegangen, dass die Kapazitäten des Frauenhauses gemessen an dem unabweisbaren Bedarf bei weitem nicht ausreichen. Es müssen weiterhin in erheblichem Umfang Frauen in höchster Not vom Frauenhaus abgewiesen werden.

Angesichts der Tatsache, dass jeder Stadt- und Landkreis für die Unterbringung von Frauen in Not selbst Verantwortung übernehmen muss, haben wir das Frauenhaus in unseren Gesprächen gebeten, die Aufnahmeverweigerungen wegen Vollbelegung der letzten fünf Jahre nach dem Wohnort der Frauen zu differenzieren.

So mussten durchschnittlich 46 Frauen pro Jahr mit einem Wohnort im Ortenaukreis in den Jahren 2012 bis 2016 abgelehnt werden. Aufgenommen wurden im selben Zeitraum pro Jahr 42 Frauen mit ihren Kindern.

Der aus dem Ortenaukreis vorhandene, langjährige Bedarf kann somit im Frauenhausnicht einmal zur Hälfte gedeckt werden. Das ist die eigentliche sozialpolitische Herausforderung, um die sich der Ortenaukreis kümmern muss.

Zusätzlich mussten in diesen fünf Jahren 89 Anfragen pro Jahr von außerhalb des Kreises negativ beschieden werden. Letztlich konnten von allen Anfragen somit nur rund ein Viertel positiv beantwortet werden.

Dennoch sollen die Anfragen von außerhalb des Kreises im Moment nicht im Zentrum unserer Überlegungen stehen, auch weil sinnvollerweise für Frauen, die einen Platz im Frauenhaus benötigen, Mehrfachanfragen gestartet werden. Der generelle Bedarf von Frauenhausplätzen darf und sollte am kreiseigenen Bedarf orientiert werden, auch wenn in der Praxis sowohl Unterbringungen auswärts als auch von auswärtigen Frauen in den meisten Frauenhäusern in Baden-Württemberg üblich und sinnvoll sind. Dieser kreisübergreifende Bedarf sollte sich idealerweise ausgleichen, kann aber sinnvollerweise bei Kapazitätsüberlegungen keine vorrangige Rolle spielen.

Deshalb sei unterstrichen, dieser Antrag befasst sich mit dem originären Ortenauer Bedarf von Frauen in Not.

Die Antragsteller halten die weitere Hinnahme einer nachhaltigen Angebotslücke für Frauen in Not nicht mehr für tragbar. Eine sorgfältige Bedarfsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die Frauenhausplätze (und die dazu gehörigen Kinderplätze) im Ortenaukreis zeitnah verdoppelt werden müssen. Wir wissen, dass der Verein Frauen helfen Frauen Ortenau organisatorisch und fachlich mittlerweile so gut aufgestellt ist, dass er auch eine solche erweiterte Aufgabe bewältigen kann.

Dabei hat die Frage, wo im Ortenaukreis eine zweite Zufluchtsstätte für Frauen in Not geschaffen wird, zuerst einmal keine vorrangige Bedeutung. Frauenhausarbeit ist in der Regel eben nicht wohnortnah, allerdings müssen Behörden, Kindergärten, Schulen und die sonstige Infrastruktur gut erreichbar sein, deshalb bieten sich die größeren Städte im Ortenaukreis vorrangig an.

Der Vorstand des Frauenhauses beabsichtigt den heutigen Standort des Frauenhauses beizubehalten und am ehesten einen zweiten Standort an anderer Stelle zu eröffnen. Verstreute Einzelwohnungen haben sich aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen eher nicht bewährt und sind auch deutlich personalintensiver. Die Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsbauunternehmen oder Ortenauer Baugenossenschaften zur Errichtung eines zweiten Standortes kann sich der Verein sehr gut vorstellen.

Selbstverständlich kann der Verein bei einer erweiterten Beauftragung nicht noch einmal zusätzliche Eigenmittel und Spenden aufbringen. Schon die heutigen Bemühungen belasten die ehrenamtliche Arbeit des Vereins erheblich. Allerdings haben diese Eigenmittel in der Vergangenheit auch zur gewünschten Autonomie der Frauenhausarbeit beigetragen. Das Frauenhaus des Ortenaukreises wird anders als die meisten Frauenhäuser in Baden-Württemberg bisher nicht über Tagessätze sondern pauschal finanziert. Bemühungen des Kreises in der Vergangenheit, die Finanzierungsform zu verändern, wurden von den Frauen abgelehnt.

Aus Sicht des Kreises wird allerdings eine tagessatzfinanzierte Frauenhausarbeit immer
dringlicher, weil die Kostenerstattung für auswärtige Frauen im Rahmen der Vorschriften
des Sozialgesetzbuches bei pauschalierter Finanzierung auf erhebliche rechtliche
Bedenken stößt.

In den mit uns geführten Gesprächen haben die Frauen des Vereins für den Fall einer Erweiterung der Kapazitäten erstmals die Zustimmung zu einer veränderten Finanzierung hin zu Tagessätzen als möglich eingestuft. Es wird mittlerweile anerkannt, dass ein vergrößertes Angebot nicht ohne Tagessätze auskommt und auch die rechtlichen Probleme bei der Kostenerstattung für Auswärtige werden gesehen. Erwartet wird der Abschluss einer umfassenden Leistungsvereinbarung – wie sie der Kreis im Übrigen mit vielen Anbietern in der Sozialarbeit bereits hat - , die auch die ambulante Arbeit über einen institutionellen Zuschuss ausreichend absichert.

Wir beantragen somit,

dass nach Vorberatung im Sozialausschuss der Kreistag folgendes beschließen möge:


1. Die Sozialverwaltung des Ortenaukreises wird gebeten mit dem Verein „Frauen helfen Frauen Ortenau e.V.“ Verhandlungen über eine mögliche Erweiterung der Kapazitäten des Ortenauer Frauenhauses aufzunehmen.

2. Der Kreistag bekennt sich grundsätzlich zu einer bedarfsdeckenden Bereitstellung von Frauenhausplätzen (mit integrierten Kinderplätzen), die Frauen in Not die erforderlichen Überbrückungshilfen hin zu einem gesicherten und selbständigen Leben bieten. Bei zukünftigen Kapazitätsüberlegungen soll der Ortenauer Bedarf zugrunde gelegt werden.

3. Im Zuge einer möglichen Erweiterung der Frauenhausangebote erwartet der Kreistag die Umstellung auf eine tagessatzorientierte Finanzierung, wie sie in Baden-Württemberg anderenorts üblich ist. Hierzu soll mit dem Träger des Frauenhaus eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden.

4. Sozialausschuss und Kreistag erwarten so zeitnah wie möglich hierzu einen Bericht mit Umsetzungsvorschlägen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Jopen                                           gez. Günter Gorecky
Stellv. Fraktionsvorsitzender                                      Fraktionsvorsitzender

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