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Transparenz von Verbänden erhöhen

Veröffentlicht am 29.11.2007 in Politik

Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Christian Lange habe ich im Namen des "Netzwerks Berlin", einem Zusammenschluss innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, am 27. November 2007 eine Transparenzinitiative vorgestellt. Diese Initiative hat zum Ziel, einen Transparenzvorbehalt in den Geschäftsordnungen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung zu verankern.

In der Öffentlichkeit werden immer wieder die Rolle von Verbänden und die Legitimität ihres Einflusses auf staatliche Institutionen problematisiert. In Deutschland wie auch in anderen Ländern ist der Begriff des „Lobbying“ überwiegend negativ besetzt, da mit ihm vornehmlich illegitime Einflussversuche partikularer Interessensorganisationen verbunden werden. Vernachlässigt wird bei dieser Betrachtung jedoch die Bedeutung verbandlicher Expertise für politische Entscheidungsprozesse, die die Partizipation von unterschiedlichen Verbänden und Organisationen zu einem wichtigen Bestandteil von Gesetzgebungsverfahren werden lässt.

In einem demokratischen System hat die Tätigkeit von Verbänden und Interessengruppen durchaus ihre Berechtigung, solange durch sie kein unzulässiger Einfluss auf staatliche Organisationen ausgeübt wird und sie auf eine transparente Weise erfolgt. Dazu gehören die Offenlegung der verbandlichen Auftraggeber und die Herkunft ihrer Finanzmittel. Für den Adressaten eines Verbandes muss eindeutig nachvollziehbar sein, in wessen Namen dieser Verband handelt und woher die finanziellen und sonstigen Ressourcen stammen, aus denen dieser seine Tätigkeit finanziert. Nur so kann demokratische Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden. Intransparenz insbesondere in finanzieller Hinsicht ist dazu geeignet, den demokratischen Willensbildungsprozess zu unterlaufen oder zumindest einen entsprechenden öffentlichen Anschein zu erregen, was die Legitimität parlamentarischer Entscheidungen beschädigen kann.

Innerhalb der Europäischen Union ist der Deutsche Bundestag das einzige Parlament, das die Registrierung von Lobbyisten förmlich geregelt hat. Seit 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestags entsprechend Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der sich alle Verbände einzutragen haben, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Zu den Angaben, die bei der Eintragung gemacht werden sollen, gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, der Interessenbereich des Verbandes, die Mitgliederzahl, die Namen der Verbandsvertreter sowie die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Bei Anhörungen des Bundestages werden nur Vertreter derjenigen Verbände zugelassen, die mit den vollständigen Angaben eingetragen sind. Eine Offenlegung ihrer Finanzierung wird von den Verbänden bislang jedoch nicht verlangt. Auch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung verpflichtet die Verbände, die im Zuge von Gesetzgebungsverfahren angehört werden, derzeit nicht zur Offenlegung der Herkunft ihrer finanziellen Mittel.

Dazu machen wir folgende Vorschläge:

Der Deutsche Bundestag beschließt die Hinzufügung eines weiteren Unterpunktes zu Absatz 2 von Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages („Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“) mit folgendem Wortlaut:

„Herkunft und Höhe finanzieller und sonstiger Zuwendungen sowie deren jeweiliger Anteile am Jahresbudget des Verbandes“

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) zu § 47 („Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden“) einen neuen Absatz 5 mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:

„Das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien dürfen Verbände und ihre Vertreter nur anhören, wenn die Anzuhörenden zuvor die Herkunft und die Höhe der ihnen zugeflossenen finanziellen und sonstigen Zuwendungen sowie deren jeweiliger Anteile am Jahresbudget des Verbandes offengelegt haben."

Homepage Peter Friedrich

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Der Rote Ortenauer

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