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Sterbehilfe – wann ist Sterbehilfe strafbar und was ist erlaubt?

Veröffentlicht am 17.05.2015 in Ortsverein

Die Bundestagsfraktion der SPD geht mit Themen raus zu den Menschen und diskutiert darüber. So stand  am Dienstag, dem 12. Mai das Thema "Sterbehilfe" zur Diskussion.

Unsere Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß hatte ihre Kollegin Carola Reimann eingeladen. Dazu noch den Palliativmediziner Dr. Oliver Herrmann aus Hofweier und aus Offenburg Rechtsanwalt Joachim Indetzki.

Es geht nicht darum,  aktive Sterbehilfe zu legalisieren – also das in Holland oder Belgien erlaubte Verfahren, bei dem ein Arzt selbst den Tod eines Kranken herbeiführt. Im Bundestag geht es ausschließlich um den sogenannten ärztlich assistierten Suizid. Dafür hat ein Kreis von Abgeordneten um Carola Reimann (SPD), Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hinze (CDU) einen Vorschlag unterbreitet. Im Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Verbot und Selbstbestimmung geht es den Befürwortern um Selbstbestimmung und Autonomie des Menschen, um medizinische Hilfe und Menschenwürde. Es geht aber auch darum, Ärzten und Betreuern eine sichere gesetzliche Grundlage zu geben. Leider ist es aber so, dass in jedem Bundesland  andere Bestimmungen gelten.  Auch das gilt es, einheitlich zu regeln.

In der Diskussion zur Sterbehilfe kommt der Palliativmedizin eine besondere Bedeutung zu. Wenn Todkranke optimal betreut würden, so argumentieren Patientenverbände, Kirchenvertreter und Politiker in seltener Einigkeit, dann wäre der Wunsch, sich selbst zu töten, nur noch eine extreme Ausnahme.

Herr Hermann ist Palliativmediziner. Er weiß, wie man heute unheilbar Kranken unnötiges Leid ersparen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen kann. Schmerzen, Atemnot, Übelkeit und andere Bedrängnisse können besser denn je behandelt  werden. Dazu ist es aber notwendig, dass es genügend Palliativärzte gibt, die in einem flächendeckenden Netz von Schwestern und Ärzten arbeiten. Leider sind wir davon noch weit entfernt, da diese "Leistung"  nicht so gut vergütet wird und das Interesse der Ärzte allem Anschein nach nicht sehr hoch ist. Krankenkassen geben zum Beispiel für Therapien im letzten Lebensjahr immer noch zehnmal so viel aus wie für die palliative Versorgung.

So ist jedem zu raten, sich selber Gedanken zu machen und frühzeitig die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,  Betreuungsverfügung für sich auszufüllen.

Mit den Zuhörern kam  SPD-Vorsitzende Helga Pfahler überein, zusammen mit Dr. Herrman bei einem Frauen-Cafe diese Formulare anzusehen und auszufüllen.

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