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Stellungnahme von Fraktionsvorsitzendem Kiefer zur Fußgängerzone

Veröffentlicht am 22.02.2020 in Kommunalpolitik

 

"Habt ihr im Gemeinderat eigentlich keine anderen Probleme?" Fragen mit diesem Grundtenor wurden mir in den letzten Tagen oft gestellt. Ich gebe zu, die Frage ist berechtigt. Auch ich habe geglaubt - und gehofft -, dass mit der Entscheidung des Gemeinderats im Oktober 2019 zumindest für die nächsten Jahre etwas Ruhe einkehrt und die Fußgängerzone sich entwickeln und stabilisieren kann. Ohne permanente Störgeräusche. Dies war wohl ein großer Irrtum.

 

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Nach über 25 Jahren in der Oberkircher Kommunalpolitik ist mein persönliches Vertrauen in eine seriöse und sachorientierte Gemeinderatsarbeit schwer angeknackts. Ich mache auch keinen Hehl aus meiner augenblicklichen Gefühlslage. Diese ist geprägt von Unverständnis, Enttäuschung und Empörung über den weltuntergangsverbreitenden Aktionismus einiger Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat.

Was ist passiert? - oder anders gefragt: wo ist eigentlich das Problem?
Wie schon erwähnt hat der Gemeinderat vor knapp vier Monaten nach bestem Wissen und Gewissen, nach intensiver Beratung einer 14-seitigen Verwaltungsvorlage mehrheitlich die Entscheidung getroffen, die für die augenblickliche Gemengelage eine gute Lösung darstellt - einen Kompromiss, wie dies oft der Fall ist in der Politik. Dabei haben wir zum Einen das wichtigste Argument aus dem Weg geräumt, welches von den damaligen Initiatoren und 4.000 Unterschriften-Leistern vorgetragen wurde: das Thema Verkehrssicherheit rund um den August-Ganther-Platz und der beiden Eisdielen in den Sommermonaten.

Zum aderen haben wir aber auch aus einer gewissen Verantwortung heraus, momentan noch vorhandene Sorgen und Bedenken des Einzelhandels - ob diese nun begründet sein mögen oder nicht - mitberücksichtigt. Im Übrigen gibt es bei der saisonalen Lösung einen durchaus willkommenen Nebeneffekt. Die Verkehrsentlastung im Bereich von südlichem Weierweg bis Kreuzung August-Ganther-Straße um gute 350 Kfz pro Tag!

Was nun die Kolleginnen und Kollegen der Bürger für Oberkirch und der Grünen-Fraktion im Nachgang zu dieser demokratisch sauber abgelaufenen Entscheidung veranlasst hat, ein Bürgerbegehren loszutreten, bleibt ihr Geheimnis. 

Aus meiner Sicht wurden damit demokratische Gepflogenheiten missachtet - wenn auch rechtlich zulässig. Die repräsentative Demokratie ist ein hohes Gut, mit dam man nicht so leichtfertig umgehen darf. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Gemeinderat es nicht immer allen recht machen kann. Nichtsdestotrotz hat dieses System bisher gut funktioniert. Ein Bürgerentscheid ist dann angebracht und sinnvoll, wenn es um grundlegende und bedeutsame Projekte geht. So zum Beispiel 2007, als es um die Abschaffung der UTE (= Unechte Teilortswahl) ging. Ein ganz anderes Kaliber als der jetzige Anlass. Themen, die in die selbe Gewichtsklasse wie die "UTE" fallen würden, wären das Hochregallager der Papierfabrik, die Schulsanierung oder damals die Frage, ob man in Oberkirch überhaupt eine Fußgängerzone einrichtet oder nicht.

Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens und für die Bürgerinnen und Bürger, die unterschrieben haben, stellt der saisonale Kompromiss offensichtlich ein solch großes und grundlegendes "Problem" dar, dass ihrer Meinung nach nur ein Bürgerentscheid diese "Katastrophe" rückgängig machen kann. 

Begründet wird das Bürgerbegehren

 

  1. mit dem permanent wechselnden Zustand - zweimal im Jahr -, der für die Verkehrsteilnehmer unübersichtlcih und verwirrend sein soll und ein Gefährundspotential darstellt.
    Es mag den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer geben, der mit dieser Situation überfordert ist. Dieser dürfte dann aber generell im Straßenverkehr große Probleme haben.
  2. mit den unnötigen Kosten für die zweimal pro Jahr stattfindende Umrüstung.
    Der bevorstehende Bürgerentscheid, den die BfO und die Grünen zusammen zu verantworten haben, kostet die Stadt - und somit den Steuerzahler - bis zu €15.000,--. Die Umrüstung jedoch kostet nach Abzug der Kosten, die sowieso anfallen (Umpflanzen der Blumenkübel) nur ca. € 2.000,-- pro Jahr. An dieser Stelle möchte ich anmerken: die Unterschriftenliste der BfO begann mit dem Satz "Wer bestellt, bezahlt."
  3. damit, dass sich auch in der Wintersaison und somit in der kurzen Fußgängerzone die unerlaubten Durchfahrten erhöht haben.
    Ob das tatsächlich so ist, kann ich nicht abschließend beurteilen. Wenn ja, dann ist das sicherlich noch ein generelles Problem, welches unabhängig von der Länge der Fußgängerzone gelöst werden muss.

Abschließend möchte ich noch zu dem immer wieder vorgetragenen Argument kommen, dass wir - der Gemeinderat - den Willen des Bürgers nicht respektierten. Ich bin absolut davon überzeugt, dass es eine "schweigende Mehrheit" auch in Oberkirch gibt. Menschen, die mit der jetzigen Lösung einverstanden sind oder zumindest gut damit leben können, auch wenn sie dem ein oder anderen nicht optimal erscheint.
Veränderung allein kann doch nicht Auslöser eines Bürgerbegehrens sein. Deswegen bin ich auch der Meinung: dieses Bürgerbegehren wäre nicht zustande gekommen, wäre nicht aus der Mitte des Gemeinderats heraus der Funke gezündet worden!

In meinen Augen ist genau DAS der Tabubruch. Wenn also der bevorstehende Bürgerentscheid der Maßstab für die zukünftige kommunalpolitische Arbeit im Gemeinderat ist, dann werden sich jedes Jahr genügend wichtigere und bedeutsamere Themen und Projekte finden, die den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zur Entscheidung vorgelegt werden sollten. Ich bitte darüber nachzudenken, was dies bedeutet. 

Die Bürger für Oberkirch sowie die Fraktion der Grünen wollen diesen Bürgerentscheid - dann sollen sie ihn auch bekommen. Für mich und meine beiden Fraktionskollegen ist dieser Bürgerentscheid weniger eine Abstimmung über die Sache selbst - die es nicht wert ist, so aufgeblasen zu werden - als vielmehr eine Abstimmung über Vertrauensentzug sowie die Schwächung von Gemeinderat und Verwaltung.

Ihr Hans-Jürgen Kiefer.

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