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Start des Gesetzgebungsverfahrens zu flexiblen Übergängen in Rente

Veröffentlicht am 11.05.2016 in Bundespolitik

Flexible Übergänge in Rente sind eine Frage sozialer Gerechtigkeit. Statt Rente mit 70, wie von der CDU gefordert, starten wir jetzt das Gesetzgebungsverfahren zu flexiblen Übergängen in Rente. Das ist ein Meilenstein, um vor und nach der Regelaltersgrenze flexible Übergänge altersgerechter zu machen. 

Dazu gehört, dass es deutlich einfacher werden wird, Zusatzbeiträge zum Ausgleich von Abschlägen zu leisten. Außerdem unterstützen wir Menschen dabei länger gesund arbeiten zu können. Wir stärken die vorsorgende Sozialpolitik u.a. mit einem vorsorgenden Gesundheitscheck. Und: Teilrenten werden transparenter, flexibler und damit attraktiver.

Außerdem wird die Gerechtigkeitslücke bei der sogenannten Zwangsverrentung bei SGB II-Beziehern entschärft. Bei drohender Altersarmut aufgrund von Abschlägen werden diese künftig nicht mehr vorzeitig in Rente geschickt. Diese Punkte sind für die SPD zentral.

Homepage Katja Mast MdB

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