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SPD will sachliche Debatte zu erweiterter DNA-Analyse

Veröffentlicht am 06.12.2016 in Pressemitteilungen

Sascha Binder: „In der Ermittlungsarbeit könnten die neuen wissenschaftlichen Möglichkeiten helfen, eine Nutzung von DNA-Merkmalen als Beweismittel vor Gericht wäre problematisch“

In der Diskussion über eine Erweiterung der DNA-Analyse in der Strafprozessordnung zeigt sich SPD-Fraktionsvize Sascha Binder grundsätzlich offen für die Nutzung der neuen wissenschaftlichen Möglichkeiten in der polizeilichen und kriminaltechnischen Ermittlungsarbeit. Eine mögliche Nutzung von DNA-Merkmalen als Beweismittel vor Gericht hält er indessen für problematisch, weil in den meisten Fällen die prozentuale Wahrscheinlichkeit zu gering ausfalle.

Binder erwartet von Justizminister Wolf, der für eine Erweiterung der DNA-Analyse in § 81 e StPO vorgeprescht sei, dass er begründe und darlege, in welchen Fällen die Ausweitung über die rechtlich vorhandenen Möglichkeiten notwendig sei. „Wolf muss seinen Vorstoß dringend präzisieren. Bisher bleibt im Ungefähren, welche konkreten Merkmale aus der DNA herausgelesen werden sollen und wer diese wie verwerten darf“, sagte Binder.

Er verwies zugleich darauf, dass Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer erweiterten DNA-Analyse keinesfalls aus den beiden Freiburger Mordfällen abgeleitet werden könnten. Der Mord an der Studentin sei durch eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit mit zulässigen bestehenden Mitteln aufgeklärt worden. Bei der getöteten Joggerin sei gar kein verwertbares DNA-Material gefunden worden. „Man sollte in einer ohnehin aufgeheizten Stimmung nicht Dinge miteinander verrühren, obwohl es keinerlei Zusammenhänge gibt“, meinte Binder.

Seine Bedenken gegen eine Verwendung von erweiterten DNA-Befunden als Beweismittel vor Gericht begründete der SPD-Fraktionsvize mit enormen Unterschieden in der prozentualen Wahrscheinlichkeit. Beispielsweise seien rote Haare mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit aus einer DNA-Spur abzulesen, blaue Augen dagegen nur mit einer weitaus geringeren Prozentzahl.

„Solange die Wahrscheinlichkeit einer Zuordnung auf der Basis von DNA-Merkmalen nur bei etwa 80 Prozent oder sogar darunter liegt, sollten derartige Erkenntnisse in einem Gerichtsprozess nicht als Beweismittel zugelassen werden, weil dies mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar wäre“, betonte Binder.

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