Hochschulexpertin Gabi Rolland: „Die vorgesehene Streichung im Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf. Sie erzeugt nur Rechtsunsicherheit und entmutigt politisches Engagement der Studierenden“
Hochschulexpertin Gabi Rolland: „Die vorgesehene Streichung im Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf. Sie erzeugt nur Rechtsunsicherheit und entmutigt politisches Engagement der Studierenden“
Das politische Mandat für die Studierendenschaft soll nach dem Willen der SPD-Landtagsfraktion bei der Novellierung des Landeshochschulgesetzes erhalten bleiben. Einen entsprechenden Änderungsantrag will die SPD am kommenden Mittwoch (7. März 2018) bei der abschließenden Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts im Stuttgarter Landtag stellen. „Die vorgesehene Streichung im Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf. Sie erzeugt nur Rechtsunsicherheit und entmutigt politisches Engagement der Studierenden“, sagt SPD-Hochschulexpertin Gabi Rolland zur Begründung. Sie verweist darauf, dass schon das bisherige politische Mandat der Studierendenschaft im Gesetz an den dort vorgegebenen „Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben“ gekoppelt war. „Es war und ist also klar, dass es sich nicht um ein sogenanntes allgemeinpolitisches Mandat handelt, das nach der Rechtsprechung nicht mit der Verfassung vereinbar wäre“, betont Rolland. Dies stehe auch ausdrücklich so in der Begründung dieser Regelung im geltenden Gesetz. Die von Grün-Schwarz nunmehr vorgenommene angebliche „Präzisierung“ dieses Sachverhalts sei daher rechtlich nicht erforderlich und politisch das falsche Signal. Die bisherige Praxis der gewählten Gremien der Studierendenschaft zeuge von einer rechtskonformen, äußerst verantwortungsbewussten Auslegung der Bestimmungen zum politischen Mandat. Missbrauchsfälle seien in relevanter Größenordnung bislang nicht zu verzeichnen. „Es ist unverkennbar, dass unser früherer grüner Koalitionspartner beim politischen Mandat der Studierenden vor Forderungen der CDU gekuscht hat“, so Rolland. Die SPD-Hochschulexpertin tadelt die vorgenommene Streichung des politischen Mandats überdies als „kontraproduktiv und rückschrittlich“, weil sie den Eindruck erwecke, dass die Legitimität einer Beteiligung der Studierendenschaft am bildungs- und kulturpolitischen Diskurs in der Gesellschaft bezweifelt werde. Die geltende Regelung zur Ausübung des politischen Mandats könne jedoch problemlos beibehalten werden, weil sie den von der Rechtsprechung gewiesenen und erlaubten „Brückenschlag“ von rein hochschulinternen hin zu gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen eröffne und diesen für die Studierendenschaft im Gesetz erkennbar und praktikabel abbilde. In einem weiteren Änderungsantrag verlangt die SPD die Herstellung von Öffentlichkeit in den Sitzungen der Gremien. Ausnahmen davon sollen nur Personal-, Berufungs- und Prüfungssachen sein. „Es erscheint angezeigt, dass auch Baden-Württemberg hinsichtlich der gebotenen Transparenz und Demokratisierung auf die Höhe der Zeit kommt“, erläuterte Rolland den Vorstoß. Immerhin zehn Bundesländer sähen für die Sitzungen der Gremien an den Hochschulen prinzipiell Öffentlichkeit vor. Andere träfen diesbezüglich gar keine Regelung oder überließen die Entscheidung ausdrücklich den Hochschulen selbst. Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, das im Gesetz explizit auch künftig Nichtöffentlichkeit als Grundsatz vorsehe. „Hochschulöffentliche Tagungsweise stärkt einerseits die Kontrollmöglichkeiten gegenüber den gewählten Gremienvertretern und erlaubt es andererseits diesen selbst, gegenüber ihren Gruppenmitgliedern ein positives Bild ihrer Amtsausübung zu vermitteln“, unterstreicht Rolland. Auch im Beteiligungs- und Anhörungsverfahren zur Gesetzesnovelle seien sowohl von studentischer wie auch professoraler Seite berechtigte Forderungen zur Herstellung von Hochschulöffentlichkeit in den Gremien erhoben worden, denen die SPD mit ihrem Änderungsantrag Rechnung tragen wolle.
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