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SPD verabschiedet Resolution: "Kein Kiesabbau am Entenpfuhl"

Veröffentlicht am 23.10.2019 in Wahlkreis

Engagieren sich alle für den Erhalt des Entenpfuhls: Vertreter*innen der Wahlkreis-SPD

Die zehn Ortsvereine im Landtagswahlkreis haben sich in einer gemeinsamen Resolution für den Erhalt des Entenpfuhlwaldes und gegen die Kiesabbaupläne ausgesprochen. Darin kritisieren sie unter anderem, dass die jetzt im Regionalplan ausgewiesenen 42 ha im Gewann Entenpfuhl ohne Rücksicht auf die Wasserschutzzone ausgewiesen wurden.

Schwetzingen. „Nach dem Landesentwicklungsplan ist in allen Teilräumen des Landes eine ausreichende Versorgung mit Trink- und Nutzwasser sicherzustellen. Nutzungswürdige Vorkommen sind planerisch zu sichern und sparsam zu bewirtschaften, Trinkwassereinzugsgebiete großräumig zu schützen und für die Versorgung geeignete ortsnahe Vorkommen vorrangig zu nutzen.“ stellt die Resolution klar.

Weiter führen die Verfasser aus, dass der Kiesabbau zu einer Zerstörung der Bodendeckschicht, die das Grundwasser vor schädigenden Einträgen schützt, führen wird. Diese habe zur Folge, dass dem Trinkwasser, das fast überall in der Schwetzinger Hardt – im Gegensatz zu weiten Teilen des Landes – noch Grundwasser ist, eine massive Verschlechterung droht.

Zentrale Forderung der Resolution ist es, den geschlossenen Pachtvertrag des Landes mit der Firma Krieger aufzukündigen. „Die SPD in der Region will den Entenpfuhlwald erhalten. Da es sich um Staatswald handelt, ist hier das Land auch als Eigentümerin in der Verantwortung.“ erklärte der hiesige Landtagsabgeordnete Daniel Born.

Ein Schwerpunkt liegt für die Sozialdemokraten in ihrer Resolution auf dem Schutzgut Wald. „Es kann doch wohl nicht wahr sein, in einer Zeit, in der Klimafragen endlich in der Mitte der politischen Debatte angekommen sind und jedem klar ist, worum es geht, 42 Hektar Wald roden zu wollen, um Kies abzubauen.“ so die Hockenheimer Stadträtin Marina Nottbohm.

„Noch unerträglicher scheint einem aber die Tatsache, dass hier die Trinkwasserversorgung der gesamten Region gefährdet wird“ ergänzte Prof. Dr. Ulrich Mende aus Plankstadt, der damit deutlich machte, dass neben dem Wald und dem Klima auch die Trinkwasserversorgung bedroht ist.

In der Resolution werden sowohl die Verkehrs- und die Lärmproblematik aufgegriffen als auch auf den bedeutenden Naherholungswert des Waldes verwiesen. Dabei klammert die SPD auch das immer wieder angesprochene Baustoffthema nicht aus. „Es gibt keinerlei regionale Verwertungsverpflichtung für den dort abgebauten Kies. Wir müssen beim Bauen neu denken: mit einem landesweiten Baustoffmonitoring, dem Nutzen von nachwachsenden Baustoffen und einer Kiesnutzung aus bereits vorhandenen Grabungsarealen. Ich bin sehr froh, dass hier in der Resolution klare Kante gezeigt wird.“ erläutert Daniel Born.

Kreisrätin Monika Maier-Kuhn sieht das regionale Votum als besonders wertvoll an: „Ich bin froh, dass wir hier alle gemeinsam stehen und deutlich machen, was uns der Entenpfuhl bedeutet. Dieser Wald ist einmal von Bürgern gepflanzt worden – und nun muss er eben von Bürgern gerettet werden. Wir als SPD im Wahlkreis leisten hier mit unserem Landtagsabgeordneten unseren Beitrag.“

Die gemeinsame Resolution beinhaltet im Wortlaut:

Kein Kiesabbau am Entenpfuhl

Wie keine andere Region in Baden-Württemberg, sind die Städte und Gemeinden entlang des Oberen Rheingrabens vom inzwischen Jahrhunderte andauernden und bis heute immer weiter vorangetriebenen Abbau von Kies und Sand gezeichnet.

In weiten Teilen unserer Region reiht sich heute Baggerloch an Baggerloch – mit kaum beherrschbaren Folgen für unsere Landschaft, unsere Tier- und Pflanzenwelt und insbesondere für den Grundwasserhaushalt in unserer Region. Einen Freizeitwert für die Bevölkerung hat dabei nur ein kleiner Teil dieser Baggerlöcher, etliche sind nicht einmal öffentlich zugänglich.

Die jetzt im Regionalplan ausgewiesenen 42 ha im Gewann Entenpfuhl auf Gemarkung der Stadt Schwetzingen sind aufgrund der Wirtschaftlichkeit für den Sand- und Kiesabbau ohne Rücksicht auf die Wasserschutzzone ausgewiesen worden. Der Wald soll gerodet werden, da der dortige Wald als minderwertig im Regionalplan bezeichnet wird.

Nach dem Landesentwicklungsplan ist „in allen Teilräumen des Landes eine ausreichende Versorgung mit Trink- und Nutzwasser sicherzustellen. Nutzungswürdige Vorkommen sind planerisch zu sichern und sparsam zu bewirtschaften, Trinkwassereinzugsgebiete großräumig zu schützen und für die Versorgung geeignete ortsnahe Vorkommen vorrangig zu nutzen“.

Wir lehnen einen Raubbau durch Sand- und Kiesgewinnung im Entenpfuhl entschieden ab. Wir stehen Seite an Seite mit den Initiativen, die den Kiesabbau im Gewann Entenpfuhl verhindern wollen.

Wir fordern einen nachhaltigen Kiesabbau. Bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen muss in erster Linie der Schutz von Bevölkerung, Natur und der typischen Landschaft des Schwetzinger Hardtwaldes gewährleistet werden. Verwaltung und Politik müssen berücksichtigen, dass der Kiesabbau zum großflächigen Verlust an Staatswald führt, der für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen und für den Natur- und Artenschutz nicht mehr zur Verfügung steht.

Kiesabbau führt zu einer Zerstörung der Bodendeckschicht, die das Grundwasser vor schädigenden Einträgen schützt. Unserem Trinkwasser, das fast überall in der Schwetzinger Hardt im Gegensatz zu weiten Teilen des Landes noch Grundwasser ist, droht eine massive Verschlechterung.

Die SPD-Ortsvereine fordern daher:

  1. Den geschlossenen Pachtvertrag mit der Firma Krieger aufzukündigen.
  2. Die Festlegung von Bereichen zur Sicherung und den Abbau von Rohstoffen (BSAB) ausschließlich als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten in den Regionalplänen zuzulassen, um einen dezentralen und vereinzelten Rohstoffabbau zu verhindern.
  3. Auf die vorgesehene Verlängerung der Versorgungszeiträume (von jetzt 20 auf 25 Jahre) und Fortschreibungszeiträume (von bisher 10 auf 15 Jahre) zu verzichten und diese zukünftig an der Geltungsdauer des zugrunde liegenden Raumordnungsplans auszurichten.
  4. Das Verfahren zur Bedarfserhebung für den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Rohstoffe zu reformieren und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

- Beschränkung des darzustellenden Bedarfs ausschließlich auf den tatsächlichen Bedarf der Baden-Württembergischen Wirtschaft. Bedarfe außerhalb Baden-Württembergs bleiben unberücksichtigt.

- Erhebung des Bedarfs anhand des tatsächlichen bzw. prognostizierten Verbrauchs des jeweiligen Rohstoffs, nicht anhand zurückliegender Fördermengen. Um dies zu gewährleisten werden die hierfür erforderlichen Verbrauchsstatistiken unabhängig erhoben.

- Berücksichtigung einer ansteigenden Ressourceneffizienz-Quote von zunächst mindestens einem Prozent des Jahresverbrauchs pro Planungsjahr.

  1. Landeseinheitliche Kriterien für die Ausweisung von Bereichen zur Sicherung und den Abbau von Rohstoffen (BSAB) zu definieren.
  2. Durch geeignete Maßnahmen auf der Ebene der Landesplanung für einen dauerhaften überregionalen Lastenausgleich beim Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Rohstoffe Sorge zu tragen und die Verantwortung für die Rohstoffsicherung nicht länger auf die Regionalplanungsbehörden abzuwälzen.
  3. Grundlage der landesplanerischen Absicherung dürfen nicht die Begehrlichkeiten der Kiesindustrie sein, sondern müssen Mächtigkeit und Qualität der Lagerstätten im Einklang mit den Interessen von Bevölkerung und Natur sein.
  4. Der vom Land Baden-Württemberg zu sichernde Bedarf darf ausschließlich die Menge an Kies und Sand landesplanerisch umfassen, die für Bauvorhaben in Baden-Württemberg verwendet wird. Die Bedarfsfeststellung muss auf Grundlage einer neutralen Prognose erfolgen, die sich nicht am Abbauumfang der letzten Jahre orientiert. Die Menge des größtenteils aus Baden-Württemberg gewinnbringend in die Niederlande und Belgien exportierten Kieses ist für den landesplanerisch zu sichernden Bedarf nicht entscheidend! Beim Braunkohletagebau werden große Mengen an Sand und Kies ungenutzt verkippt. Diese Mengen müssen bei der Bedarfsplanung berücksichtigt werden.
  5. Wir fordern, die Recyclingquote für genutzte Baustoffe zu erhöhen und bei der Bedarfsabschätzung anzurechnen. Kies und Sand sollten nach Möglichkeit nur dann eingesetzt werden, wenn keine anderen Baustoffe Verwendung finden können.
  6. Wir fordern, den Kiesabbau ausschließlich dort zu ermöglichen, wo vorrangige Nutzung und Interessen von Bevölkerung und Natur dem nicht entgegenstehen, das heißt:
  • kein Kiesabbau in Wassereinzugs- und Wasserreservegebieten,
  • kein Kiesabbau in Siedlungsnähe
  • kein Kiesabbau in Gebieten zum Schutz von Natur und Landschaft
  • kein Kiesabbau in Überschwemmungsgebieten
  • kein Kiesabbau in kulturhistorischen wertvollen Landschaften

Hierbei sind regionale Summationseffekte besonders zu beachten.

  1. Durch geeignete Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass die Kiesindustrie die durch den Kiesabbau verursachten Ewigkeitsschäden vollständig finanziell ausgleicht und dies z. B. über die Beibringung von Bürgschaften auch für die Zukunft sicherstellt. Bei den Ewigkeitsschäden handelt es sich insbesondere um Wertschöpfungsverluste, die durch den unwiederbringlichen Verlust an Waldflächen für die Versorgung der Allgemeinheit entstehen können, um Schäden durch die Zerstörung der Filterfunktion des ausgebeuteten Bodens für die Wasserwirtschaft und um Kosten, die der öffentlichen Hand bei der dauerhaften Überwachung der verbleibenden Abgrabungsseen entstehen.

Die wertvollen und nicht vermehrbaren Ressourcen Kies und Sand müssen vor einem weiteren unverantwortbaren Raubbau geschützt werden. Die in keiner Weise nachhaltige Wirtschaftsweise des Kiesabbaus muss gestoppt werden!

Homepage Daniel Born

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