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SPD: Grüne Finanzministerin zeigt kein Herz für Waisen

Veröffentlicht am 26.01.2017 in Pressemitteilungen

Gernot Gruber: „Leider haben Grüne und CDU im Finanzausschuss verhindert, dass der Bezug von Waisengeld auch im reichen Baden-Württemberg bis zum 27sten Geburtstag möglich ist, wie bereits in fast allen anderen Bundesländern und im Bund.“

Waisen und Halbwaisen von Landesbeamten sind in allen Bundesländern denen von Bundesbeamten und gesetzlich Versicherten gleichgestellt. Lediglich Bremen und Baden-Württemberg bilden hier eine unrühmliche Ausnahme. „In unserem Land geht es ihnen schlechter. Dass das so bleibt, haben Grüne und CDU im Finanzausschuss beschlossen“, kritisierte der SPD-Abgeordnete Gernot Gruber. Von der Härte, die durch den Verlust eines Elternteils Auszubildenden oder Studierenden widerfahre, wolle die Finanzministerin nichts wissen. Und das, obwohl die Gleichstellung, nämlich der Bezug von Waisengeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, lediglich rund 1,4 Mio. Euro Mehrkosten verursachen würde, wie ihr Ministerium auf Anfrage von Gruber ausgerechnet hat.

Die SPD hatte die Landesregierung aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für eine Anpassung der Zahlung von Halbwaisen- und Waisengeld für Kinder baden-württembergischer Beamter zwischen dem 25sten und 27sten Lebensjahr an die im Bund und in allen anderen Ländern (außer in Bremen) geltenden Regelungen.

“Die grüne Finanzministerin hat kein rotes, sondern ein hartes Herz“, so Grubers Vorwurf. Ob eine Waise sich noch in der Ausbildung befinde, weil sie den neunjährigen Weg zum Abitur über ein berufliches Gymnasium gewählt oder später das Studienfach gewechselt habe, spiele in Baden-Württemberg auch künftig keine Rolle.

Gruber hält es für ein Armutszeugnis, dass ausgerechnet das reiche Baden-Württemberg nach dem 25. Geburtstag kein Waisengeld mehr ausbezahle. „Die Ministerin ist weder bereit, die Mehrkosten in den fast 50 Milliarden Euro schweren Haushalt einzubringen, noch die Härtefallregelungen etwas aufzuweichen“, tadelte Gruber.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat 2010 bei Kindern von Beamten die Altersgrenze für den Bezug von Waisen- und Halbwaisengeld von 27 auf 25 Jahre herabgesetzt. Nur Hinterbliebene mit Behinderung können im Härtefall vom Staat bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres finanzielle Unterstützung erhalten.

Homepage Dr. Stefan Fulst-Blei: Für Mannheim im Landtag von Baden-Württemberg

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