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SPD-Fraktionschef Andreas Stoch zum Gutachten zur Zulässigkeit von zwei Fraktionen mit AfD-Mitgliedern

Veröffentlicht am 27.07.2016 in Landtagsfraktion

Nachdem das vom Landtag in Auftrag gegebene Gutachten zur Zulässigkeit von „Parallelfraktionen“ aus Mitgliedern der AfD zum eindeutigen Ergebnis gekommen ist, dass dies rechtlich nicht zu beanstanden sei, sieht SPD-Fraktionschef Andreas Stoch keinen sofort anwendbaren Hebel mehr, die Neugründung einer ABW-Fraktion im Landtag zu missachten. „Wir werden die rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch die drei Gutachter sorgfältig prüfen, aber ihre Festlegung erscheint mir eindeutig“, erklärte Stoch.

 

Stoch machte ferner deutlich, dass die geltende Rechtslage zu einer „politisch schier unerträglichen Situation“ führe, denn die Steuerzahler müssten nun mit viel Geld zwei Fraktionen aus AfD-Mitgliedern bezahlen, die nur wegen einer üblen Personalie und den Machtspielchen an der AfD-Bundesspitze zustande gekommen seien.

 

Der SPD-Politiker ließ derzeit noch offen, ob man im Benehmen mit den anderen Fraktionen anregen werde, den von den Gutachtern als verfassungsrechtlich zulässig bewerteten Weg zu beschreiten, für die kommende Legislaturperiode im Rahmen der Geschäftsordnungsautonomie des Landtags ein Verbot von Parallelfraktionen zu verfügen.

 

Das Präsidium des Landtags kommt nach Ansicht Stochs nicht umhin, auf seiner Sondersitzung am Dienstagabend (26.07.2016) über die erforderlichen Konsequenzen für den parlamentarischen Alltag zu beraten.

 

 

 

 

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