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SPD fordert mehr Personal zur Umsetzung der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

Veröffentlicht am 07.02.2018 in Pressemitteilungen

Reinhold Gall: „Jetzt hat der Justizminister alle Möglichkeiten, die Situation im Sinne der Opfer von Straftaten zu verbessern“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Reinhold Gall, fordert Justizminister Guido Wolf auf, dafür zu sorgen, dass den Gerichten ausreichend qualifizierte Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zur Verfügung gestellt werden, um die gesetzlich novellierte Vermögensabschöpfung bei Straftaten auch tatsächlich umsetzen zu können. „Justizminister Wolf muss die strafrechtliche Vermögensabschöpfung durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen“, so Gall.

Stattdessen verfolge der Justizminister die Strategie, erst einmal die Erfahrungen mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten abwarten zu wollen und dann erst über mögliche Personallaufstockungen nachzudenken. Seit der Reform des Rechts zur Vermögensabschöpfung von Straftätern, die zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, seien die Regeln für die Geschädigten zu Recht vereinfacht und erleichtert worden. Diese können ihre Ansprüche jetzt unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft geltend machen und müssen keine separate Entschädigungsklage mehr erheben. Dies hat aber zur Folge, dass die zuständigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nun über komplexe zivilrechtliche Ansprüche entscheiden müssen.

„Die Vermögensabschöpfung ist sowohl aus Gerechtigkeitsgesichtspunkten als auch aus kriminalpolitischer Sicht ein wichtiges Instrumentarium“, erläutert Gall. Bislang wurde nach seiner Auffassung von dieser Möglichkeit leider zu selten Gebrauch gemacht, da die Rechtsanwendung zu kompliziert sei und in der Justiz keine entsprechenden Fachleute zur Verfügung stünden. „Jetzt hat der Justizminister alle Möglichkeiten, die Situation im Sinne der Opfer von Straftaten zu verbessern“, erklärte Gall und weist in diesem Zusammenhang auf die enorme Bedeutung für die Geschädigten einer Straftat hin.

Hintergrund

Mit dem am 1. Juli in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung können finanzielle Vorteile aus Straftaten künftig leichter eingezogen werden. So können alle durch eine Straftat erlangten wirtschaftlichen Vorteile vollständig nach dem sogenannten "Bruttoprinzip" abgeschöpft werden. Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann.

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