Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nicht nur im April, sondern auch im Juni dieses Jahres eine Debatte über das Verhältnis von Parlament, Regierung und Interessenvertretungen geführt. Als Ergebnis dieser Debatte möchte ich festhalten: Wir alle waren einvernehmlich der Überzeugung, dass Interessenvertretungen zu einer demokratischen Verfassung gehören und dass Interessenvertretung legitim ist, wenn sie keinen unzulässigen Einfluss auf staatliche Institutionen ausübt. Wir alle wissen: Es ist notwendig, dass in einem Gesetzgebungsverfahren alle Betroffenen angehört und all ihre Befürchtungen und Sorgen berücksichtigt werden. Gleichwohl stehen wir vor der Aufgabe, die Verhältnisse klarer zu regeln, und zwar nicht nur im konkreten Fall der Mitarbeit in einem Ministerium, sondern insgesamt.
Aufgrund der ungeregelten Verhältnisse im Zusammenhang mit Lobbyismus bzw. Interessenvertretung könnte das Vertrauen in die Legitimität des Handelns von Parlament und Regierung infrage gestellt werden.
Das gilt in besonderer Weise für die vorübergehende Mitarbeit von Personen in Bundesbehörden. Der Bundesrechnungshof hat hierzu einen Bericht vorgelegt – er wurde bereits angesprochen – und eine ganze Reihe von Hinweisen gegeben, die das Bundesinnenministerium in die entsprechende Dienstanweisung weitestgehend aufgenommen hat.
Herr Claus, gestatten Sie mir, auf Folgendes hinzuweisen: Ich habe den Bericht des Bundesrechnungshofes und den Bericht des Innenministeriums genau gelesen.
Ich finde, dass Sie mit Ihrer Interpretation ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen sind. Nicht alle 100 Lobbyisten, von denen Sie sprachen, gehörten deutschen Unternehmen an. Das betraf nur den kleinsten Teil von ihnen, genauer gesagt 16 Prozent, und auch diese 16 Prozent waren nicht per se an entsprechenden Stellen. Wir alle kennen solche Beispiele und sind darüber besorgt.
Deswegen müssen wir hier etwas tun. In manchen Unternehmen – es kam der Zwischenruf "Fraport!"; ein anderes Beispiel ist die Telekom – kam es in der Vergangenheit zu Fehlentwicklungen, die wir beenden müssen. Wenn wir den Inhalt der Vorlage der Bundesregierung umsetzen, können sie aus unserer Sicht weitgehend beendet werden.
Sie dürfen nicht so tun, als handele es sich in jedem Fall, in dem jemand die Seiten wechselt, um eine unberechtigte Einflussnahme in Bundesbehörden. Das ist nicht so. Das Programm, durch das Mitarbeitern aus der Privatwirtschaft zeitlich begrenzt und in Positionen mit geringer Verantwortung die Möglichkeit gegeben wird, einmal auf die andere Seite, nämlich in ein Ministerium, zu blicken – das gilt auch umgekehrt –, ist sehr sinnvoll.
Dadurch können das wechselseitige Verständnis und die Gesetzgebung verbessert werden. Außerdem kann die Arbeit privater Unternehmen und Organisationen besser kontrolliert werden. Durch die Beispiele, die Sie angeführt haben, haben Sie allerdings den Anschein erweckt, als seien all diese Personen Entsandte der Industrie. Das war bisher mitnichten so. Es traf lediglich auf wenige Einzelfälle zu, die uns gleichwohl besorgt machen sollten.
Des Weiteren finde ich, dass Ihr Antrag an einer Stelle ein ganz gewaltiges Manko aufweist; deswegen ist die SPD-Fraktion mit der Vorlage des Innenministeriums noch nicht ganz zufrieden. Sie fordern in Ihrem Antrag, den Bundesbehörden zu untersagen, externe Personen zu beschäftigen, die für Verbände oder für eine Personen- und Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern arbeiten. Hierzu möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen: die Deutsche Bahn. Da Sie sich an den Diskussionen über die Deutsche Bahn immer aktiv beteiligt haben, wissen Sie: Die Bahn ist zu 100 Prozent ein Bundesunternehmen. Gleichwohl möchte natürlich auch ich wissen: Wie ist hier der Personalaustausch geregelt? Wie ist hier die Situation im Hinblick auf die Mitarbeit in Ministerien? Ich halte es nach wie vor für legitim, dass bestimmte Personen abgestellt werden, auch von nachgelagerten Behörden und öffentlichen Unternehmen. Ich möchte aber, dass Transparenz besteht. Der Bürger sollte erfahren: Wer hat mitgewirkt? Wer stand dahinter?
Wenn ich mir den Bericht des Innenministeriums, der uns jetzt vorliegt, ansehe und zur Kenntnis nehme, wie hoch die Zahl externer Personen ist und wie das Kriterium "extern" gefasst ist, muss ich sagen: Dieses Raster halte ich, ehrlich gesagt, für etwas zu grob. Auch hier wird der Begriff "öffentlicher Dienst" verwendet. Dann wird eine ganze Reihe von Personen dem öffentlichen Dienst gleichgestellt: juristische Personen, Gesellschaften oder andere Personenvereinigungen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand befinden, zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtungen, an denen der Bund, ein Land oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet oder ihre Verbände durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt sind. – Das ist ein sehr weites Feld.
Ich sage Ihnen noch einmal: Es geht nicht darum, einen Austausch per se zu untersagen, sondern darum, Transparenz zu schaffen. Alle sollten wissen, wer dort tatsächlich arbeitet. Daher hält die SPD den Vorschlag, im jeweiligen Gesetz zu vermerken, wer an seiner Beratung und an seinem Zustandekommen beteiligt war – dieser Vorschlag wurde eben gemacht –, für sinnvoll und zielführend.
Des Weiteren sollten die Berichte über den Einsatz Externer öffentlich sein, um diese Transparenz herzustellen. Es reicht aus unserer Sicht nicht aus, dies allein den Ausschüssen zur Verfügung zu stellen, sondern wir finden, dass einer breiten Öffentlichkeit mitgeteilt werden kann, wer an den Gesetzgebungsverfahren tatsächlich mitwirkt. Nach allem, was wir wissen, kann man das durchaus publizieren; denn es gibt ja nichts, was dort geheim gehalten werden müsste. Dadurch würde Transparenz hergestellt und Vertrauen dafür geschaffen werden, dass es dort ordnungsgemäß zugeht. Wir haben daran keinen Zweifel, aber eine entsprechende Transparenz ist notwendig.
Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, um den es in dieser Debatte immer wieder geht. Für den Deutschen Bundestag gibt es ein Verbändeverzeichnis, in dem aufgeführt ist, welche Verbände prinzipiell zu Anhörungen etc. eingeladen werden können. Leider wird dieses Verbändeverzeichnis bei Anhörungen in der Regel nicht angewendet, sondern es werden weit mehr Verbände eingeladen, als darin aufgeführt sind.
Häufig wissen wir eigentlich nicht, wer hinter diesen Verbänden steht und wer die Interessen vertritt, die diese Verbände formulieren. Deswegen ist es unser Wunsch und unsere Hoffnung, dass wir es gemeinsam hinbekommen, dass dieses Verbändeverzeichnis dahin gehend erweitert wird, dass wir in Zukunft nicht mehr nur den Sitz und den Namen erfahren, sondern auch, wer diesen Verbänden welche Zuwendungen und Mittel für ihre Tätigkeit als Interessenvertretung zur Verfügung stellt. Das wäre ein weiterer Schritt. Eine Interessenvertretung soll, muss und kann erfolgen; sie muss aber transparent sein und sich nachvollziehen lassen.
In diesem Sinne wäre ich froh, wenn wir als Parlament bei dem, was jetzt vom Innenministerium auf dem Tisch liegt, noch ein bisschen weitergehen würden. Es ist Aufgabe des Parlaments, darüber zu wachen, dass die Gesetzgebung ordnungsgemäß verläuft, und es ist Aufgabe des Parlaments, die Exekutive zu kontrollieren.
Deswegen finden wir, dass das eine Aufgabe für das gesamte Parlament und nicht nur für einzelne Ausschüsse ist.
Wir denken, dass das, was jetzt von der Bundesregierung in Reaktion auf den Bericht des Bundesrechnungshofs auf den Weg gebracht wurde, noch ein wenig ausgebaut werden muss, um die notwendige Transparenz tatsächlich zu erreichen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ralf Göbel [CDU/CSU])
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