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Rechnungshof soll Finanzgebaren der AfD-Fraktion prüfen

Veröffentlicht am 25.08.2017 in Landespolitik

Parlamentarischer Geschäftsführer Reinhold Gall richtet Schreiben an Landtagspräsidentin Aras und Rechnungshofpräsident Munding.

Nach dem Willen der SPD-Fraktion im Landtag sollen sowohl die Landtagsverwaltung als auch der Landesrechnungshof die rechtmäßige Verwendung von Fraktionsgeldern durch die AfD-Fraktion unter die Lupe nehmen. In einem Schreiben von Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, an Landtagspräsidentin Aras und Rechnungshofpräsident Munding heißt es, er sehe sich durch die Medienberichterstattung der letzten Tage veranlasst, „Sie um eine eingehende Prüfung öffentlich bekanntgewordener Praktiken der Fraktion der „Alternative für Deutschland“ (AfD) im Landtag von Baden-Württemberg zu bitten.“

Hintergrund des Vorstoßes ist beispielsweise eine Video-Anzeigetafel am Stuttgarter Pragsattel, die von der Fraktion der AfD in Auftrag gegeben und finanziert wurde. Diese Werbung zeigt die verfremdeten Porträts von Bundepolitikern anderer Parteien. Ein Bezug zu landespolitischen Themen sei nicht erkennbar, so Gall. Es liege der Verdacht nahe, „dass diese Form der Werbung der Partei der AfD im aktuellen Bundestagswahlkampf helfen soll.“ Dies würde indessen der klaren Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 2 Fraktionsgesetz widersprechen. Die zur Finanzierung der Werbung verwendeten Mittel wären zurückzugewähren.

Der Eindruck der verbotenen Wahlkampfhilfe erhält für Gall zusätzliches Gewicht durch einen Bericht der Badischen Zeitung vom 29. Juli. Demnach sei in der Fraktion der AfD diskutiert worden, dass „150.000 Euro für den Wahlkampf“ zur Verfügung stünden, worauf der Fraktionsgeschäftsführer darauf hingewiesen habe, man solle „endlich nachhaltig Abstand“ von dieser Praxis nehmen. „Diese Äußerungen legen nahe, dass es bereits in der Vergangenheit „Praxis“ war, Parteiarbeit aus Fraktionsmitteln zu finanzieren“, heißt es in dem Schreiben Galls.

Gall richtete an Landtagspräsidentin Aras die Bitte, „Zeitpunkt und Aufmachung der Werbung am Pragsattel vom juristischen Dienst des Landtags prüfen zu lassen und die gegebenenfalls erforderlichen Schritte für eine etwaige Rückzahlung einzuleiten“.

An Rechnungshofpräsident Munding gerichtet, schreibt Gall, „angesichts der dargestellten Verhaltensweise der Fraktion der AfD hielte ich es für angebracht, die Rechnungen der Fraktion der AfD zeitnah zu prüfen.“

Homepage Dr. Stefan Fulst-Blei: Für Mannheim im Landtag von Baden-Württemberg

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