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NPD-Verbot mit Nachdruck verfolgen

Veröffentlicht am 09.12.2011 in Allgemein

Ich unterstütze anlässlich der aktuellen Debatte im Landtag ausdrücklich die Vorstöße für ein Verbot der NPD. Die Situation im Vergleich zu 2003 ist heute eine völlig andere. Damals war ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Grund: Das Gericht bemängelte, dass aufgrund der hohen Anzahl von V-Männern in der NPD nicht klar sei, wie weit der Verfassungsschutz Einfluss auf die Politik der Partei nimmt.

 

Die Aufdeckung der fürchterlichen Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle NSU hat diese Situation aber völlig verändert. 2003 hatte das Verfassungsgericht in der Urteilsbegründung auch ausgeführt, dass im Falle der Gefahr von Gewalt gegenüber Menschen, die Frage der V-Leute von nachrangiger Bedeutung ist. Konkret: In einem solchen Fall ist der Abzug der V-Leute keine notwendige Bedingung mehr für ein Verbotsverfahren. Ein solches ist dann erfolgreich, wenn der Nachweis gelingt, dass Ziele und Verhalten der NPD und ihre Mitglieder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verstößt. Die NPD bekennt sich offen zu revanchistischen und antidemokratischen Zielen, ihre Funktionäre haben aktiv die NSU unterstützt, allein 8.000 Waffen wurden bei Hausdurchsuchungen bei NPD Aktivisten gefunden, dies führte der SPD-Innenexperte Nikolaos Sakellariou im Landtag bei der aktuellen Debatte aus. Laut Justizminister Rainer Gall hätte eine solche Entscheidung im Ausland als auch innerhalb der Bundesrepublik eine hohe Symbolwirkung. "Wir sind eine wehrhafte Demokratie", betonte der SPD-Minister. Mit dem Verbot der NPD würde dieser Partei die finanzielle Basis als rechtsextreme Plattform entzogen werden. Aktuell erhält die Partei staatliche Unterstützung z.B. im Rahmen der Wahlkampfkostenerstattung. Ein Zustand, der für mich unerträglich ist. Klar ist aber auch, dass ein Verbot, das Problem rechtsextremen Gedankenguts nicht löst. Wir brauchen mehr schulische Aufklärung und eine Stärkung der Jugendarbeit. Aber: In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass ein solches Verfahren nicht scheitert. Nur bei erkennbarer Erfolgsaussicht soll ein solches Verfahren eingeleitet werden.

Homepage Dr. Stefan Fulst-Blei: Für Mannheim im Landtag von Baden-Württemberg

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