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Novellierung des Feuerwehrgesetzes – Anhörungsentwurf erfüllt Erwartungen nicht!

Veröffentlicht am 18.05.2009 in Landespolitik

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes in der Anhörung. Die Landesregierung rühmt sich damit, dies sei der erste Gesetzentwurf, bei dem bereits im Vorfeld eine intensive Abstimmung mit den Betroffen, also mit Städten und Gemeinden sowie den Verbänden der Feuerwehr stattgefunden habe. So toll ist es aber offensichtlich nicht gelaufen, denn jetzt zeigt sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens, dass es eine Vielzahl von Einwänden gibt.

So sollte aus Sicht der Feuerwehren eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Bedarfsplänen im Gesetz verankert werden, um eine verlässliche Grundlage für die örtlichen Feuerwehren und die Stadt- und Gemeinderäte zu haben und so die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehren sicher zu stellen.

Das in der Begründung zum Gesetzentwurf vorgesehene Ziel, den Personalbestand der Gemeindefeuerwehren dauerhaft zu sichern, wird nicht erreicht. Eine Verbesserung der derzeit geltenden Rechtslage wäre jedoch dringend erforderlich, um örtlich den Dienst in den Feuerwehren besser unterstützen zu können. Jüngst erst hat das Bundesland Thüringen die Feuerwehrrente eingeführt, an der sich das Land maßgeblich beteiligt. Dies wäre auch für Baden-Württemberg ein wichtiger Schritt.

Im Interesse der Kommunen wäre sicherlich auch eine überörtliche Bedarfsplanung ins Gesetz aufzunehmen, um auch wirtschaftliche Überlegungen bei der Gefahrenabwehr nicht außer Acht zu lassen. Dies wäre aus meiner Sicht den Kreisen als Aufgabe zu übertragen.

In allen Bereichen des Bau- und Planungsrechtes gibt es zwingend vorgeschriebene Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Warum bei den wichtigen Fragen der örtlichen Gefahrenabwehr, der Struktur und Organisation der Feuerwehr der jeweilige Kommandant nur gehört und beteiligt werden soll und nicht muss leuchtet mir beim besten Willen nicht ein.

Keinerlei arbeitsrechtliche Verbesserungen sind auch für die hauptamtlichen Kräfte in den Freiwilligen Feuerwehren vorgesehen. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, der im Übrigen auch von vielen Verwaltungen so gesehen wird.

Für nicht akzeptabel halte ich die vorgesehene Sonderstellung der öffentlichen Arbeitgeber bzgl. der Freistellungsregelungen für Feuerwehrangehörige. Man kann keinem privaten Arbeitgeber vermitteln, dass wir von ihm die Freistellung von Arbeitnehmer/innen für Einsätze, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erwarten, öffentliche Arbeitgeber hingegen hier einen Ermessensspielraum erhalten sollen.

Die Gesetzesformulierungen zum Thema Überlandhilfe sind zu unpräzise. Es sollte meines Erachtens eine klare Vorgabe gemacht werden, ob und wie geleistete Überlandhilfe verrechnet wird.

Die Erweiterung der kostenersatzpflichtigen Tätigkeiten ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Damit wird letztendlich einer Forderung des Rechnungshofes aufgegriffen und die Kommunen erhalten die Möglichkeit, ihre Einnahmen zu erhöhen. Ich habe aber große Zweifel, ob die angestrebten Mehreinnahmen von 3,6 Millionen auch wirklich erzielt werden können. Kritisch ist hierbei zu sehen, dass die Feuerwehr in den Augen der Bevölkerung immer mehr zu einem (ehrenamtlichen) Dienstleister wird, der in Folge natürlich auch kritischer betrachtet und dessen Leistung hinterfragt wird.

Ich bitte die kommunalen Mandatsträger, die vorgesehenen Änderungen auch mit ihren örtlichen Feuerwehren zu besprechen und deren Anregungen der Landtagsfraktion zu zuleiten. Solltet ihr Fragen haben, wendet euch gerne an mein Wahlkreisbüro in Heilbronn!

Homepage Reinhold Gall MdL

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