Mit dem vorgelegten Entwurf der grün-roten Landesregierung für ein neues Kommunalwahlrecht wurden aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion wichtige Änderungen auf den Weg gebracht. „Die Neuregelung des Auszählverfahrens führt zu mehr Gerechtigkeit, die Absenkung des Alters auf 16 beim aktiven Wahlrecht stärkt die Mitbestimmung von Jugendlichen“, sagte der für Kommunalpolitik zuständige SPD-Sprecher Walter Heiler. Die Umstellung der Auszählmethode von d’Hondt auf Sainte Laguë/Schepers werde endlich eine gerechtere Verteilung der Sitze in Kommunalparlamenten bewirken. Das bislang angewandte d’Hondt-Verfahren habe große Parteien begünstigt und den demokratischen Willen der Wählerinnen und Wähler nicht optimal ab-gebildet.
Die Absenkung des Alters beim aktiven Wahlrecht in den Kommunen auf 16 Jahre ist ein überfälliges Signal an die Jugend. Die Umsetzung dieser Forderung aus dem Koalitionsvertrag trägt dazu bei, Jugendliche künftig mehr Mitsprache dort zu geben, wo sie von Entscheidungen in ihrer Lebenswirk-lichkeit direkt betroffen sind. Denn die Landesregierung traut auch 16-Jährigen zu, hier bei Wahlen mitzuentscheiden. Der von Innenminister Gall (SPD) vorgestellte Gesetzentwurf trägt deutlich die Handschrift von SPD und Grünen, für die mehr und breitere Bürgerbeteiligung ein zentrales Anliegen ihrer Regierungskoalition ist.
Die Stärkung der Beteiligungsrechte von Jugendlichen stellt für mich einen wichtigen Schritt dar. Dadurch werden junge Menschen frühzeitiger an staatliche Entscheidungsprozesse herangeführt und stärker in die kommunale Politik einbezogen. Ich freue mich daher sehr über den Schritt der Regierung.


