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Netzwerk Berlin: Klare Regeln für mehr Transparenz

Veröffentlicht am 18.08.2009 in Politik

„Die Transparenz im Miteinander zwischen Wirtschaft und Politik muss deutlich verbessert werden“, fordert das Netzwerk Berlin angesichts der Diskussion um ein von einer Rechtsanwaltskanzlei für Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ausgearbeiteten Gesetzesentwurf. Die Vertretung von Interessen gegenüber Parlament und Regierung sei zwar legitim und wichtig, doch müsse diese klaren Regeln folgen.

„Die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Bankenrettung durch eine Anwaltskanzlei, die auch Banken berät, birgt den Anschein und die Gefahr von Interessenkonflikten in sich“, heben die beiden Sprecher des Netzwerks Berlin, Nina Hauer und Christian Lange, hervor. Gemeinsam mit den Abgeordneten Peter Friedrich und Michael Hartmann – beide ebenfalls Mitglied im Netzwerk Berlin – setzen sie sich seit langem kritisch mit dem Thema Lobbyismus auseinander. Schon dem Anschein von Interessenkonflikten müsse entgegengetreten werden, denn der Sinn staatlichen Handelns sei die Wahrung öffentlicher Interessen, so die Parlamentarier. Auf externen Sachverstand könne man zwar nicht verzichten. „Die Frage ist aber“, so Peter Friedrich, „ob es darum geht, zusätzliches Wissen zu nutzen, oder ob der externe Sachverstand den eigenen politischen Willen ersetzt.“

„Der jetzt bekannt gewordene Fall der Mitarbeit Externer bei der Erfüllung staatlicher Kernaufgaben verdeutlicht erneut, wie wichtig es ist, hierfür klare Regeln aufzustellen“, hebt Michael Hartmann hervor. Die Mitglieder des Netzwerks Berlin unterstreichen vor diesem Hintergrund die Forderung nach einer verbesserten Transparenz bei der Vertretung von Interessen im parlamentarischen Meinungsbildungsprozess und bei der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, wie das Netzwerk Berlin dies bereits angestoßen habe. „Schon im November 2007 hatten wir eine Transparenzinitiative gestartet mit dem Ziel, die bisherige Verbändeliste des Deutschen Bundestages zu erweitern. Diese sollte nicht mehr nur eine bloße Verbandsauflistung darstellen, sondern um die Angabe ergänzt werden, wer hinter den Verbänden steht und sie finanziert“, so Peter Friedrich. Diese Initiative hätte sich die SPD-Bundestagsfraktion zu Eigen gemacht, doch sei die Fraktion von CDU und CSU dem Vorschlag leider nicht gefolgt.

Das gleiche Schicksal ereilte ein Antrag von Michael Hartmann, der den Einsatz von Leihbeamten in Bundesministerien transparenter gestalten sollte. Nach langem Ringen und vielen Zugeständnissen, erteilte die CDU/CSU-Fraktion dem Vorhaben kurz vor Ende der Legislaturperiode doch noch eine Absage. „Ich muss als Parlamentarier aber wissen, wer an den Gesetzentwürfen über die ich zu entscheiden habe, mitgewirkt hat“, so Hartmann. Eine Anhörung des Innenausschusses hatte zudem deutlich gemacht, dass es immer noch Defizite beim Einsatz Externer in Bundesministerien gibt und mehr Transparenz nötig ist, um keinen Zweifel an der Neutralität staatlichen Handelns aufkommen zu lassen. „Ich werde das Thema auch im nächsten Deutschen Bundestag wieder ganz oben auf meine persönliche Agenda setzen“, verspricht Hartmann.

Vor diesem Hintergrund habe das Netzwerk Berlin nun die Schaffung eines gesetzlichen Lobbyregisters angeregt. „Wir wollen, dass Lobbyistinnen und Lobbyisten sich beim Bundestag zu registrieren haben, wenn sie ihre Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Bundesregierung vertreten“, stellt Peter Friedrich fest. Zentraler Bestandteil der geforderten gesetzlichen Regelung solle eine allgemeine Registrierungspflicht mit Angaben zu Auftraggebern und finanziellen Rahmenbedingungen sein. „Diese Forderung hat zwischenzeitlich Eingang in das SPD-Wahlprogramm gefunden, und wir wollen das im Koalitionsvertrag nach der Wahl enthalten sehen“, so die Netzwerk-Sprecher Nina Hauer und Christian Lange.
Die Vertretung unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessen bezeichnen die vier Abgeordneten als ein Wesensmerkmal der parlamentarischen Demokratie, denn nur so könne der Ausgleich zwischen widerstreitenden Interessen geschaffen werden. Wichtig sei jedoch, so die Netzwerk-Abgeordneten, das Miteinander von Interessengruppen einerseits sowie Parlament und Regierung andererseits transparent zu machen. Nur eine klare Offenlegungspflicht, wie sie ein gesetzliches Lobbyregister beinhalte, würde die demokratische Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit sicherstellen und dadurch irreführenden und unzulässigen Einflussversuchen vorbeugen. Darauf habe die Öffentlichkeit einen Anspruch, so Nina Hauer und Christian Lange abschließend.

Anlage: Antrag „Lobbyismus stärker kontrollieren – Für mehr Transparenz in Parlament und Regierung“, vorgestellt am 17. Dezember 2008

Homepage Peter Friedrich

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