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Mehr Zeit für Vermittlung in Arbeit

Veröffentlicht am 03.02.2016 in Bundespolitik

Mit dem Gesetz zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II wird insbesondere eins bewirkt: weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Vermittlung in Arbeit. Das Gesetz wird heute vom Kabinett bewilligt.

Wir wollen, dass die Energie der Jobvermittler in die Vermittlung von Menschen und nicht in Verwaltungsprozesse fließt. Deswegen bauen wir mit dem Gesetz zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II in den Jobcentern unnötige Bürokratie ab. Aufgrund der hohen Zuwanderung bekommt das Gesetz jetzt eine noch größere Bedeutung, da die Arbeit in den Jobcentern mehr wird und wir die Flüchtlinge schnell in den Arbeitsmarkt integrieren wollen. Arbeitslosengeld II wird zukünftig für zwölf statt bisher für sechs Monate bewilligt. Das entlastet, denn die Zahl der Prüfvorgänge wird deutlich reduziert.

Bei Menschen, die Arbeitslosengeld II bekommen, darf zukünftig die Jobcenter-Leistung nicht mehr gepfändet werden. Auch das bedeutet weniger Bürokratie und macht klar – keine Pfändung beim Minimum. Durch eine gesetzliche Grundlage für eine Nachbetreuung der Menschen, die nach erfolgreicher Vermittlung wieder einen Job gefunden haben, stabilisieren und unterstützen wir auch die Arbeitgeber. Damit wird erneute Arbeitslosigkeit vermieden.

Am Veto von CDU/CSU ist gescheitert, die Sanktionsregelungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher unter 25 Jahren denen für ältere Arbeitsuchende anzupassen. Sie werden damit weiterhin härter sanktioniert, obwohl sich das in der Praxis nicht bewährt hat. Auch eine Kürzung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung wird es wegen der Blockadehaltung der Union weiter geben. Dies halten wir für den falschen Weg. Denn statt Menschen in Arbeit zu bringen, droht bei der Kürzung von Mietkostenzuschüssen Obdachlosigkeit. Die Chancen auf Beschäftigung werden zerstört.

Im parlamentarischen Verfahren wollen wir erreichen, dass Langzeitarbeitslose über öffentlich geförderte Beschäftigung intensiver unterstützt werden können. Dazu wollen wir wie bei dem erfolgreichen baden-württembergischen Vorbild den Passiv-Aktiv-Transfer auf Bundesebene ermöglichen und Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Geld, das sowieso ausgegeben wird, zum Beispiel für das Arbeitslosengeld II oder die Kosten für Unterkunft, wird in einen Lohnkostenzuschuss und damit in Beschäftigung umgewandelt. Und die SPD-Bundestagsfraktion will Schluss machen mit der sogenannten „2 in 5-Regelung“. Das bedeutet, dass Beschäftigungsangebote für Langzeitarbeitslose im Bedarfsfall auch länger als zwei Jahre gewährt werden können.

Homepage Katja Mast MdB

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