Pressemtteilung vom 03. April 2009
Kultusministeriums gegen Bewerbung von beruflichen Schulen als Träger von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
Mit Unverständnis reagiert der SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Rastatt/Murgtal, Gunter Kaufmann, auf die Antwort des Kultusministers Helmut Rau (CDU) auf einen Antrag des SPD-Parlamentariers, der es beruflichen Schulen ermöglichen sollte, sich selbst an Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung von berufsvorbereitenden Maßnahmen zu beteiligen. Seitens der Arbeitsagentur bestünden dagegen keine Einwände.
Bisher ist eine Teilnahme an den Ausschreibungen allerdings nicht möglich. Stattdessen werden die berufsvorbereitenden Maßnahmen, die v.a. lernbehinderten Schülern aus dem Förderschulbereich zu Gute kommen, die häufig spezielle Fachklassen besuchen, von freien Bildungsträgern realisiert. Die Schulen haben zudem keine Einflussmöglichkeit auf die Auswahl der Bildungsträger durch die Bundesagentur für Arbeit, moniert Gunter Kaufmann.
Anstatt den beruflichen Schulen Spielräume einer eigenen Betätigung einzuräumen, beharrt die CDU/FDP-Landesregierung auf ihrer Position, wonach die Durchführung berufsvorbereitender Maßnahmen nach dem SGB III nicht zum Aufgabenkreis der öffentlichen Schulen gehöre, kritisiert der SPD-Parlamentarier. Die restriktive Position sei schwer nachvollziehbar, wenn man allerorten das Hohelied auf die Autonomie und das eigenständige Arbeiten der Schulen im Land singe, so Gunter Kaufmann.
Häufig sei in den beruflichen Schulen selbst das nötige KnowHow vorhanden, um als Träger solche berufsvorbereitenden Maßnahmen, die v.a. der beruflichen Eingliederung Jugendlicher oder junger Erwachsener, die die allgemeine Schulpflicht bereits erfüllt haben, dienen sollen, selbst durchzuführen. Davon habe er sich bei seinen zahlreichen Besuchen in beruflichen Schulen und Vor-Ort-Termine überzeugen können.
Er hätte sich zumindest gewünscht, dass die Schulen Einfluss auf die Auswahl der Bildungsträger durch die Bundesagentur für Arbeit nehmen könnten. So bleibe es dabei, dass die Bildungsträger, die den Zuschlag der Bundesagentur für Arbeit für die Verwirklichung der berufsvorbereitenden Maßnahme erhalten haben, auf die berufliche Schule zugehen und die Beschulung an einem Tag pro Woche an der beruflichen Schule nachfragen.
Dass diese Angebote der freien Bildungsträger qualitativ hochwertig seien, stehe außer Frage, stellt der SPD-Landtagsabgeordnete klar. Wenn solches Wissen allerdings nicht nur dort, sondern auch personell an den beruflichen Schulen vorhanden sei, verstehe er das Land nicht, warum dieses Potenzial nicht abgerufen werde und in Anspruch genommen werden könne.