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Martin Rivoir: Kein Generalverdacht, aber konsequente Wahrnehmung von geregelter aufsichtsrechtlicher Verantwortung

Veröffentlicht am 03.07.2019 in Landespolitik

Fraktionsvize Martin Rivoir: "Forschung an unseren Universitäten darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden, aber wir brauchen eine konsequente Wahrnehmung von geregelter aufsichtsrechtlicher Verantwortung dort, wo gravierende Verstöße ans Tageslicht kommen“ Martin Rivoir, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher für Universitätsklinika und Hochschulmedizin der SPD-Landtagsfraktion, bewertet die Beratungen im heutigen (3. Juli 2019) Wissenschaftsausschuss zum Thema Brustkrebs-Bluttest-Skandal am Universitätsklinikum Heidelberg: „Der Brustkrebs-Bluttest-Skandal am Uniklinikum Heidelberg muss natürlich schonungslos und zügig aufgearbeitet werden. Auch die in diesem Zusammenhang erfolgten Firmenausgründungen müssen unter die Lupe genommen werden. Dieser Prozess ist bereits voll im Gange und liegt vornehmlich in den Händen einer vom Aufsichtsrat berufenen, hochkarätig besetzten unabhängigen Kommission. Das war heute sicherlich nicht das letzte Mal, dass uns Wissenschaftsministerin Theresia Bauer im Ausschuss Rede und Antwort gestanden hat. Nicht nur das Klinikum, aber vor allem auch das Wissenschaftsministerium stehen noch relativ am Anfang der Aufklärung. Wir fordern hier absolute Transparenz und Aufklärung im weiteren Verlauf."

"Beim Umgang mit dem Heidelberger Skandal darf aber nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. Die Forschung an unseren Universitäten darf nicht unter irgendeinen Generalverdacht gestellt werden, sondern sie benötigt und verdient auch künftig einen Vertrauensvorschuss, dass sie ihre Freiheit im Einklang mit dem Landeshochschulgesetz wie auch sonstigen, zum Beispiel wissenschaftsethischen, Standards wahrnimmt. Im Fall Heidelberg droht leider schon jetzt die Gefahr, dass das hohe nationale wie internationale wissenschaftliche Renommee der gesamten Universität und seines Klinikums Schaden nimmt mit derzeit noch unabsehbaren Folgen für den Exzellenz-Status und die Drittmitteleinwerbung. Deshalb gilt für die SPD der Grundsatz: uneingeschränkte politische Rückendeckung für die Freiheit von Forschung und Lehre, aber zugleich konsequente Wahrnehmung von geregelter aufsichtsrechtlicher Verantwortung, erst recht dort, wo gravierende Verstöße oder gar Straftaten ans Tageslicht kommen. Die übergroße Mehrheit unserer rechtlich und ethisch nach den Spielregeln arbeitenden Forscher darf indessen nicht darunter leiden, dass wenige schwarze Schafe in den eigenen Reihen auf Abwege geraten sind."

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