Im Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg wurde heute das neue Landeswohnraumförderprogramm 2013 vorgestellt. Ich begrüße das Programm des SPD-geführten Finanz- und Wirtschaftsministeriums, denn die geplanten Maßnahmen setzten deutlich höhere Anreize für Investoren, mehr preisgünstigen Mietwohnraum zu schaffen. Das flexibilisierte Programm mit stärker zinsvergünstigten Darlehen soll vor allem in den Ballungsräumen mit angespannten Wohnungsmärkten wirken, also gerade auch in einer Stadt wie Mannheim. Für die Förderung des Mietwohnungsbaus stehen 40 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind ca. 130 Prozent mehr als bei der alten schwarz-gelben Landesregierung, wo es nur 17 Mio. Euro waren. Wichtigste Neuerung ist die höhere Zinsvergünstigung der Darlehen sowohl für Investoren, die sozialen Mietwohnraum neu bauen oder erwerben, als auch für einkommensschwache Haushalte, die sich selbst Eigentum schaffen. Die Nachfrager der zinsvergünstigten Darlehen aus der Landeswohnraumförderung profitieren durch einen höheren Subventionswert. Damit machen wir vor allem Investitionen in sozialen Mietwohnraum attraktiver, auch wenn derzeit das allgemeine Zinsniveau historisch niedrig ist. Beispielsweise erhalten Investoren für den Neubau während der 15-oder 25-jährigen Zinsvergünstigung ein Darlehen zum Zinssatz von 0,0 Prozent. Die Mitvergünstigung im geförderten Wohnraum entspricht 33 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete über die Dauer der 15-oder 25-jährigen Belegungsbindung. Die Europäische Kommission wird über die geänderte Mietwohnraumförderung unterrichtet. Das ist notwendig, um die beihilferechtlichen Auswirkungen des Landeswohnraumförderprogramms in diesem Förderbereich zu prüfen. Besonders wichtig finde ich in diesem Zusammenhang den neuen Politikstil der grün-roten Landesregierung, denn die relevanten Verbände in die Neuausrichtung der Landeswohnraumförderung miteinbezogen wurden. Das Landeswohnraumförderprogramm 2013 sieht rund 40 Millionen Euro für die Mietwohnraumförderung, rund 18 Millionen Euro für die Förderung selbst genutzten Wohnraums und 5,1 Millionen Euro für die Modernisierungsförderung bei Wohnungseigentümergemeinschaften vor. Bei der Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand unterliegen die geförderten Wohnungen keinen Miet-und Belegungsbindungen mehr. Die Modernisierungsförderung erfolgt auch weiterhin in Ergänzung zu den KfW-Angeboten „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“ durch eine weitere –landesseitige – Zinsabsenkung. Bei der Förderung vom Erwerb bestehenden und selbst genutzten Wohneigentums entfällt die Sanierungsverpflichtung des Erwerbers. Sie wird durch Anreize zur freiwilligen energetischen Sanierung der geförderten Wohnimmobilie angelehnt an KfW-Programme ersetzt. Die Förderung selbst genutzten Wohneigentums soll durch Förderzuschläge der Verbreitung barrierefreien bzw. altersgerechten Wohnraums dienen. Die Unterstützung von Wohnungseigentümergemeinschaften, denen durch die Landesbank der Zugang zu den Programmen der KfW eröffnet wurde, wird intensiviert. Die bereits zinsvergünstigten KfW-Darlehen werden in einzelnen Programmteilen landesseitig nochmals verbilligt. Wir nutzen die Chance zur Flexibilisierung in der Handhabung des Programms durch die Landesbank. Beispielsweise werden zinsverbilligte Darlehen nun ebenfalls der Eigentumsför-derung zu einem gleichbleibenden anstatt degressiven Zinssatz angeboten, was die Vergleichbarkeit mit dem Kapitalmarktzins entscheidend vereinfacht. Zudem wird das Programm stärker mit den bestehenden KfW-Angeboten verzahnt.


