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Karlsruher NPD-Urteil ohne Wenn und Aber respektieren

Veröffentlicht am 17.01.2017 in Pressemitteilungen

Andreas Stoch: „Dass die NPD nun nicht verboten wird, ändert nichts daran, dass wir sie weiter für verfassungsfeindlich halten“

Die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute (17.01.2017) verkündete Ablehnung des vom Bundesrat beantragten Verbots der NPD muss nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Andreas Stoch „ohne Wenn und Aber“ respektiert werden. Nach dem sichtbaren Einflussverlust der NPD seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 seien die Voraussetzungen für ein Parteienverbot, das im deutschen Recht an sehr hohe Hürden geknüpft ist, aus Sicht der Richter offenbar nicht in vollem Umfang erfüllt gewesen.

„Dass die NPD nun nicht verboten wird, ändert nichts daran, dass wir sie weiter für verfassungsfeindlich halten“, sagte Stoch. „Es bleibt deshalb bei unserem politischen Kampf gegen ihre Aktivisten wie Anhänger. Dafür werden wir Erfolg versprechende repressive wie präventive Methoden einsetzen. Der Verbreitung wie Ausbreitung brauner Gesinnung muss ein Riegel vorgeschoben werden“, betonte Stoch.

Er verwies zugleich auf die bundesweit gesunkene politische Bedeutung der NPD. So sei die Partei 2017 in keinem Landesparlament mehr vertreten und werde wohl in nächster Zeit auch in keines erneut einziehen. Selbst im Osten Deutschlands seien die Träume der NPD mittlerweile geplatzt. „Ich räume unumwunden ein, dass die Bundesländer am rechten und rechtsextremen Rand des Parteienspektrums gerade andere Probleme haben als die politisch, finanziell und organisatorisch geschwächte NPD“, erklärte Stoch.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfe aber mitnichten als Freibrief für verfassungsfeindliches Treiben von rechtsextremen Gruppen missverstanden werden. Extremisten jedweder Couleur blieben im Visier der Sicherheitsbehörden in einem handlungsfähigen Rechtsstaat. „Extremistische Gewalttäter müssen auch künftig mit der ganzen Härte der Gesetze rechnen und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Aktivitäten von politischen Organisationen werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Damit muss auch die NPD weiter rechnen“, betonte der SPD-Fraktionschef.

Darüber hinaus müssten die staatlichen Institutionen alles dafür tun, dass sich rechts-extremes Gedankengut nicht weiter in den Köpfen von dafür anfälligen Menschen ausbreitet und festsetzt. „Es wird unsere Aufgabe bleiben, der Agitation der NPD und anderer extremistischer Kräfte auch wirksame präventive Angebote entgegenzusetzen“, so Stoch. Dazu gehörten aufklärerische pädagogische Ansätze in der schulischen wie außerschulischen Bildung wie auch Aussteigerprogramme der Sicherheitsbehörden und in der mobilen kommunalen Jugendarbeit.

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